FDP-Rödermark. Transparenz in der Kommunalpolitik

Pressemeldung der FDP vom 16.01.2012
 

Liberale „Transparenz 2.0“ in der Kommunalpolitik
FDP stellt ab sofort alle öffentlichen Dokumente der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung.
Bereits vor einigen Jahren hat die FDP Rödermark einstimmig beschlossen, alle Fraktionssitzungen nicht nur für die Parteimitglieder, sondern auch für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu öffnen und somit einen direkten Dialog in der bürgerlichen Fraktion zu ermöglichen. Die alltäglichen Erfahren seit der Öffnung der Sitzungen sind unstrittig hervorragend. „Die Öffnung der Fraktionssitzungen und damit die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am kommunalpolitischen Diskussionsprozess war und ist“, so FDP- Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger, „ein richtiger Schritt und bereichert unsere tagtägliche politische Arbeit in einem extrem hohen Maße; viele Inputs von Bürgerinnen und Bürgern konnten bereits aufgenommen werden und haben oftmals eine ganz neue Sichtweise bzw. Argumentationslinie in den Diskussionsprozess einfließen lassen“. Für die FDP ist daher klar, dass der erfolgreich eingeschlagene Weg der offenen bürgerlichen Fraktion weiter beschritten werden wird.

Zusätzlich dazu hat die FDP-Fraktion zum Jahreswechsel 2011 auf 2012 eine erneute und weitere deutliche Erhöhung der Transparenz der kommunalpolitischen Arbeit beschlossen: Ab sofort wird die FDP-Fraktion allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern alle öffentlichen Dokumente (Einladungen, Anlagen, Berichte, Pläne, Konzepte, etc.) der Stadtverordnetenversammlung 1:1 als pdf-Datei – zeitnah und bequem per E-Mail mittels Verteilersystem – zur Verfügung stellen. Ein zeitaufwendiges eigenhändiges Zusammenstellen der Dokumente über das Bürgerinformationssystem der Stadt Rödermark wird mithin nicht mehr notwendig sein.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich formlos per E-Mail in den Verteiler ein- und natürlich auch wieder austragen lassen. Eine Mail an: post@fdp-roedermark.de genügt. (tk)
 
Evaluationsbericht 2011 zum Integrationskonzept.

 
Nachtrag 17.09.2013
Rödermark. Wie werden Sie von den Fraktionen informiert.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?