Wer stoppt das Missmanagement in unserer Stadt?

Die Wahl ist kaum vorbei. Man muss aber jetzt schon die Frage stellen:
„Wer stoppt das Missmanagement in unserer Stadt?“

Das Folgende ist mir aufgefallen. Ein gut informierter Stadtverordneter hat sicherlich noch wesentlich mehr Beispiele.

» Hinwegsetzen des Magistrats über Beschlüsse der Stadtverordneten.
Beispiel: Parkleitsystem und Betreutes Wohnen Ober?Rodener Straße.
Das Hinwegsetzten über Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung steht im krassen Widerspruch zur Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

» Fragen an den Magistrat zeigen dem Bürger, dass ein Teil der Stadtverordneten dem Magistrat die erforderliche Kompetenz NICHT zutraut.
Aus einer Anfrage der FDP

Ist es zutreffend, dass dem Magistrat § 66 I S. 3 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung bekannt ist?

» Seit Jahren stolpert unsere Verwaltung, an der Spitze ein gelernter Jurist, über die Vertragsgestaltung zum Verkauf des Bahnhof Rödermark/Ober-Roden.

» Missachtung der Vorgaben zum Straßenbau der Odenwaldstrasse, Freiherr-vom-Stein-Strasse und Babenhäuser Straße gefährden die gezahlten Landeszuschüsse. Im Ernstfall kann das für die Stadt ein Posten von 1.4 Mio. Rückzahlung bedeuten.
Erst ein von der Stadt angestrebter Prozess muss hier Klarheit schaffen.

» Trotz schlechter Kassenlage werden weiterhin Gelder in zweifelhafte Projekt gesteckt. Werbung für 12.000,00 16.000,00 Euro Merian
Nichts gegen Werbung. Aber die Gelder sollten sinnvoll eingesetzt werden.
Ein Metzger kommt nicht auf die Idee, Werbung in einem Magazin für Vegetarier zu schalten.
 

» Wenn ein Termin vom Magistrat genannt wird, kann man diesem kaum noch Glauben schenken. (Siehe Videoüberwachung Bahnhof Rödermark/Ober-Roden)

» Die grandiose Niederlage bei der Gestaltungssatzung. Was für Kosten da angefallen sind, ist mir (und wahrscheinlich auch den Stadtverordneten) nicht bekannt.
Siehe: Rödermark. Veranstaltung zur Gestaltungssatzung.

» Einfach nichts tun.

Radweg Waldacker: Verwaltung gegen Bürger…[..].Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 29.06.2010 den Magistrat aufgefordert, für eine entsprechende Realisierung Sorge zu tragen. Es ist aber bisher nichts geschehen…Siehe hierzu die Pressemitteilung der Freien Wähler Rödermark

 
Aus einem Antrag der FDP Rödermark.

[..]Bis dato hat sich, nach über vier Jahren, praktisch in der Sache nichts getan – der Beschluss wurde vom Magistrat nicht umgesetzt beziehungsweise ausgeführt und augenscheinlich auch nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt.
Dies zeigt(?e) sich auch an der entgegen Punkt fünf des beschlossenen Antrages unzureichenden bis nicht
vorhandenen Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss. Statt zentraler Großküche in Rödermark…..Lesen Sie den Antrag der FDP-Rödermark. Aufhebung des Beschlusses zur Großküche

» Anscheinend schlechter Informationsfluss
Magistrat — Stadtverordnete.
Siehe die folgende Presseinformation der SPD.

Presseinformation der SPD
Presseinformation
Frei zur Veröffentlichung: sofort
Datum: 03.10.2011

SPD erhält Antworten zu Bahnhof und Kosten des Ortskerns in Ober-Roden

(Rödermark) Die SPD Fraktion hat nun Antworten zu Ihren zwei Anfragen bezüglich des Verkaufs des Bahnhofs und die Kosten für die Gestaltung der Ortskernmitte in Ober-Roden erhalten. Die Gesamtkosten der Ortsmitte Ober-Roden und damit erfolgter Sanierung beliefen sich auf ca. rund 1,2 Mio. €. Sie waren somit 380.000 € höher als ursprünglich geplant. Der Bahnhof Ober-Roden ist lastfrei, die Verlegung notwendiger Kabel erfolgt. Die Protokollierung des Kaufvertrages für das Bahnhofsgebäude lässt jedoch weiter auf sich warten.

„Die Antworten haben das zu Tage gebracht, was wir vermutet haben“, verkündet SPD-Stadtverordneter Armin Lauer. Seit nunmehr 4 Jahren beschäftige die Frage Bahnhof Ober-Roden das Parlament. Diese „Hängepartie“ sei keinesfalls als Glanzstück der Verwaltung zu werten.

