Informationen zum Hopper. Hier etwas zu den Finanzen.

Wirklich preiswert?
Was würden Sie sagen,
wenn Sie für eine Fahrt 25,00€ zu zahlen hätten?

Schon eine tolle Sache, der Hopper. Für einen Betrag, der weit unter den Fahrtkosten eines Taxis liegt, ist man im Ort mobil. Wenn sich die Städte im Kreis Offenbach einen solchen Fahrdienst finanziell erlauben können, spricht auch wenig dagegen. Solange auch die Städte, der Kreis und auch die kvgOF meist die zweifelsohne vorhandene Vorzüge herausstellen und wenig über die Kosten berichten, wird es wenig nachdenkliche Stimmen zur Finanzierbarkeit Hoppers geben. Etwas zu den örtlichen Taxiunternehmen lasse ich hier außen vor.
Übrigens. Wenn eine Stadt im Kreis auf die Idee kommen sollte – zu teuer. Beim Hopper mache ich nicht mit. Das kann eine Stadt natürlich auch so machen. Zahlen muss aber man trotzdem.

Zuwendungen an den Wirtschaftsplan der kvgOF
Der Kreis Offenbach hat sich mit einer Vereinbarung zur Verlustübernahme gegenüber der kvgOF verpflichtet.
Siehe Nahverkehrsplan 2022. Seite 30

Kostensteigerung
Wie man dem „Haushaltsplan Kreis Offenbach“ entnehmen kann, steigt der Zuschuss von 5.500.073,21€ (vorläufiges Ergebnis) im Jahr 2021 auf 29.456.000,00€ (Planansatz 2026) Quelle: Kreishaushalt Seite B 83
Und diesen Betrag haben die Kommunen des Kreises Offenbach dem Kreishaushalt über die Kreisumlage zur Verfügung zu stellen.
Zuwendung Hopper Zuwendung Hoppper unter 15

Kreisumlage/Schulumlage
Der Planansatz für die Kreis- und Schulumlage im Haushaltsjahr 2023 der Stadt Rödermark: 26.560,00€.
Siehe: Haushaltsplan Stadt Rödermark. Seite 29

Grundsteuer
Bei der Grundsteuer einer Stadt machen sich die anteiligen Kosten für den Hopper natürlich bemerkbar. Sollte der Anteil der Stadt Rödermark am Hopper bei 1 Mio.€ liegen, so wären das in Grundsteuer ausgedrückt, ca. 100 Prozentpunkte zusätzlich.

Im Haushaltsplan eingestellt ist ein Verlustausgleich
an die Kreisverkehrsgesellschaft (kvgOF) im Jahr 2023 in Höhe von 17,4 Mio. Euro, er steigt damit gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Millionen Euro. Ursache ist hier unter anderem die kreisweite Einführung des Hoppers. Zudem erfordert die Umsetzung des Nahverkehrsplanes zusätzliche Mittel. Aus diesen Gründen ist auch für das Jahr 2024 damit zu rechnen, dass sich die Zuführung zum Wirtschaftsplan der kvgOF weiter spürbar erhöht.
Quelle: Haushalt Kreis Offenbach Seite A 39

Haushaltsplan der Stadt Rödermark.
Wie hoch uns der Kreis in 2024 belasten wird, werden wir im Haushalt 2024 feststellen. Mal sehen, ob die Stadtkämmerin, Frau Schülner, es schafft, den Haushalt 2024 zur Dezembersitzung einzubringen. Wenn nicht, dann halt in 2024. Da noch kein Terminplan vorliegt, sollte man sich den Februar mal merken. Viele Kommunen im Kreis sind da schon weiter.
Vielleicht klappt es ja doch im Dezember.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

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