Fragen und Antworten zum Haushalt 2024-2025

Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss



Den Haushaltsplanentwurf finden Sie hier.
 

  • Unter welcher Haushaltsstelle und mit welchem Betrag ist das Radwegekonzept eingestellt?
    Unter 677102 (Planungen und Gutachten) wurden für das Radwegekonzept für 2024 80.000 € sowie für 2025 50.000 € angemeldet.
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  • Unter welcher Haushaltsstelle und mit welchem Betrag ist die Ausarbeitung einer Prioritätenliste für die Radwegsanierung und Erstellung zu finden?
    Bisher wurden noch keine Beträge eingestellt. Eine entsprechende Prioritätenliste wird erst nach Abschluss der Erarbeitung des Fuß- und Radverkehrskonzepts vorliegen
  • Unter welcher Haushaltsstelle und mit welchem Betrag ist das Hitzeschutzkonzept eingestellt?
    Das Hitzeschutzkonzept gehört in den Bereich Klimaschutz. Siehe hierzu bitte Antwort zu Frage Seite 66. Darüberhinaus werden von den Fachbereichen bereits einzelne Hitzeschutzmaßnahmen durchgeführt, insbesondere im Kita-Bereich. Siehe hierzu bitte Antwort zu Seite 44.
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  • Wie erklärt der Magistrat die drastischen Steigerungen bei der EDV sowohl Hardware als auch Software?
    Die geplanten Ansätze rechtfertigen sich durch Anschaffungen und Betrieb von Hard- und Software für den Bereich IT-Sicherheit, Weiterentwicklung Datensicherungskonzept und zur Effizienzsteigerung der vorhandenen Systeme. Es erfolgt schrittweise ein Ausbau der Netzwerkinfrastruktur.
    Hierzu wurde auch berichtet, vgl. zuletzt Magistratsbeschluss Vorlage – VO/0301/23 „Beschaffung und Einführung einer 24/7 Netzwerküberwachung – weiterer Ausbauschritt der IT-Sicherheit“.
    Ferner muss sich die Stadt auf „NIS-2“ vorbereiten (EU-Richtlinie 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit). Hier soll und muss eine Umsetzung bis Oktober 2024 erfolgen.
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  • Wie hoch sind die Ausgaben für die Datenverarbeitung- Hardware und Software insgesamt über alle betroffenen Haushaltspositionen?
    Die Ausgaben im Ergebnishaushalt belaufen in 2024 sich auf 1,1 Mio. Euro. Bei den Investitionen sind folgende Ansätze veranschlagt:
    2024: 609.640 Euro
    2025: 604.990 Euro
    2026: 460.340 Euro
    2027: 460.340 Euro
    2028: 460.340 Euro
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  • Wann ist damit zu rechnen, dass die Wirtschaftspläne inklusive Jahresabschluss 2022 nachgereicht werden?
    Der im Bereich Investitionen noch zu ändernde Wirtschaftsplan, inklusive Jahresabschluss 2022, wird der
    Betriebskommission in der Sitzung am 07.02.2024 zur Beratung vorliegen, am 14.02.2024 im Magistrat beraten und danach zur Verfügung gestellt werden.
    Die Unterlagen der Berufsakademie liegen vor und sind den Antworten als Anlage beigefügt
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  • Eine plausible Begründung für die Aufstellung eines Doppelhaushaltes fehlt. Bitte schriftlich und in angemessener Ausführlichkeit nachreichen.
