Das Eisenbahn-Bundesamt bittet im Rahmen seiner aktuellen Lärmaktionsplanung wieder Kommunen und deren Einwohner, sich zum Thema „Geräuschkulisse am Schienenstrang“ zu äußern. Noch bis zum 24. April 2023 haben auch die Menschen in Rödermark Gelegenheit, auf ihre Anliegen und Probleme hinzuweisen.
Wer sich durch Bahnlärm gestört fühlt, kann auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de den konkreten Sachverhalt beschreiben.
Weiter bei: Stadt Rödermark
Siehe auch
» Lärmaktionsplanung
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.