Auf großen Leinwänden hatten die Besucher des Stadtparlaments Rödermark die Sitzungsunterlagen vor Augen. Lob gab’s von allen Seiten. Ein weiterer Schritt zur Digitalisierung ist jedoch höchst umstritten.
Quelle:OP-Online.de
Ich wiederhole mich.
Zunächst an den Stadtverordnetenvorsteher, Herrn Sulzmann.
So wie die Stadtverordnetenversammlung jetzt abgehalten wird (WLAN-Zugang und Getränke für die Zuhörer, tolle Akustik, auf zwei Leinwänden werden die behandelten Tagesordnungspunkte angezeigt), dürfte die Stadtverordnetenversammlung unter Ihrer Leitung einen Spitzenplatz belegen. Nicht nur im Kreis Offenbach. Chapeau und vielen Dank. Quelle
Die Angst vor „Livestreams“
Die von Herrn Sulzmann geäußerte Angst, dass ein „Verhaspler“ die zurzeit wenigen Zuhörer auf der Empore (wenn die Zuhörer in Zukunft wieder dort sitzen sollten) in Gelächter ausbrechen, dürfte unbegründet sein. Da müssen eher die Zuhörer Angst haben. Siehe: Bürger werden von einigen Stadtverordneten bei der Stavo ausgelacht.
Der Stadtverordnetenvorsteher Herr Sulzmann hält fest, dass die Übertragung der Stadtverordnetenversammlung „über kurz und lang“ auch in Rödermark kommen wird.
Die FDP wird einen neuen Antrag für die Livestreams vorlegen: „Auch wenn’s manche Kollegen nicht mehr hören können.“ Quelle
Video von der Stavo.
Den Anfang hat die AL/Die Grünen bereits gemacht. Da dies aber laut Geschäftsordnung1 verboten ist, werden die Grünen wohl auch bald einen Antrag auf „Streaming aus der Stadtverordnetenversammlung“ stellen müssen.Siehe
Grundsätzlich muss festgehalten werden.
In Rödermark gibt es schon seit vielen Jahren ein recht gutes Informationssystem zu den Ausschusssitzungen und der Stadtverordnetenversammlung.
Was fehlt, sind die Besucher. Siehe Statistik Besucher
1In der Hauptsatzung gibt keine abweichende Aussage zu § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Für eine Verbotspartei zählen Verbote nicht. Verbote nur für die anderen.