    Gemäß § 94 Absatz 3 HGO kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten. Von dieser Möglichkeit wurde für die Jahre 2024/2025 aufgrund der prekären Haushaltslage Gebrauch gemacht. Durch die Komplexität bei der Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplanes sind umfangreiche Überlegungen und Maßnahmen zu generieren, die für einen Einjahreszeitraum nicht sinnvoll darstellbar sind. Dieser Umstand und die zeitlich weit in das erste Haushaltsjahr hineinragende Beratungsphase würden bei einem Einzelhaushalt dazu führen, dass innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate erneut die gleichen Sachverhalte für den nächsten zu planenden Einzelhaushalt zu erarbeiten wären. Weiterhin ist im zweiten Jahr des Doppelhaushaltes eine vorläufige Haushaltsführung ausgeschlossen, wodurch die Investitionstätigkeit und das Eingehen der freiwilligen Leistungen erleichtert werden. Im Übrigen ist dies keine unübliche Verfahrensweise. Viele andere Städte wie z. B. die Landeshauptstadt Wiesbaden, Neu-Isenburg, Frankfurt etc. haben für die Haushaltsjahre 2024/2025 ebenfalls Doppelhaushalte erstellt.
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  • Wann ist mit der angekündigten Umstrukturierung der KBR zu rechnen?
    Die Umstrukturierung erfolgt bereits. Hierzu wird auf die Beschlüsse und Maßnahmen des Magistrats und der Betriebskommission verwiesen. Doppelstrukturen werden dabei schrittweise abgebaut. Dies kann einerseits bedeuten, dass Aufgaben z.B. teilweise auf die Stadt verlagert werden (Finanzverwaltung des Eigenbetriebs). Andererseits ist nicht auszuschließen, dass ggfs. Aufgaben auch komplett auf den Eigenbetrieb verlagert werden. Vor grundsätzlichen Änderungen müssen aber steuerliche und andere Aspekte eingehend geprüft werden. Soweit die Prüfungen erfolgen und zu positiven Empfehlungen führen, werden den städtischen Organen entsprechende Beschlussvorschläge zur Beratung und Entscheidung unterbreitet. Wegen des Schwierigkeitsgrades der zu beurteilenden Sachverhalte, werden sich grundlegende Änderungen erst in den Haushalten 2026 ff. niederschlagen
  • Welche notwendigen Handlungen und Investitionen leitet der Magistrat aus den Erkenntnissen zur Veränderung der Bevölkerungsstruktur ab? (S16)
    Die Stadt steht im engen Austausch mit dem Kreis bzgl. des Ausbaus von Betreuungsplätzen an den beiden
    Grundschulstandorten. Zudem wird mit Trägern, die Interesse am Bau einer Kita haben, in Gesprächen (FB 4 und bei der Erschließung von neuen Wohngebieten das Thema Kitaneubau mitberücksichtigt (FB 4/6). Auch zum Thema Mehrgenerationenwohnen und altersgerechtem Wohnen finden bereits Gespräche statt (FB 6)
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  • Wann ist mit den Zahlen aus 2022 zu rechnen? Sieht sich der Magistrat in der Lage, wenigstens nachrichtlich die Ergebnisse aus 2022 zur Verfügung zu stellen? (S20)
    Das vorläufige Jahresergebnis 2022 wurde der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.23 mitgeteilt. Der Prüfungsbericht des Kreises Offenbach liegt noch nicht vor. Sobald dieser vorliegt, wird der Jahres-
    abschluss den Gremien zur Entlastung des Magistrates zugestellt. Der vorläufige Jahresabschluss könnte den Gremien zur Verfügung gestellt werden
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  • Wie sind die “Ist-Werte” zum 31.12.23? (21)
    Der Ist-Stand zum 31.12.23 kann noch nicht abschließend beziffert werden, da noch Buchungen in das Jahr 2023 vorgenommen werden. Der Jahresabschluss 2023 ist zum 30.04.24 aufzustellen.
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  • Wie sind die Schwankungen 23-24-25 zu erklären. (S26) (Zuweisungen, Zuschüssse)
    Die Schwankungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Schlüsselzuweisung. Die Erläuterungen zur Veranschlagung der Schlüsselzuweisung finden sich auf Seite 27 des Haushaltsplans
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  • Welcher Zinssatz und welche Zinsentwicklung wird zugrunde gelegt? (30)
    Für den Zinsaufwand liegen durchgängig 4% Jahreszinssatz zugrunde
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  • Welche Mittel wurden aus der Heimatumlage dem Land Hessen beantragt? Unter welcher Position sind diese zu finden? (30)
    Grundsätzlich werden die Mittel der Heimatumlage nicht beantragt, sondern vom Land Hessen erhoben und errechnen sich aus dem Gewerbesteueraufkommen. In den Jahren 2024 und 2025 entzieht das Land Hessen der Stadt zunächst rund 2,2 Mio. Euro (Seite 560 Haushaltsplan) über die Heimatumlage, die ihr eigentlich, nach der Absenkung des Vervielfältigers bei der Gewerbesteuerumlage, zur freien Verfügung zustehen würden.
