Anfrage der FWR zu Nahversorgungskonzept

Eine Anfrage der FWR zur kommenden Stadtverordnetenversammlung.

Durch die Erschließung des neuen Wohngebiets „Südlich alter Seeweg“ und durch das in absehbarer Zukunft entstehende neue Gewerbegebiet „Kapellenstraße“[1] entsteht aus Sicht der Freien Wähler ein weiterer Anstieg des Bedarfs an Nahversorgern bzw. Gastronomie. Bereits im aktuellen Nahversorgungskonzept von 2022 wird dies berücksichtigt und im Zuge dessen die Kapazitäten für bis zu zwei weitere Nahversorger, bzw. Vollsortimenter in Rödermark ausgewiesen, zudem ein „Entwicklungspotential für Lebensmittelmärkte in Höhe von rd. 13.1 Mio. Euro“. Komplette Anfrage hier.

Darauf könnte der Magistrat antworten:
Wir arbeiten bereits daran. Der Auftrag zur Entwicklung eines Gebietes zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandels (Vollsortimenters) wurde mit der Mehrheit der Stadtverordneten bereits von knapp drei Jahren (02.2021) unmissverständlich und verbindlich erteilt. Wann allerdings mit der Umsetzung begonnen wird, ……..?“

Wann damit begonnen wird? Ganz einfach. Genau zu dem Zeitpunkt, an dem die bestehende Koalition endlich beendet wird.

Fakt ist: Vor der Kommunalwahl hat die CDU die Notwendigkeit für ein Gewerbegebiet/Sondergebiet nördl. der Germania gesehen. CDU, SPD, FWR und die FDP (Seite 27/28) stimmten ganz klar für ein Gewerbegebiet/Sondergebiet nördl. der Germania.

Nach der Kommunalwahl kam der Koalitionsvertrag.
 
Siehe auch
» Ein Dementi der Verwaltung wäre angebracht.
» Schlechte Nachrichten für Gewerbetreibende in Rödermark


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

3 Replies to “Anfrage der FWR zu Nahversorgungskonzept”

  1. Ich sehe, der Haushalt wird im Dezember eingereicht. Wie wird die grüne Stadtkämmerin die schlimme Haushaltslage verkünden? Natürlich haben nur die anderen Schuld.
    Deutlicher als die Haushaltszahlen, man spricht von einem gigantischen Minus, kann man das Versagen der Koalition nicht beschreiben.
    Einige der Gründe für die schlechte Haushaltslage dürfte an der Blockadepolitik ..Gewerbe Germania.. der Grünen zu Einnahmequellen und eine CDU ohne eigene Meinung liegen.
    Mit Grüne und CDU in der Koalition hat man schon 2 Rettungsschirme in Anspruch neuem müssen. Gelernt hat man ganz offensichtlich nichts.

  2. Zu @BiW
    Nicht nur die Germania. Wie sieht es mit den Hamburgern (Erbengemeinschaft Gaswerk) aus? Da pflegt man doch bestimmt einen intensiven Gedankenaustausch? Der Stand der Dinge sollte der Magistrat der Antwort der FWR hinzufügen.

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