Straßen. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.

NACHTRAG
 
Straßenbau unter dem Schutzschirm:
Unter dem ersten Schutzschirm wäre eine grundhafte Sanierung der Straßen nur durch die Einführung einer Straßenbeitragssatzung möglich gewesen, was jedoch von Roland Kern (glücklicherweise) abgelehnt wurde. Zwar wurde im Laufe der Zeit eine Beitragssatzung eingeführt, die die Bürger zusätzlich belastet hätte, jedoch nicht in dem Maße, wie es bei einer klassischen Straßenbeitragssatzung der Fall gewesen wäre. Diese Satzung wurde aber nach einer Laufzeit von einem Tag wieder abgeschafft.

[..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall.[..]
Am 25.05.2013 wurde von Bürgermeister Kern in einem Artikel bei fr-online fr-online erneuert, was mit einem Beschluss von 2005 festgelegt wurde.
 
Grundsteuererhöhungen 2015, 2020.


Am 8.11.2017 konnte man hier zum Straßenzustand im Blog lesen:

Viele genannte Millionenbeträge, die man in den Straßenbau investieren müsste.
10.000.000,00 Euro waren es 2013. Ende 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro Sanierungsstau für die Straßen in Rödermark.
Im Jahr 2018 die nächste Horrorzahl: » 20.000.000,00 Euro.
Alle genannten Zahlen sind anhand offizieller Quellen recherchierbar.

Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.
Liste der Strassensanierung.20.000.000,00 Mio. stehen an.

Laut Gutachten müssten in Rödermark bedarfsgerecht jährlich mindestens 2.200.000,00€ in unser Straßen investiert werden. Dann hätten wir in zehn Jahren den jetzigen Bedarf abgearbeitet. Aber das Geld scheint nicht zur Verfügung zu stehen.


Im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 ab Seite 47 können Sie nachlesen, was an Straßenbaumaßnahmen in Planung ist. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.“


25.05.2017. FDP Rödermark
Gute Straßen dagegen – welcher Grüner braucht denn die? Schauen wir uns einmal an, welche Straßen mit welchen Mitteln in den vergangenen 12 Jahren unter King Roland grundhaft erneuert wurden. Keine Angst, die Liste wird nicht sehr lang:

  • Freiherr-vom-Stein-Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Marienstraße, Breubergstraße, Lengertenweg, Trinkbrunnenstraße, Eisenbahnstraße (alle zwischen 2004 und 2006 – also durch Vorgänger Maurer initiiert – und mehrheitlich mit Landesfördermitteln bezahlt)
  • Franz-Schubert-Straße (Eigenmittel)
  • Frankfurter Str., Schulstraße, Heitkämperstraße (jeweils nur Teile, finanziert durch das Konjunkturprogramm 1 von Bund und Land)
  • Forststraße (z.T. mit Fördermitteln)
  • Hauptstraße Waldacker (Großteil Bundesmittel da Bundesstraße)
  • „Thälmannweg“ (Eigenmittel)
  • Am Schwimmbad, Am Wiesengrund (70 % Konjunkturprogramm 2 des Landes)

Mehr fällt mir auch nach längerem Überlegen nicht ein.
Lesen Sie weiter bei der FDP Rödermark


Bei OP-Online konnte man schon 2013 die Aussage von Herrn Kron lesen:
Er nannte einen Sanierungsbedarf von zehn Millionen Euro in den nächsten Jahren.
Quelle: OP-Online

2018 waren es dann schon 20 Mio.
Lesen Sie: Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?


Förderprogramme Ortskern Ober-Roden und Stadtgrün Urberach.
Kann es sein, dass Geld und Planungskapazitäten für beiden Förderprogrammen, die nur einen ganz kleinen Teil von Rödermark betreffen, in den Förderprogrammen gebunden sind und deshalb weitere Projekte in Rödermark nicht umsetzbar sind? Kann man sagen, dass wegen der Förderprogramme, die als notwendig angesehene Summe für den Straßenbau nicht investiert werden kann?

Auch für die subventionierten Projekte hat die Stadt ihren Anteil zu leisten. Man spricht meist von einer Förderung von 2/3. Bei der 2/3 Förderung ist zu beachten, dass von dem förderfähigen Betrag der Förderbeitrag gezahlt wird. Insbesondere bei Straßenbau dürfte der förderfähige Betrag weit unter den tatsächlichen Kosten liegen.
Man kann nicht durchgängig mit einer 2/3 Förderung rechnen.


Siehe auch
» 1 Mio. pro Jahr. Ein Witz.
» Kommunen brauchen keine Förderprogramme

4 Replies to “Straßen. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.”

  1. Was ist mit der Anleinpflicht?
    Gibt es die dieses Jahr auch wieder?
    Wenn ja, wann denn?

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