    Im nächsten Schritt verteilt das Land Hessen Teile der entzogenen Gelder auf vom Land bestimmte Bereiche. So fließt z. B. ein Teil in die Gesamtschlüsselmasse ein und wird über die Schlüsselzuweisung ausgeschüttet. Weitere Teile sind veranschlagt bei der Kinderbetreuung und dem ÖPNV. Zusätzlich können Zuwendungen zum Ausbau der Digitalisierung beantragt werden, wovon die Stadt Rödermark bereits Gebrauch gemacht hat und auf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund 87.000 Euro Zuwendungen in Höhe von 65.000 Euro (75%) zum Ausbau der Digitalisierung erhalten hat.
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  • Stimmt der Betrag von 63.980€? Falls ja, wieso wurden nicht mehr Baumaßnahmen umgesetzt? (S33)
    Im Vorbericht werden die Auszahlungen ohne die übertragenen Ausgabeermächtigungen dargestellt. Seite HH Stelle o.Ä. Frage Antwort Verwaltung Nachfrage Ist-Beträge 2022 (Laufender Haushalt und Haushaltsreste):
    Erwerb von Grundstücken und Gebäuden: 68.299 Euro
    Baumaßnahmen: 1.942.847 Euro
    Sonst. Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen: 1.718.354 Euro
    Investitionszuweisungen und – zuschüsse: 35.266 Euro
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  • Wie sind die Schwankungen 23-24-25 zu erklären?
    Aufgrund des Schulausbaus der Trinkbornschule (Dependance Breidert) durch den Kreis Offenbach. Der Anteil der Stadt für den Schulausbau wurde in 2024 (1,7 Mio. €) und in 2025 (2,8 Mio. €) auf der Investition „Investitionszuschüsse Grundschulen“ veranschlagt
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  • VE’s. Soll dies der Plural von Verpflichtungsermächtigung sein?Verpflichtungsermächtigungens?
    Frage 1: Ja
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  • Wie ist die Verdreifachung zu begründen? (1-4-011K )
    Erweiterung und Ausbau der Virenschutzsoftware und weitere Produkte für die IT-Sicherheit.
    Vorbereitung auf NIS-2 (EU-Richtlinie 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit) Umsetzung
    zwingend ab Oktober 2024
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  • Wie ist die enorme Steigung (20-fach gegenüber 2022) zu erklären? (1-4-01K)
    Zusätzliche Hard- und Software für den Bereich IT-Sicherheit, Weiterentwicklung Datensicherungskonzept, Effizienzsteigerung der vorhandenen Systeme. Ausbau Netzwerkinfrastruktur. Bsp. Magistratsbeschluss Vorlage – VO/0301/23 „Beschaffung und Einführung einer 24/7 Netzwerküberwachung – weiterer Ausbauschritt der IT-Sicherheit“. Vorbereitung auf NIS-2 (EU-Richtlinie 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit) Umsetzung bis Oktober 2024.
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  • Womit sind die hohen Kosten der Büroausstattung zu erklären? (3-01-02K )
    Errichtung eines Gefahrenabwehrzentrums und Umzug des FB 3 in die dort entstehenden Büros.
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  • Was soll das mit der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage? (wird immer weiter geschoben) Genaue Erläuterung zu dieser geplanten Investition bitte. (3-2-05K)
    Die Investitionsmittel für die fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wurden auf Grundlage der Gespräche mit den Bürgerinitiativen vorsorglich für den Fall eingestellt, dass geeignete Standorte, die den rechtlichen Grundlagen entsprechen, gefunden werden können. Bisher liegen keine genehmigungsfähigen Standorte vor.
