Mal wieder ein super Beispiel für fast vergessene Anträge. Scheinbar kommen vier Jahre lang keine Informationen (im Widerspruch zum Antrag) in der STAVO an. Wen kümmerts? OK. die FDP hat es gemerkt.
Die Stadtverordneten, die Anträge verbunden mit Zusatzarbeit für die Verwaltung stellen, diese Anträge dann für ganze vier Jahre vergessen, wollen im Haushalt genau dort Geld einsparen. 🙁
Um was geht es?
13. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
02.10.2007
Der Magistrat wird beauftragt,
I. ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln. Aufgabe dieser soll es sein, die verschiedenen Einrichtungen der Stadt Rödermark regelmäßig mit qualitativ hochwertigen Mahlzeiten zu versorgen.
II. den darüber hinaus gehenden Bedarf im Wege einer Bedarfsanalyse für eine Einrichtung nach Ziffer I. zu überprüfen; dies insbesondere durch die Aufnahme von Gesprächen mit dem Kreis Offenbach als Schulträger sowie dem örtlich ansässigen Handel und Gewerbe
III. bei der Realisierung sowohl die rein private Trägerschaft sowie auch die Umsetzung in Kooperation mit einer weiteren (Gebiets-)Körperschaft vorrangig in Betracht zu ziehen und abzuwägen. Die Stadt selber soll nicht der Betreiber dieser Einrichtung sein.
IV. bei der Konzeptgestaltung sowohl die Empfehlungen der „Bremer Checkliste“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als auch das „Optimixkonzept“ des Forschungsinstitutes für Kinderernährung in Dortmund hinreichend zu berücksichtigen. Die Verwendung von Bioprodukten sowie Produkten aus regionaler Herstellung ist ebenfalls zu bevorzugen.
V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.
Quelle: bgb-Rödermark.de
Und jetzt, vier Jahre später, ein Antrag der FDP.
6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.
06.12.2011
Ö 14
Sachverhalt/Begründung:
Am 02.10.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig (!) den Magistrat beauftragt, ein Konzept für die Realisierung einer zentralen Großküche zu entwickeln (Antrag von CDU und FDP, Az. STV/006/07). Bis dato hat sich, nach über vier Jahren, praktisch in der Sache nichts getan – der Beschluss wurde vom Magistrat nicht umgesetzt beziehungsweise ausgeführt und augenscheinlich auch nicht mit dem nötigen Engagement verfolgt. Dies zeigt(-e) sich auch an der entgegen Punkt fünf des beschlossenen Antrages unzureichenden bis nicht vorhandenen Berichterstattung im zuständigen Fachausschuss. Statt zentraler Großküche in Rödermark (Stichworte: Kurze Wege, Arbeitsplätze vor Ort, Gewerbesteuer) beliefert mittlerweile ein Frankfurter Cateringunternehmen Grundschule und einzelne KiTas – mit unstrittig sehr positiver Resonanz. De facto hat sich aus aktueller Sicht der Großküchen-beschluss erübrigt. Eine Aufhebung desselben nach über vier vergangenen Jahren seit Beschlussfassung als Festschreibung des aktuellen Status ist logisch angezeigt…Quelle: bgb-rödermark.de
Was ist das für Stadtverordnetenversammlung? Da wird was beschlossen und vier Jahre ist Ruh im Stall.
Wozu überhaupt ein Antrag? Wenn man schon einen Antrag stellt, sollte man diesen auch beobachten und nicht 4 Jahre warten.
Beachten Sie bei dem Antrag aus 2007 den folgenden Absatz.
V. über den Sachstand sowie die Gesprächs- und Bedarfsermittlungsergebnisse regelmäßig im Ausschuss für Wirtschaft und Standortmarketing zu berichten.
Man mag mir bitte mitteilen, wann nach Antragstellung und Abstimmung (Ergebnis einstimmig) in irgendwelchen Ausschüssen dieses Thema auf der Tagesordnung stand. Die Textrecherche bei bgb-rödermark bringt kein Ergebnis.
Das erinnert mich irgendwie an den Vorgang Gestaltungssatzung. Auch hier wurde etwas von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und dann kümmerte sich keiner mehr um die Zusage. Dann, als es zum Knall kam und jede Menge Geld im Kamin verfeuert war, ist sich keine der Fraktionen (bis auf die FDP) irgendwelcher Versäumnisse bewusst.
Muss die Stadtverordnetenversammlung beschlossene Anträge dahingehend überprüfen, ob das Beschlossene auch ausgeführt wurde?
Meiner Meinung nach JA.
Abgesehen von den Zusagen in den Beschlüssen steht in der Hauptsatzung unter §2 Absatz 1:
(1) Die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
Was war damit der Gestaltungssatzung?
Es ging bei der Gestaltungssatzung um das gleiche Thema wie bei der Großküche. Es wurde etwas beschlossen und die Überprüfung zugesichert.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Aufgabe, sich um die Erfüllung ihrer beschlossenen Anträge zu kümmern. Und genau das wird anscheinend von vielen Abgeordneten so nicht gesehen.
[…]Was man sicherlich nicht nachlesen kann ist eine bemerkenswerte Rede vom Abgeordneten der FDP Tobias Kruger zur Gestaltungssatzung.
Ganz im Gegensatz zu den anderen Fraktionen, vertrat Herr Kruger die Meinung, dass man Bürgermeister Kern nicht die alleinige Schuld an dem Verfahren und dem anschließenden Scheitern der Gestaltungssatzung zuschreiben kann. Herr Kruger gab zu, dass die Abgeordneten (seine Person eingeschlossen) es versäumt haben, frühzeitig darauf zu drängen ein im Antrag niedergelegte Versprechen aller Fraktionen “der Vollumfänglichen Information der Bevölkerung” einzulösen. Herr Kruger vertrat die Meinung, dass man als Abgeordneter nicht nur zu “beschließen” hat, sondern auch die Beschlüsse zu überwachen hat/sollte/muss.
Herr Kruger entschuldigte sich bei den Bürgern der Stadt Rödermark für die Versäumnisse seiner Fraktion und versprach für die Zukunft eine andere Vorgehensweise bei ähnlich gelagerten Anträgen.
Wenn man jetzt annimmt, dass sich die anderen Fraktionen dieser Entschuldigung anschließen würden, sah sich getäuscht. Der Fraktionsführer der CDU, Michael Gensert, meinte sogar “es wäre besser gewesen wenn Herr Kruger zu diesem Punkt den Mund gehalten hätte“. Zumindest die Fraktion der CDU sah keinerlei Versäumnisse.
[…]Den ganze Artikel können Sie hier lesen
Ein Beispiel für einen beschlossenen Antrag, der NICHT bearbeitet/umgesetzt wurde.
Rödermark Stadtverordnetenversammlung. Hammerhart, Blamabel
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Die Stadverordneten werden sich für diesen Artikel bedanken.
Den Stadtverordneten sollte man das Sitzungsgeld streichen.
Die Ersten, die es einem verleiden wählen zu gehen, sind die Politiker in der Orts-/Stadtparlamenten.
Rödermärker Stadtverordnete sind dafür das beste Beispiel.