Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter ab 2026

Kreishaus, Kreistag Dietzenbach
Kreishaus, Kreistag Dietzenbach

2. Bericht zum Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter ab 2026

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde am 11.10.2021 beschlossen. Die generelle Verortung im SGB VIII und Einbindung der schulischen Ganztagsangebote zu seiner Erfüllung, bringt Klärungsbedarf mit sich, weil zwei Rechtskreise gleichermaßen in die Umsetzung involviert sein werden. Im Folgenden wird herausgearbeitet, welche Aspekte rechtlich bereits geklärt sind und eine Übersicht gegeben, wie viele Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter an Schulen heute bereits bestehen. Eine Umsetzungsstrategie für den Kreis ist in Erarbeitung. Ein Ausblick benennt die vorrangigen Aufgabenstellungen.

WICHTIG
Wenn man nicht schnellstens damit beginnt, die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, dann wird man in Rödermark dem Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter nicht nachkommen können.

Siehe auch
» Der Stadtverordnet Mahfooz Malik (Grüne) stimmte gegen den Antrag für ein besseres Bildungs-/Bewegungs-/Betreuungsangebot in Rödermark


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert