Das Schlossgrabenfest beschäftigt den Verwaltungsgerichtshof. Die Entscheidung der Richter hat Auswirkungen auf künftige Veranstaltungen in Hessen.
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Kommunen, die einen Festplatz in der Innenstadt planen, sollten zumindest das Ergebnis der Beschwerde gegen die einstweilige Verfügung abwarten. Sollte dies scheitern …. braucht man keine Festplätze mehr. 🙁 🙁