Aus gegebenem Anlass.
Da meint man, der Smartphone-Nutzer kennt sich mit seinem Gerät und den damit verbundenen Gefahren, in eine ABO-Falle zu tappen, aus. Unterhält man sich mit diesen Nutzern, stellt man mit Erschrecken teilweise eine völlige Ahnungslosigkeit fest.
Ist man in eine solche ABO-Falle getappt, ist das Geschrei groß und NUR die Anderen sind daran schuld.
Vielen ist nicht klar. Man hat mit einem Smartphone ein Gerät in der Hand, welches die Leistungsfähigkeit einigen noch heute im Einsatz befindlicher PCs bei Weitem übertrifft. Die vielfältigen Möglichkeiten, mit einem Handy die Verbindung mit anderen Geräten/Diensten aufzubauen, haben die meisten modernen Laptops nicht aufzuweisen.
Aber eine besondere Gefahr ist » Sie sind immer identifizierbar..
Tappen Sie mit einem Laptop/Desktop in eine sogenannte Abo-Falle, haben Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben. Als zusätzliches Merkmal Ihrer Identität könnte Ihre IP-Adresse herangezogen werden.
Bei einem Smartphone ist das anders. Es wird Ihre Telefonnummer weitergegeben und diese wird dann zu Abrechnungszwecken (Drittanbieter, Mobiles Bezahlen) herangezogen. Eine Ausrede wie: „Ich war das nicht, das könnte meine minderjährige Tochter gewesen sein“ zählt nicht. Nur und ausschl. derjenige, der sich als Vertragspartner hinter der Telefonnummer verbirgt, ist für das Smartphone/Handy und die damit ausgelösten Aktionen verantwortlich.
Aber wie kann man in eine solche Falle tappen?
Viele Nutzer laden sich kostenfreie Apps auf ihr Smartphone (Handy). Da die Ersteller auch ein wenig Geld verdienen möchten, werden in der Anwendung Werbebanner eingeblendet. Darauf, welche Werbebanner eingeblendet werden, haben die Ersteller der Apps in der Regel keinen Einfluss. Ein Klick auf das Werbebanner und schon könnte man ein ABO abgeschlossen haben. Der geschickt versteckte und sehr schlecht erkennbare Kostenhinweis wird natürlich übersehen. Ihre persönlichen Daten für die Rechnungssteller der Abo-Falle werden nicht benötigt. Die haben die Abzocker ja bereits. Ihre Telefonnummer. Die Kosten werden jetzt auf Ihrer Smartphone-/Handy-Rechnung unter dem Titel Drittanbieter oder mobiles Bezahlen aufgeführt.
Kann man sich wehren?
Jetzt wird es schwierig. Rufen Sie zunächst Ihren Provider an und schildern Sie Ihren Fall. Ich würde als Nächstes den komplett abgebuchten Betrag auf mein Konto zurückbuchen lassen und den Betrag abzügl. der Kosten für Abofalle sofort wieder meinem Provider überweisen.
Jetzt kommt es darauf an, wie Ihr Provider Ihren Fall beurteilt. Sie müssen wissen, der Provider verdient auch an den Abofallen.
Ein interessantes Urteil aus München. Ob das auch hier Anwendung finden kann, muss ggf. Ihr Anwalt entscheiden.
Was verdienen die Abzocker dann so?
Die alte Methode der Abzocker, einem ein Abo für Nutzlosdienste unterzuschieben und dann dafür 8,00 Euro p. Monat zu nehmen, dürfte sich dem Ende zuneigen oder nur noch für Einsteiger in die Abzockeszene von Interesse sein. Insbesondere die Achillesferse, das Bankkonto, ist nicht mehr vorhanden. Die lassen jetzt einfach über die Telefonrechnung abbuchen und viele Provider machen das lukrative Geschäft der Abzockerbanden mit. Sehen Sie einmal nach, ob Sie bei Ihrem Provider die Möglichkeit haben, Drittanbieter oder mobiles Bezahlen zu unterbinden.
Jetzt zu dem Verdienst. Das sind bei der heutigen teilweise 4,95 Euro pro Woche. Also keine 8,00 p. Monat, sondern ca. 20,00 Euro pro Monat. Beste Aussichten für die Rodgauer.
Update. Gesetz ab März 2011 in Kraft
Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag einige Neuregelungen für das Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit den neuen Vorgaben soll vor allem der Verbraucherschutz deutlich verbessert werden. Computerbetrug.de zeigt, was sich ändert – und was es letztendlich bringt.[….]Die wohl beste Neuerung kommt ganz zum Schluss: Jeder Anbieter muss es seinen Kunden ermöglichen, seinen Anschluss für das sogenannte “WAP-Billing” zu sperren. Gerade hier würden sehr viele Nutzer von Handyverträgen überrascht, da die Kostenpflicht von Angeboten oftmals nicht ohne Weiteres erkennbar war. Damit dürften die “In-App-Ads” in der herkömmlichen Form quasi vom Markt verschwinden….Lesen Sie den ganzen Artikel bei computerbetrug.de
Wem das Geschreibsel hier zu viel ist, kann sich auch den Filmbericht von MDR ansehen der von Konsumer.info bereits im Februar 2011 bereitgestellt wurde.
Anmerkung zum Filmbericht
Nicht alles was in diesem Beitrag (am Ende) von einer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale erzählt wird ist richtig.