Pläne Anlage 3
https://sessionnet.krz.de/kreis_offenbach/bi/vo0050.asp?__kvonr=9544
AUSZUG aus dem Protokoll
Trinkbornschule Dependance Breidert Rödermark
Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Betreuungseinrichtung und Sporthalle
Die Vorlage des Kreisausschusses lautet wie folgt:
Der vorliegenden Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung des Architekturbüros Dierks Blume Nasedy Architekten BDA, Darmstadt, zum Neubau der Trinkbornschule Dependance Breidert Ausbau zur 3-zügigen Grundschule mit Betreuungseinrichtung und Sporthalle in Rödermark wird zugestimmt.
Der Kostenanteil des Kreises beträgt rund 26.013.125 €. Die Stadt Rödermark trägt einen Kostenanteil von rund 22,2 % der Gesamtmaßnahme für die Betreuungseinrichtung, bestehend aus Betreuungsräumen, Mensa einschl. Küche und Nebenräumen sowie einem Verwaltungstrakt. Auf der Grundlage der 1/3- 2/3- Finanzierung trägt die Stadt Rödermark rund 4.521.702 Mio. €. Einzelheiten werden in einem noch abzuschließenden Gestattungsvertrag mit der Stadt Rödermark geregelt.
Die Stadt Rödermark hat mitgeteilt, dass die entsprechenden Gremienbeschlüsse parallel zu den Beschlüssen der Kreisgremien eingeholt werden.[…]
[..]Der Kreistag beschließt sodann mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, AfD, FW und Die Linke sowie den Stimmen der Abgeordneten Dassinger und Groß, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, die Vorlage des
Kreisausschusses.[..]
Protokoll vom Kreistag am 31.5.2023
Siehe auch
» Skandal: Grüne im Kreistag lehnen Neubau der Breidertschule ab!
» Schule Breidert im Kreistag Offenbach
» Stimmmen gegen den Antrag für ein besseres Bildungs-/Bewegungs-/Betreuungsangebot in Rödermark
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?