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Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Vielen Dank für die Info.
Ich werde jedenfalls keine Kommentrare/Fragen an den Bürgermeister über seine HomePage stellen.
Um Gotteswillen.
Fröhnt da der Verantwortlich für die Webseite des BM seinem Hoby
„Jugend forscht“? 🙁
Passieren kann hier wohl keinem was und geheim sind öffentlich gestellte Fragen eher nicht. Da sollten Sie doch bei Ihrem Sparkassenbeispiel bleiben, denn dort handelt es sich um sensible Daten. Aber mal ernsthaft: ist das Hacken von privaten Seiten und die Demonstration von Datenklau eigentlich rechtlich einwandfrei?
Admin
Vorweg. Was ich da mache ist kein Hacken. Es gibt in dem Beispiel KEINERLEI Funktionen die einen Datenkau ermöglichen. Es werden KEINERLEI Änderungen an der Webseite des Bürgermeisters durchgeführt. Geht auch nicht.
Die Demonstration soll dem Anwender zeigen wie die Hacker vorgehen können. Es soll zeigen, wie gefährlich es ist einen unbekannten Link anzuklicken.
Wie das technisch machbar ist, darüber berichtet im Internet der Focus, Heise, prosieben, n-tv usw.
Warum die Seite von unserem Bürgermeister Roland Kern? Hier kommt jetzt das was Sie angesprochen haben. Private Seite. Herr Kern steht im Focus der Öffentlichkeit und dort zählen nun einmal etwas andere Regeln.
Die Seite von Herrn Kern ist alles andere als Privat. Auf der Startseite wird man nicht mit Ihr Roland Kern, sondern mit
Bürgermeister der Stadt Rödermark
begrüßt.
Hier können Fragen an den Bürgermeister zur Ortspolitik gestellt werden. Ich gebe Ihnen völlig (nicht ganz) Recht wenn Sie schreiben: „geheim sind öffentlich gestellte Fragen eher nicht„. Ich rede auch nicht von GEHEIM sondern von VERTRAULICH. Aber warum -nicht ganz-? Wenn die Kommentare von einem Admin freigeschaltet werden müssen, streiche ich mein -nicht ganz-. Dann kann noch erkannt werden ob es sich um eine Nachricht handelt die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist.
Kommentarfunktionen werden gerne für Mitteilungen genutzt.
Es sollte aufzeigen wie die von Ihnen genannten Hacker an Daten (evtl. vertraulicher Natur) gelangen können und sich Zugang zu durch Benutzer und Password geschützen Bereich beschaffen können. Bei Facebook und Konsorten hallt ein solches Gelingen durch die ganze Republik.
Die Webmaster machen es den Hackern leicht. Nicht ich mit einem Beispiel. Die Hacker kennen die Tricks.
>> noch anderere Webauftritte
können Sie die die Webseiten nennen bei denen ich auch vorsichtig sein soll?
Ja kann ich. Wenn Sie per Link auf eine Webseite geschickt werden BEI ALLEN.
Wenn sie die Webseiten meinen die der Verantwortliche noch betreut…NEIN.
Mache ich da etwas falsch. Die Beispiele funktionieren nicht.
Admin
Sie machen nichts falsch. Es werden einfach Seiten entfernt ohne das eigentliche Problem zu beseitigen. Wenn ich immer wieder neue Beispiele nachschiebe ist bald der ganze Webauftritt verschwunden.