Antrag der SPD, FDP und Freie Wähler: „Akteneinsichtsausschuss“
Sachverhalt/ Begründung
Nach § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) überwacht die Gemeindevertretung die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern.
Bezüglich des sich mittlerweile über 4 Jahre hinziehenden Themenkomplexes „Erwerb des Bahnhofsgebäude Ober?Roden durch die Stadt Rödermark“ besteht nach wie vor eine Vielzahl von offenen Fragen und damit einhergehend großer Aufklärungsbedarf. Insbesondere kann aktuell nicht vollständig bzw. mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Stadt ein erheblicher und ggf. vermeidbarer finanzieller Schaden entstanden ist. Eine bestehende Anfrage der SPD?Fraktion hinsichtlich der bis dato aufgelaufenen Kosten für die Leitungsumlegung wurde bisher seitens des Magistrat nicht beantwortet.
Aufgrund der finanziellen Tragweite sowie der praktischen Bedeutsamkeit der Sache für die Stadt Rödermark insgesamt beantragen die Fraktionen der SPD und der FDP daher die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses gemäß § 50 II 2 2. Hs. HGO zur Klärung der Vorgänge um den Erwerb des Bahnhofes Ober?Roden durch die Stadt Rödermark sowie der finanziellen, rechtlichen und praktischen Folgen. Akteneinsichtsausschuss kann/sollte der Haupt?, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss sein.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO einen Akteneinsichtsausschuss ein.
Gegenstand desselben soll der Kauf des Bahnhofsgebäude Ober?Roden durch die Stadt Rödermark und die sich aus diesem Geschäft ergebenden rechtlichen, finanziellen und praktischen Konsequenzen für die Stadt sein.
I. Es soll insbesondere (jedoch nicht abschließend) folgenden Fragenkomplexen nachgegangen werden:
1.) Gang der Vertragsverhandlungen mit der DB AG
2.) Inhalt des (notariellen) Kaufvertrages und dessen Abschluss
3.) Belastungen des Grundstücks bzw. Grundbuchlasten (u.a.: Wege? und Leitungsrechte, etc.)
4.) Belastungen des Gebäudes (u.a.: Vertragliche Verpflichtungen, Denkmalschutz, etc.)
5.) Finanzielle Folgen des Kaufs insgesamt (bis dato) aufgrund u.a. Leitungsverlegung, etc. für die Stadt
6.) Rechtliche Situation und Bewertung hinsichtlich der Belastungen von Grundstück und Gebäude
7.) Praktische Auswirkungen der Belastungen von Grundstück und Gebäude
8.) Eventuelle Regressoptionen gegenüber der DB AG
9.) Zukunft: mögliche finanzielle Nachteile für die Stadt, eventuelle rechtliche Probleme, usw.
II.) Vorgelegt werden sollen dazu (nicht abschließend) u.a.:
1.) Alle Akten und Unterlagen der Stadt Rödermark, die in der Zeit der Anbahnung und Realisierung des erfolgten Ankaufs des Bahnhofsgebäudes entstanden
2.) Der vorvertragliche Schriftwechsel mit der DB AG
3.) Der notarielle Kaufvertrag in Gänze
4.) Grundbuchauszug vor und nach Auflassung / Eintragung
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Hier ist der Bahnhof Rödermark / Ober-Roden schon als Denkmal eingezeichnet
Quelle: buergergis.kreis-offenbach.de
Scheinbar steht das Gebäude – Döner – auch unter Denkmalschutz. Hoffentlich ist das auch dem Betreiber des Aspava bekannt.
Siehe hierzu:
Bahnhof Rödermark. Presseerklärung der FDP Rödermark
Bahnhof Rödermark. Presseerklärung der SPD Rödermark
Bahnhof Offenbach Bieber
Diesen Brief müssen Sie gelesen haben.
Gesellschaft für Offenbacher Irritationen
Siehe auch
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Zusammenfassung
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.