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  • Was sind die „Maßnahmen zur Kita-Betreuung“? (4-1-09K)
    Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte: Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche Maßnahmen. Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld: Austausch von Elektrogeräten
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  • Was ist geplant? (4-1-72K)
    Die Spielgeräte auf dem Außengelände der Kita Liebigstraße sind marode und müssen abgebaut werden, da sie vom TÜV nicht mehr abgenommen werden.
    D. h., das Außengelände ist kaum noch bespielbar und muss komplett neugestaltet werden. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit den KBR eine Planungs- und Gestaltungsfirma beauftragt. Der Umbau wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da es sich um mehrere Bauphasen handelt (Eingangsbereich/Neuer Zugang zum Forschergarten/Bereiche vor den Gruppenausgängen).
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  • Welcher Juz Standort ist gemeint? Welche Beschlussfassung liegt dieser Maßnahme zu Grunde (4-2-09K)
    Zum Zeitpunkt der Planung wurde vom Jugendzentrum am Standort Motzenbruch ausgegangen. Nach aktuellem Magistratsbeschluss vom 15.01.2024 ist dies auch bestätigt. Vorlage: VO/0002/24
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  • Wie ist die Versechsfachung zu begründen? (5-2-10K)
    Die Notwendigkeit von Erhöhungen bei den Investitionskostenzuschüssen an Vereine wird derzeit nochmals überprüf
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  • Die Sanierung der Bonhoefferstraße stand für 2022 schon im Plan. Warum sind hierfür wieder Kosten eingeplant? (6-3-511K)
    Gem. der aktuellen Kostenberechnung ergibt sich aufgrund Kostensteigerungen, Planungsänderungen, etc. ein zusätzlicher Bedarf von 150.000 €
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  • Bitte um genaue Erläuterung der Aufwendungen (221.000 Euro) für das Programm “100 Wilde Bäche” (6-3-49K)
    Um die Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) Maßnahme „Bereitstellung von Flächen“ zu erfüllen, müssen möglichst viele Flächen im Gewässerrandstreifen der Lache angekauft werden. Momentan finden entsprechende Eigentümergespräche statt. Da es in dem Bereich viele Eigentümergemeinschaften gibt, die das ganze Flurstück verkaufen wollen und nicht nur einen Anteil, werden höhere Kosten erwartet.
    Im Nachgang müssen kleinere bauliche Maßnahmen an dem Gewässer getätigt werden, um die zweite
    Wasserrahmenrichtlinienmaßnahme „Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen“ zu erfüllen.
    Hierzu sind Aufweitungen des Gewässers geplant. Die WRRL-Maßnahmen müssen bis 2027 abgeschlossen sein, sonst drohen Strafzahlungen. Wir erwarten im Programm „100 Wilder Bäche“ eine Förderung von 90% für die Maßnahme vom Land Hessen. Die Stadt muss jedoch zunächst in Vorleistung treten.
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  • Wie wird begründet, dass auch vergleichsweise geringe Posten von unter 100 T€ in die VE aufgenommen werden?
    Auch bei vergleichsweise „geringen Posten“ können so die Kosten für die eigentliche Bauausführung um ein Jahr verschoben werden. Dies reduziert die Kreditaufnahme und der Fachbereich bleibt gleichzeitig handlungsfähig (z.B. für Ausschreibungen oder die Vergabe von Aufträgen)
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  • Auf welcher Grundlage, Beschlussfassung / Notwendigkeit soll eine Hauswirtschaftskraft für das JUZ eingestellt werden? (S65)
    Die Hauswirtschaftskraft soll auf Basis des interfraktionellen Antrages IFA/0079/23, der zum letzten Haushaltsplan beschlossen wurde, eingestellt werden. Die Umsetzung konnte bisher nicht vorgenommen werden, da wie bei den letzten Haushaltsberatungen erläutert, noch keine Küche zur Verfügung steht. Die Stelle wurde deshalb mit einem Sperrvermerk versehen.
