
Etwas zur Grundsteuer B und Gewerbesteuer.
Die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer entsprechen nicht nur ca. 30% der Einnahmen im ordentlichen Ergebnis der Stadt, sondern sind auch Steuern, die durch die Stadt über einen Hebesatz beeinflussbar sind.
Ein hoher Gewerbesteuer-Hebesatz ist sicherlich nicht dienlich, wenn man Unternehmen nach Rödermark holen möchte. Das ist allerdings in Rödermark weniger von Bedeutung, da dank der Politik in den letzten Jahren durch fehlende Gewerbeflächen dafür gesorgt wurde, dass sich neue Gewerbetreibende in nennenswerter Größe hier nicht niederlassen können. Ein moderater Hebesatz für die Gewerbesteuer soll auch das Abwandern von zahlungskräftigen Gewerbesteuerzahlern verhindern. Was allerdings in Rödermark nicht immer gelingt.
Noch liegt in Rödermark der Grundsteuer-Hebesatz B bei 715%.
Es ist zurzeit nichts bekannt, dass sich in 2023 daran etwas ändern könnte, was aber nicht auszuschließen ist.
Wenn über die Erhöhung der Grundsteuer diskutiert wird
und was anschließend zu zahlen ist, gab es ganz wilde Spekulationen. Ohne dass man es begründen konnte, regten sich diejenigen auf, die schon die Bescheide zur Grundsteuer für den 01.01.2025 erhalten haben. Man konnte auch nicht sagen, ob man mit dem aktuellen Hebesatz von 715% in 2025 mehr oder weniger zahlen muss.
Es kam heraus, dass bei einer Erhöhung des Hebesatzes einiges durcheinander geworfen wird.
Die Ankündigung, die Grundsteuer steigt um 125% wäre falsch.
Es müsste heißen, die Grundsteuer steigt um 125%-PUNKTE.
Rechenweg.
Gesetzt sei einmal eine zu zahlende Grundsteuer von 429,00€.
Dieser Betrag ergibt sich aus einem Grundsteuermessbetrag von z.B. 60,00€ (legt das Finanzamt für jedes einzelne Gebäude/Wohnung fest) und einem Hebesatz von z.B. 715% (legt die Kommune fest). Also: 60,00 * 7,15 = 429,00 zu zahlende Grundsteuer B
Falsch. Erhöhung um 125%
Das wäre dann eine Steigerung von 429,00 auf 965,25€ (429,00/100*225).
Richtig. Erhöhung um 125%-PUNKTE
Sie addieren eine angekündigte Steigerung (Prozent-PUNKTE) auf den zurzeit gültigen Hebesatz.
Steigerung von 429,00 auf 504,00 (60*8,40) — 8,40 = (715+125)/100
Zahlen aus dem Haushalt (Entwurf) 2023
Einnahmen ordentliches Ergebnis 77.920.204,00€
Gewerbesteuer (geplant) 16.000.000,00€
Grundsteuer B (geplant) 7.676,000,00€
Grundsteuer B Hebesatz 715%
Gewerbsteuer Hebesatz 380%
Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.
Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.