Nachdem der Bürgermeister bzw.
die Bürgermeisterin (Anm. Stadtkämmerer) den Haushaltsentwurf in einer Ratssitzung eingebracht und
in seinen maßgeblichen Grundzügen vorgestellt hat, schließt sich hieran eine
Beratungsabfolge der einzelnen Fachausschüsse des Rates an.
Quelle: VSA Crashkurs Kommune Faber Haushalt
…. maßgeblichen Grundzügen vorgestellt hat… Was darunter zu verstehen ist, ist Sache des/der Kämmerers(in).
Im Bericht zur Stadtverordnetenversammlung 13.12.2022 bemerkte Tobisa Kruger (FDP) zur Haushaltseinbringung der Stadtkämmerin Schülner:
Zentraler Punkt der Sitzung war die Einbringung des Haushaltes 2023 durch die Kämmerin Andrea Schülner. Wer erhofft hatte, eine Präsentation mit vielen Grafiken und Zahlen zu sehen, wurde erneut enttäuscht. Die Einbringung des Haushaltes, die zu Zeiten Alexander Sturms noch zelebriert wurde, dauerte weniger als 10 Minuten und wurde vom Manuskript abgelesen.
Quelle: FDP Rödermark
Was meinte Herr Kruger wohl damit?
Viele der heute in der Stadtverordnetenversammlung sitzenden Stadtverordneten wissen wahrscheinlich nicht, wie die Haushaltseinbringungen von Diplom-Kaufmann Alexander Sturm –zelebriert wurden-. Die Haushaltseinbringungen von Herrn Sturm waren auch nicht in wenigen Minuten abgefrühstückt. So wie Herr Kruger es beschreibt –vom Manuskript abgelesen– kann man die Haushaltseinbringungen nach Stadtkämmerer A. Sturm beschreiben. Im Vergleich zu Alexander Sturm wenig Gehaltvolles.
Alexander Sturm war bis Juni 2013 Kämmerer der Stadt Rödermark.
Einen kleinen Einblick gewährt z.B. die letzte Haushaltseinbringung von Herrn Sturm. Hierzu einfach einmal den Haushalt 2012 ab Seite 55 lesen.
Die in der obigen Grafik gezeigte
Kurve wurde glücklicherweise nicht Realität. Geholfen hat der „Kommunale Rettungsschirm/Schutzschirm I und anschließend der Rettungsschirm II, die „Hessenkasse“. Auch die strikten Vorgaben zur Haushaltspolitik, die der Rettungsschirm/Schutzschirm I der Stadt auferlegt hat, hat seine Wirkung nicht verfehlt. Seit 2020 sind die Fesseln gelöst. Jetzt kann man wieder so richtig loslegen. Die Hessenkasse (Schutzschirm II) ist da nicht so streng.
Die PRO-Kopf-Verschuldung steigt von 775,16 € in 2020 auf 1.370,29 in 2023.
Mal sehen, wohin die Reise noch geht.
Vorgeschmack.
Tilgung:
2023 2.352.127,00 €
2024 2.636.501,00 €
2025 2.966.501,00 €
2026 3.181.501,00 €
Quelle: Entwurf Haushaltsplan 2023 Seite 23
Schuldenstatistik und Pro-Kopf-Verschuldung
2020 21.971.198,00 je Bürger 775,16
2021 22.729.064,00 je Bürger 801,90
2022 23.817.037,00 je Bürger 840,28
2023 38.839.570,00 je Bürger 1.370,29
Quelle: Entwurf Haushaltsplan 2023 Seite 104
Siehe auch
» Das waren noch Zeiten …
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
In der Zeit, in der A.Sturm Kämmerer war, konnte man wenig Nettes über ihn in diesem Blog lesen.
Richtig. Erst nachdem er nicht mehr da ist, hat auch der Dümmste begreifen müssen, was man an ihm hatte. Ich habe schon vor Jahren bei einem Gespräch mit ihm Abbitte geleistet.