Rödermark Odenwaldstraße. Da wird Rödermark abgewatscht.

Die Stadt setzt in den nächsten Tagen in der Odenwaldstraße, später noch in der Freiherr-vom-Stein-Straße und in der Babenhäuser Straße neue Verkehrsregelungen in Kraft. Wie bereits mehrfach mitgeteilt, sieht sich die Stadt zu diesem Schritt veranlasst, weil der Landesrechnungshof andernfalls die Rückzahlung von insgesamt rund einer Million Euro an Fördermitteln des Landes zuzüglich Zinsen von der Stadt fordert.

„Wir tun das nicht aus innerer Überzeugung, ganz im Gegenteil“, sagte Erster Stadtrat Alexander Sturm am Donnerstag während der wöchentlichen Magistratspressekonferenz. „Pikant ist, dass ausgerechnet aufgrund einer Prüfung des Landesrechnungshofes erhebliche Mehrkosten entstehen.“ Neue Verkehrsschilder samt Installation schlagen für die drei Straßen mit insgesamt rund 50.000 Euro zu Buche. Um der sofortigen Geldzahlung entgehen zu können, sind die Verkehrsänderungen zunächst unvermeidbar. Die Stadt wird anschließend zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten eine Klage einreichen. Die Klageschrift dazu ist bereits in Vorbereitung.

Die Änderungen bestehen darin, dass die Rechts-vor-Links-Regelung in der Odenwaldstraße aufgehoben wird. Ausnahme ist die Kreuzung Odenwaldstraße /Otzbergstraße. Dort bleibt die seitherige Vorfahrtsregelung bestehen. An den anderen Kreuzungen ist die Odenwaldstraße zukünftig vorfahrtsberechtigt. Weiterhin gilt dann in der Odenwaldstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die seitherige Tempo-30-Zone, welche in Teilbereichen bestand, wird aufgehoben.

Die Verkehrsteilnehmer werden vor allem um Beachtung der neuen Vorfahrtsregelung gebeten.

Auszug von oben:
….Die Stadt wird anschließend zur Klärung der Rechtsstreitigkeiten eine Klage einreichen. Die Klageschrift dazu ist bereits in Vorbereitung…..
🙁
Ich hoffe ja, dass diese meiner Meinung nach schon jetzt feststehende Niederlage der Stadt Rödermark nicht allzu teuer wird. Wie ich als nicht Jurist zu solcher Aussage komme? Nun ja, lesen Sie den Artikel
Zuschüsse für den Straßenbau


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.