Achten Sie auf den Fehlbedarf im Ergebnishaushalt.
Entwurf: 636.882,00€
Änderung: 1.640.987,00€
Ein Mio. mehr im Minus als vor einem Monat. 🙁
Müsste man diesen Betrag mit einer Grundsteuererhöhung ausgleichen, müsste man diese um 150 Prozentpunkte anheben. Aber wir bedienen uns an den vorhandenen Rücklagen, die wir laut Planung von ca. 7.3 Mio. € auf ca. 800.000,00 in 2026 runterfahren.
Haushaltssatzung im Entwurf
Haushaltssatzung Geändert ( vorgestellt bei der Blätterrunde 10.02.2022)
Nein, neue Gewerbe brauchen wir nicht. Und lass doch Betriebe (wie geschehen), die sich hier nicht vergrößern können, nach Dietzenbach oder Eppershausen auswandern. Sollen die Kommunen sich doch Gedanken machen, wofür man die zusätzliche Gewerbesteuer ausgeben kann. Die Verwaltung braucht auch nicht zu sparen. Wir haben ja unsere Rücklagen. In 2026 sind wir fast komplett blank. Die Grundsteuer wird dann 4-stellig sein.
Es gibt Städte im Kreis Offenbach, die Rücklagen nicht abbauen, sondern aufbauen. Z.B. Seligenstadt.
Zur Grundsteuer müssen Sie noch wissen.
Rödermark hängt weiterhin am Tropf. Der zweite Schutzschirm, die Hessenkasse, kostet JEDEN BÜRGER, ob Baby oder Greis, 25,00€ im Jahr. D.h. eine 4-köpfige Familie wird indirekt mit 100,00 pro Jahr belastet. Das entspricht ca. 10-Prozentpunkte bei der Grundsteuer.
Siehe auch
» Artikel zum Haushalt 2023
» Stadtverordnetenversammlung (StaVo) am 07.02.2023
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.