Nivellierungssatz der Grundsteuer A (fiktiver Hebesatz)

Sollte man die Grundsteuer B erhöhen, sollte man auch den Nivellierungssatz der Grundsteuer A beachten. Auch alleine schon deshalb, weil man in Rödermark den Magistrat beauftragt hat, unter welchen Voraussetzungen eine Grundsteuer C eingeführt werden könnte

Die Vergleichsgröße für die Bedarfsmesszahl ist die Steuerkraft der jeweiligen Gemeinde. Damit sind nicht die tatsächlichen Steuereinnahmen gemeint, denn diese hängen bei Gewerbe- und Grundsteuer auch vom Hebesatz ab, den die Gemeinde im Haushalt selbst festlegt. Daher werden diese Einnahmen auf einen normierten, einheitlichen Hebesatz umgerechnet, es zählen die Steuereinnahmen, die die Gemeinde bei diesem Nivellierungshebesatz hätte.
Liegen die He­besätze unter dem jeweiligen Nivellierungssatz, so führt dies dazu, dass fiktiv Steuereinnahmen angerechnet werden, die die Gemeinde gar nicht vereinnahmt hat.
Quelle: kommunalwiki.boell.de


Siehe auch
» Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs Nivellierung


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

#fiktiver Hebesatz

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