Lesen Sie zunächst:
Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.
Es betrifft in Rödermark-Ober-Roden die folgenden Straßen:
Odenwaldstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Babenhäuser Straße
OP-Online am 6.7.2011
..[]..Der Landesrechnungshof hatte im Frühjahr die Zuschüsse für Babenhäuser-, Odenwald- und Freiherr-vom-Stein-Straße beanstandet: ….bis 30. Juni entweder ihre Verkehrsregeln der Rechtsauffassung des Landes anpassen oder eine Millionen Euro Zuschuss plus 300?000 Euro Zinsen zurückzahlen…..Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de
Nichtförderfähige Sammel-, Quartier- und Gewerbestraßen
[..]» Tempo 30-Zonen (Zonenschilder) oder Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO[..] Lesen Sie hier weiter
Man will, wie bei OP-Online berichtet wird, Tempo 30 (NICHT Tempo30-ZONE) und rechts vor links einführen und dann gegen das Land klagen.
In dem Artikel werden auch gestellte Forderungen des Landes an die Stadt Dietzenbach aufgeführt. Auch hierüber berichtete am 29.01.2010 OP-Online.
Die Frage die sich jetzt stellt. Wieso ging die Stadt Dietzenbach nicht den gleichen Weg, den der Magistrat der Stadt Rödermark laut OP-Online beschlossen hat?
Haben die in Dietzenbach frühzeitig eingesehen, dass man hier einen Fehler gemacht hat und jedes weiteres Vorgehen zum Scheitern verurteilt ist und dem Bürger nur Geld kostet?
Der Genehmigung der Zuschüsse dürfte wohl zunächst ein Antrag vorausgegangen sein. Dieser Antrag wird geprüft und dann genehmigt. Was mag da passiert sein? Wurde bei der Prüfung durch das Land ein Fehler gemacht oder wurde in Rödermark/Ober-Roden nicht so gebaut, wie beantragt?
Wenn für das Ab/-Anschrauben neuer Straßenschilder 30.000 € bereitgestellt werden, dann fragt man sich: „Was kosten die 20 Schilder (die vollständig neu aufgestellt werden müssen) für den Hinweis auf die Videoüberwachung am Bahnhof?
Siehe: Rödermark. Videoüberwachung. Bahnhof Rödermark/Ober-Roden
Siehe auch
Zusammenfassung Bauprojekt Odenwaldstraße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.