Ein Jahr intensiver Arbeit und viele Gespräche bis spät in die Nacht hinein haben ein Bild von den persönlichen (verwerflichen) Müllkonzepten einiger in Rödermark lebenden Bürger zutage gefördert.
Das Ergebnis kann als absolut fundiert bezeichnet werden, da die Aussagen nach dem Genuss von reichlich Alkohol getätigt wurden.
Die einzelnen Positionen betreffen natürlich nicht eine einzelne Person. Es sind die gesammelten Aussagen aus einem Jahr, etlichen Bieren und Aspirin.
» Sortieren, was geht. (Das ist OK)
» Kleinigkeiten, die eigentlich in die Restmülltonne gehören, in die Biotonne schmuggeln.
» Den Restmüll auf die rausgestellten Mülltonnen der Nachbarn verteilen.
» In der Urlaubszeit des Nachbarn seine Mülltonne nutzen.
» Mülltonnen auf den Autobahnen und Landstrassen nutzen.
» Den Restmüll mit in die Firma nehmen und in die Papierkörbe der Kollegen verteilen.
» Restmüll im Papiermüll verstecken.
» Den Restmüll mit in das Schnellrestaurant nehmen und dort vergessen.
» Restmüll per Päckchen versenden. (2KG ca. 4 Euro.)
» Restmüll in Gurkengläser verpacken und dann ab damit in den Glascontainer
» Restmüll über die Gelben Säcke entsorgen
» Restmüll im Garten vergraben.
» Bei Sperrmüll. Den Restmüll in die rausgestellten Schränke, Waschmaschinen, Truhen …. deponieren.
Der Tenor ist: „Für 6,72 Euro kann man schon mal kreativ werden!“ Siehe Abfall-Informationsbroschüre
Um eines KLAR ZU STELLEN. Sie bezahlen IMMER für 13 Leerungen. Rückerstattung gibt es nicht.
Was ist Restmüll? Das hier ist Restmüll!
Das Müllkonzept in Rödermärk hat einen tollen Erfolg. Wie die Stadt Rödermark am 26.01.2012 meldet, wurden knapp 2 Mio. Euro an Abfallgebühren gespart.
Erster Stadtrat Alexander Sturm: „Insgesamt haben die Gebührenzahler in Rödermark seit Einführung des neuen Trennsystems im Jahr 2009 mehr als 1,8 Millionen Euro an Abfallgebühren gespart. Es war sehr gut, auf die Trennung durch die Bürger zu setzen und diesen direkt den Gebührenvorteil weiterzugeben.“ Quelle: Stadt Rödermark
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?