Die drei beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch seien nun geklärt. Das Immissionsduldungsrecht werde von den Erwerbern übernommen, das Einfriedungsrecht sei gelöscht und das Freistellungsverfahren beim Eisenbahnbundesamt ebenso abgeschlossen. Der Freistellungsbescheid liege vor. Die Löschungsbewilligung für das Kabelrecht wurde ebenso bereits protokolliert und werde mit dem Grundstückskaufvertrag dem Grundbuchamt vorgelegt.

Dem entgegen ließ die Verwaltung die SPD in Ihrer Antwort aber ebenso wissen, dass eine Protokollierung für den Verkauf des Bahnhofsgebäudes bisher noch nicht stattgefunden habe. Gründe hierfür seien u.a. eine geänderte Planung des Bahnhofsvorplatzes, die Abklärung der Zuschussfähigkeit in Verbindung mit der P+R-Anlage und der zusätzliche Gestattungsvertrag für die Freifläche. All diese Punkte führten zu einer immer wieder notwendig werdenden Modifizierung des Kaufvertrags. Die Vertragsentwürfe würden aus diesen Gründen immer noch überarbeitet und abgestimmt. Diese Feinabstimmung nehme mehr Zeit in Anspruch als ursprünglich vorgesehen. Die Verwaltung gehe jedoch davon aus, dass in Kürze mit der notariellen Protokollierung des Kaufvertrages zu rechnen ist.

Unbefriedigend aus Sicht der SPD hingegen fiel die Antwort auf die Frage der Kosten für einen neuen Stromanschluss für das Technikgebäude aus. Die alten Leitungen im Empfangsgebäude seien gekappt, die neue Leitung für die betriebsnotwendige Technik der Bahn verlegt. Die Kosten hierfür müssten von der Stadt Rödermark getragen werden. Zur Höhe der Kosten könne die Verwaltung jedoch keine Angaben machen: Bisher habe die DB AG hierzu noch keine Rechnung gestellt. Die SPD, so Lauer, werde aber auch bei dieser Frage nochmals nachhaken. „Wir wollen wissen und bewerten können, ob es bei dieser Angelegenheit einen Vermögensschaden für die Stadt gegeben hat“, so Lauer hierzu abschließend.

Auch die Antworten zu den Kosten für die Ortsmitte Ober-Rodens fielen aus Sicht der SPD alles andere als zufrieden stellend aus. „Über ein Jahr nach Abschluss der Baumaßnahmen immer noch nur geschätzte Kosten? Damit lassen wir uns nicht abspeisen!“, so Lauer. Da stelle sich dann schon die Frage, wie zielorientiert und sachgerecht die Verwaltung arbeite.

Die tatsächlichen Kosten beliefen sich nach Angaben des Bürgermeisters auf ca. 1.2 Mio. €. Dem hätten verfügbare Mittel aus den Konjunktur-Sonderfonds nur in Höhe von 830.000 € gegenüber gestanden. Die Folge sei eine Kostenüberschreitung in Höhe von 380.000 €. Die Überschreitung der Ansätze sei dadurch entstanden, dass ursprünglich nur eine Sanierung der Verkehrsflächen aus dem Konjunkturpaket bestritten werden sollte. Mehrkosten seien aber entstanden für die Pflasterung der Marktplatzes und für Entwässerungsrinnen entlang der Fahrbahnen (70 T€), für eine neue Beleuchtung (50 T€), für die Errichtung eines Parkplatzes Glockengasse (25 T€), für die Korrektur der bestehenden Versorgungsleitungen (30 T€), für zusätzliche Strom- und Wasserversorgung für den Markt- und Festbetrieb (35 T€), wegen nicht ausreichend tragfähigen Untergrunds (35 T€) sowie für Betonpflaster statt Asphalt auf der Frankfurter Straße (135 T€).

Die Mehraufwendungen wurden aus dem laufenden Investitionshaushalt des Fachbereiches 6 (Bauverwaltung) gedeckt. Da aus Sicht des Magistrats die Zulässigkeit von überplanmäßigen Ausgaben erfüllt war, bedurften die Mehrausgaben aus seiner Sicht auch keines Nachtragshaushalts. Die SPD sieht das anders. „Es wäre sicherlich gut gewesen, wenn der Magistrat hierüber vorab informiert und nicht erst auf Anfrage der SPD die Katze aus dem Sack gelassen hätte“, so Lauer abschließend.

Bei Rückfragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Fraktionspressesprecher der SPD:

 
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Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?