Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten

Wie sicherlich alle wissen, ist bei Angeboten/Verträgen das Setzen eines Sternchens ein fast normaler Vorgang geworden. Da wird z.B. ein Angebot wie:

Ab 25,00 Euro*

mit einem Sternchen gekennzeichnet und eine Erläuterung dazu gibt es in der Fußnote. Was mir allerdings nicht klar ist, muss das Sternchen bei denen Erläuterung am TextAnfang stehen oder ist das völlig egal?
 
Warum das von Interesse sein kann, das will ich hier einmal ein wenig aufbröseln.
Es gibt da diverse Seiten (meist Seiten der Abzocker) im Internet, bei der die folgende Textpassage zu finden ist.

..[].der Anmeldung* erhalten Sie..[]..

Wie sie sehen, befindet sich das Sternchen am Textende.
Sie füllen die geforderten Angaben aus und erhalten eine weitere Textpassage mit einem Sternchen.

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Sie finden auf der angesprochenen Seite keine weitere Textpassage, die mit einem Stern versehen ist. Da man aber evtl. eine Erklärung sucht, scrollt man jetzt ein wenig nach oben und die Textpassage

..[].der Anmeldung* erhalten Sie..[]..

erscheint wieder. Keine weiteren Passagen, die mit einem Stern versehen sind. Man fragt sich zwar jetzt, was dieser Sternchentext eigentlich soll. Man kann ja nichts Schlimmes, insbesondere etwas über Kostenpflicht, erkennen. Da man eine Erklärung gefunden hat, stellt sich die folgende Frage eigentlich nicht: „Soll ich jetzt weiter in detektivischer Arbeit herauszufinden, ob es nicht evtl. doch noch einen weiteren Sternchentext gibt?“
 
Eigentlich nicht. Wie man es aus dem allgemeinen Geschäftsleben so kennt, stehen die Erklärungen zu einem Sternchentext in der Fußnote. Und da stand was. Was auch immer.
 
Jetzt kommt der Hammer. Es gibt einen weiteren Sternchentext. Den werden Sie meist erst dann entdecken, wenn Sie von den Abzockern eine Mahnung bekommen. Der Sternchentext ist wohl ganz bewusst oben und in dem Bereich der Webseite untergebracht, der normalerweise kaum Beachtung findet. Hier steht für jeden völlig unerwartet ein weiterer, mit einem Sternchen gekennzeichneter Text.

*Vertragsinformationen

 
Jetzt wird es haarig.
Zunächst wird ein Text mit einem Sternchen gekennzeichnet (Anmelden*), den ich auch wie erwartet in der Fußnote wiederfinde und auch als (Anmelden*) gekennzeichnet ist. War es das für mich als Verbraucher? Oder muss ich mich auf die Suche nach weiteren Textpassagen machen, die mit einem Stern versehen sind?
Dass es eine weitere Erklärung des Sternchentextes gibt, käme für mich völlig überraschend.
 
Habe ich jetzt aus Verbraucher unbedingt darauf zu achten, ob bei einem Sternchentext, der am Ende der Webseite zu finden ist, sich der Stern am Textanfang oder am Textende befindet und damit evtl. seine Bedeutung als Erklärung verliert?
 
Verschiedene Abzockerseiten sind einfach genial gemacht. Das Surfverhalten wurde exakt mit diesen Webseiten umgesetzt. Wird der Text gelesen, scrollt man automatisch und der Text mit den Kostenhinweisen verschwindet. Das Täuschungsmanöver gelingt immer wieder und erstaunlicherweise gibt es auch Richter, die sich täuschen lassen.
 
Ich bin sicher, wenn sich seriöse Unternehmen solcher Methoden bedienen, hätten die einen höheren Auftragseingang zu verzeichnen. Aber ein seriöses Unternehmen würde sich spätestens nach den ersten Beschwerden fragen: „Haben wir die Webseite missverständlich aufgebaut?“ Man würde um Abhilfe bemüht sein.
Nicht so die Abzocker. Die ändern selten aus eigenem Antrieb oder auf Beschwerden. Die wissen auch warum. Ihr Geschäft würde dann zusammenbrechen.
 
Ob eine Preisangabe, die nur in den AGBs zu finden ist, ausreicht? Fragen Sie Ihren Anwalt.
 
Dieser Artikel könnte auch von Interesse sein.
Abofallen und Widerrufsrecht
 
Nachtrag. 26.11.2011
So sieht ein Richter das mit dem Sternchen. Ein Urteil welches die Abzocker wohl nicht hinweisen werden.
 
Nachtrag 25.12.2011
OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.12.2008 – 6 U 186/07
Sternchen hinter Aufforderung zum vollständigen Ausfüllen von Textfeldern zum Hinweis auf Kostenpflicht des Internetangebots nicht ausreichend


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

3 Replies to “Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten”

  1. Das klingt alles aus der tippenden Abzockerhand zu schön, um in Abzockerohren wahr zu sein.

    Ich will es mal so ausdrücken: „Gewisse Abzocker haben den Prozessbetrug bis zur Perfektion betrieben.“ Man spürt halt die Hand des leitenden Rechtsanwalts dahinter.

  2. Am Sonntag-Vormittag konnte man den Herrn B. aus der Bstraße in Rodgau live erleben. In der Sendung Blickpunkt gab er dem ZDF ein Interview mitten in seiner Abmahn-Abzocker-Zentrale. Siehe:

    Link wurde vom Admin entfernt

    Bezeichnend war, daß er seine unfreiwilligen „Kunden“ als „virtuelle Zechpreller“ und „nicht geschäftsfähig“ bezeichnet.

    Wie kommt eigentlich mit „nicht geschäftsfähigen“ Menschen ein Vertrag zustande?

    Für die Stadt Rodgau ist der „Geschäftsmann“ B. eine Schande!

    Admin
    Den Link habe ich entfernen müssen da der Bericht vom ZDF eine Webseite der Abzockerbranche zeigt die seit geraumer Zeit NICHT mehr den aktuellen Stand der Dinge entspricht und in Verbindung mit dem Artikel evtl. Probleme bereiten könnte.

    @ZDF-Seher muss man zu 100% Recht geben. Der Sitz von Abzockerfirmen in der eigenen Stadt ist eine Schande gegen die man allerdings nur schwer etwas unternehmen kann.

    Der Suchbegriff » Abzocker Rodgau « bringt bei Google 119.000 Treffer. Was für ein Imageschaden.
    Auch bei » Abzocker Rödermark « gibt es 44.000 Treffer dank Herrn B.