Zur Sondersitzung BUSE die BI Rodaustraße und BIVER Ortsgruppe Ober Roden

BI-Rodaustraße und BIVER zur Sondersitzung BISE 8.12.2022
BI-Rodaustraße und BIVER zur Sondersitzung BISE 8.12.2022

Presseerklärung der BI Rodaustraße und
BIVER Ortsgruppe Ober Roden
Bürgerinitiativen verbuchen kleinen Teilerfolg / Sondersitzung erfährt geteiltes Echo /
Handeln statt nur versprechen

Auf ein, wie seit Jahren nicht mehr dagewesenes, großes und reges Interesse vieler lärmgeplagter Anwohner*innen stieß am vergangenen Donnerstag die Sondersitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie in deren Mittelpunkt u.a. das seit Jahren geforderte LKW Durchfahrtsverbot auf der L3097 (Mainzer, Hanauer und Nieder Röder Str.) durch Ober Roden stand.

Als Grundlage für die Beantragung dessen dient dabei das Gutachten von Moritz von Mörner. Demnach soll der der Schwerlastverkehr aus Richtung Urberach bzw. Richtung Rodgau auf den Rödermarkring bzw. auf die B45 ausweichen. Für diese einzig mögliche Ausweichroute wurde nun ein Beschilderungsplan erstellt. Dieser wird dem Kreis vorgelegt, der dann das Anhörungsverfahren mit Nachbarkommunen, RP Darmstadt und Hessen Mobil in die Wege leitet und abschließend über das Lkw-Durchfahrverbot entscheidet. Von Seiten des RP, so der Gutachter, gebe es „ein leichtes Daumen hoch“, was vorsichtig optimistisch stimme.

Teilweise zufrieden äußerte sich dazu der Sprecher der BIVER Ortsgruppe Ober Roden, Norbert Kern, wie folgt: „Erfreut sind wir, dass wir mit dem für 2023 geplanten LKW Durchfahrtsverbot endlich einen kleinen Teilerfolg erreichen konnten. Ärgerlich ist, dass das vermutlich kostspielige Gutachten im Ergebnis den Vorschlag ausweist, den wir der Stadt bereits vor 4 Jahren, im August 2018 (!), angedient hatten. Von den Stadtverantwortlichen erwarten wir nun, dass sie sich zeitnah sowohl beim Kreis als auch bei den Nachbarkommunen verstärkt dafür einsetzen, dass das notwendige Anhörungsverfahren zügig auf den Weg gebracht wird, um das Verfahren schnellstens abzuschließen.
Sehr wünschenswert wäre jetzt auch, dass CDU / AL Die Grünen der Ziffer 12 ihres Koalitionsvertrages endlich die notwendige und entschlossene Priorität einräumen und seitens der Stadt für 2023 sowohl für die gutachterlich belegten, lärmmindernden Forderungen der BI Rodaustraße, als auch den Auftrag an den Magistrat, die Kreisellösung für die „Kipferl Kreuzung“ zügig in Angriff zu nehmen, endlich das notwendige Geld in die Hand genommen wird und entsprechend fordernde Gespräche mit Hessen Mobil geführt werden.“

Von den BI Sprechern begrüßt wurde zudem das auf Antrag der FWR zugelassene Rede/Fragerecht der Anwohner*innen. Dadurch entstand tatsächlich eine kleine Diskussionsrunde, in der alle Redner ähnliche bis gleiche Probleme äußerten, was bei den Stadtverordneten, einschl. Bürgermeister und 1. Stadträtin, doch Eindruck hinterlassen haben sollte. Ein „Herausreden“, wir haben davon nichts gewusst, was z.B. das Thema „Tempo 30“, den Schulweg in der Hanauer Str. bzw. die erheblichen Straßenschäden insgesamt inkl. der Rodaustraße betrifft, kann zumindest jetzt nicht mehr gelten.

Keinen „Erfolg“ gab es leider für die Urberacher Rodaustraße zu vermelden, da, so der Gutachter, für die LKW‘s hier bis zur Realisierung einer Urberacher Ortsumgehung keine Alternative gegeben ist. Allerdings erhofft er sich indirekt dennoch einen positiven Effekt, da durch das Durchfahrtsverbot in Ober-Roden der Schleichweg etwas unattraktiver werden könnte.

Betreffend den Forderungen der BI Rodaustraße wusste der Leiter des Fachbereichs Verkehr, Herr Singer, leider nur zu berichten, was angeblich alles nicht möglich sei, obwohl auch hier das Planungsbüro von Mörner „preiswerte“ Konzepte zur Umgestaltung der Rodaustraße bereits im Frühjahr empfohlen hatte:
1. Mini-Kreisverkehr/ Mittelinsel (Knoten Am Zilliggarten – Abschnitt 2)
2. Querungshilfen an diversen Stellen
3. Straßenquerschnitt anpassen
4. Flüsterasphalt
5. Entsiegelung
6. Begrünung

„Aus unserer Sicht“, so Sprecher Jakob Rhein, „würde die Realisierung der empfohlenen Umgestaltungen eine Verbesserung der aktuellen Lärmsituation und Verkehrssicherheit auf der Rodaustraße erzielen. Ergänzend wären die dazugehörigen Gorbkostenschätzungen aus unserer Sicht plausibel, bezahlbar und folglich auch sehr zügig umsetzbar. Aber, so unser Eindruck, fehlt es hier seitens der Verantwortlichen am notwendigen und proaktiven Willen.“

Die 1. Stadträtin sieht jedoch auf Basis der von der Stadt berechneten und erhobenen Durchschnittswerte alles im gesetzlichen Rahmen und verwies darauf, dass Lärm auch sehr subjektiv sei. Um dieses Fehlurteil und vor allem das der Durchschnittswerte zu verdeutlichen, entgegnete ein Anwohner der Rodaustraße der 1. Stadträtin „Wenn man den Kopf in den Kühlschrank steckt und die Füße in den Backofen, dann dürfte die Durchschnittstemperatur noch ok sein und zum Überleben reichen“.

In dem Zusammenhang erinnerte Sprecher Jakob Rhein erneut an die Lärmpegelmessungen aus 2020. Teilweise wurden Lärmpegel bis 96 dB (A) gemessen und liegen deutlich über den berechneten Werten. Ergänzend belegen die mehrfachen verdeckten Langzeit Verkehrserhebungen der Stadt Rödermark, dass auf der Rodaustraße (Spielplatz) ca. 2/3 der vorbeifahrenden Fahrzeuge kontinuierlich zu schnell fahren (ca. 10.000 Fahrzeuge/Tag). Der schnellste Pkw wurde von der Stadt mit 134 km/h gemessen, das schnellste Motorrad mit 112 km/h. Die traurige Höchstgeschwindigkeit bei den LKWs lag bei 78 km/h.

Der notwendige, städtische Wille wird seitens der BI’s auch weiterhin hinsichtlich der mobilen Blitzeraktionen bzw. nicht vorhandener „Rotlichtkontrollen“ (Badehaus und Kipferl Kreuzung) bemängelt. „Blitzen am Vormittag und frühen Nachmittag trifft nahezu immer die manchmal unbedacht fahrenden Falschen. Leider aber nicht die Raser, die nach 17 Uhr und Nachts die max. zul. Geschwindigkeiten schlichtweg ignorieren“, so ein Anwohner in der Frankfurter Straße.

Nachdem die BI Sprecher ihr Banner in der Kulturhalle nicht aufhängen durften, erfüllte es zumindest davor seinen Zweck:

Siehe auch
» 18.09.2023 Rodaustraße: Freie Fahrt für Radfahrer


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert