Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter ab 2026

Kreishaus, Kreistag Dietzenbach
Kreishaus, Kreistag Dietzenbach

2. Bericht zum Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter ab 2026

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde am 11.10.2021 beschlossen. Die generelle Verortung im SGB VIII und Einbindung der schulischen Ganztagsangebote zu seiner Erfüllung, bringt Klärungsbedarf mit sich, weil zwei Rechtskreise gleichermaßen in die Umsetzung involviert sein werden. Im Folgenden wird herausgearbeitet, welche Aspekte rechtlich bereits geklärt sind und eine Übersicht gegeben, wie viele Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter an Schulen heute bereits bestehen. Eine Umsetzungsstrategie für den Kreis ist in Erarbeitung. Ein Ausblick benennt die vorrangigen Aufgabenstellungen.

WICHTIG
Wenn man nicht schnellstens damit beginnt, die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen, dann wird man in Rödermark dem Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter nicht nachkommen können.

Siehe auch
» Der Stadtverordnet Mahfooz Malik (Grüne) stimmte gegen den Antrag für ein besseres Bildungs-/Bewegungs-/Betreuungsangebot in Rödermark


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

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