03.04.2023, 16:00h-18:0h
Gemeinsame Aktion von
Ordnungsamt, Jägerschaft, Landwirten und NABU
Aufklärung über richtiges Verhalten
in der Brut- und Setzzeit
In einer gemeinschaftlichen Aktion wollen die Stadt Rödermark, die Jägerschaft, die Landwirte und der Naturschutzbund (NABU) am Montag, den 3. April, in der Ober-Röder Feldflur über das richtige Verhalten in der Brut- und Setzzeit aufklären und um mehr Rücksichtnahme bitten.
Etwa 2 Stunden lang wollen die Interessensvertreter am späten Nachmittag (16:00h-18:0h) im Bereich des Birkenwegs in der Nähe der Kläranlage präsent sein, Spaziergänger und Hundebesitzer ansprechen und mit ihnen die Probleme erläutern, die durch das Fehlverhalten einiger wenigen Personen entstehen.
Eine ähnliche Aktion ist für Ende April in der Feldflur von Urberach geplant.
Hintergrund: Von Anfang März bis Mitte Juni ziehen die meisten Vögel und Säugetiere ihre Jungen auf. Dabei kommt es immer wieder zu Konflikten mit freilaufenden Hunden und Spaziergängern, die querfeldein laufen, anstatt auf den Wegen zu bleiben. Gibt es zu viele dieser Störungen, gefährdet das Überleben des tierischen Nachwuchses. Darüber hinaus ist das Betreten von landwirtschaftlichen Produktionsflächen generell nicht erlaubt. Das oberste Gebot lautet daher: auf den festen Wegen bleiben und Hunde an die Leine nehmen.
Nachtrag
Herr Bürgermeister, Frau Erste Stadträtin. Selber schuld, wenn man derart kritisiert wird.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?