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  • An welcher Stelle ist hiervon im Vorbericht die Rede? (Stabsstelle Klimaschutz – + 0,0 Stelle EG 11 neu; vgl. Vorbericht) (S66)
    Vgl. Haushaltsplan Seite 61, dritter Absatz. Es wird nicht auf den Vorbericht im Haushaltsplan sondern auf den Vorbericht zu den Stellenplänen 2024/2025 verwiesen – ab Seite 60. Auf Seite 61 findet sich hierzu folgende Erläuterung:
    „Es ist beabsichtigt, eine Stabsstelle Klimaschutz in der Verwaltungsorganisation auszuweisen.
    Hier besteht der Bedarf, eine Stelle der EG 11 neu einzurichten, die Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur CO2-Reduktion für die Gesamtverwaltung entwickelt und umsetzt (auch Hitzeschutzmaßnahmen) Mit Blick auf die Haushaltslage wurde im Entwurf aber auf die Ausweisung einer solchen Stelle verzichtet.“
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  • Wie wird begründet, dass eine so wichtige Querschnittsstelle einem Fachbereich zugeordnet wird und nicht als Stabsstelle geführt wird? (FB 6 + 1,0 Stelle EG 10 neu; im Bereich Umwelt soll eine Stelle dauerhaft eingerichtet werden.) (S66)
    Vgl. hierzu die Erläuterung auf Seite 66des Vorberichts zum Stellenplan. 1,0Stelle EG 10 neu. ImBereich Umweltsoll eine Stelle dauerhaft eingerichtet werden. Mit Blick auf weitere Aufgaben im Bereich Kommunale Wärmeplanung u.a. besteht entsprechender Bedarf insgesamt. Auch wenn das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) erst im Dezember im Bundesrat abschließend beschlossen worden ist, zeichnete sich früh ab, dass die Kommunen neben erheblichen Mittel zur Beauftragung externer Firmen auch eigenes Personal benötigen, um erstmalig eine eigene Kommunale Wärmeplanung mit Beteiligung durchzuführen. Die neu ausgewiesene Stelle ist dabei nicht nur für diese Aufgabe vorgesehen.
    Während hinsichtlich der Stelle eines / einer Klimabeauftragten die Aufgabenerfüllung in einer Stabsstelle befürwortet wird, ist davon auszugehen, dass die hier anstehenden Aufgaben der Planung sinnvoll im Rahmen einer Fachabteilung erledigt werden sollten, die mit der Durchführung von Planungsverfahren vertraut ist (sowohl hinsichtlich der Vergabe externer Leistungen als auch der Planung und späteren Umsetzung). Aktuell ist auch in den anderen Kommunen zu beobachten, dass mit der Aufgabe der KWP idR der Bereich Stadtplanung betraut wird, während interne und externe Maßnahmen zum Klimaschutz oftmals durch Stabsstellen besorgt werden
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  • Was bedeutet dieser Einschub, auf welcher Grundlage beruht diese Aussage? Wie ist derzeit die Situation auf dem Stellenmarkt? Ist damit zu rechnen, dass die 40 Stellen tatsächlich besetzt werden können? (Sozial- und Erziehungsdienste (SuE) werden nunmehr erstmalig 40 Stellen für Fachkräfte, die bis zu 25% angerechnet werden können, gesondert ausgewiesen) (S67)
    Der Hintergrund dieser Darstellung und damit auch der Einschub wird im Vorbericht zum Stellenplan, Seite 60, ausführlicher erläutert. Mit Beschluss können diesen Stellen dann die teilweise bereits vorhandenen Beschäftigten iSd § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 HKJGB zugeordnet werden.
    Bisher werden die Beschäftigten auf Stellen der EG S 8b TVöD ausgewiesen. Aktuell sind Stundenanteile von insgesamt 13 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) über Beschäftigte in den Entgeltgruppen S2 bis S4 TVöD so besetzt.
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  • Welche Maßnahmen sind geplant, um die 40 Stellen EG S4 zu besetzen? Wie hoch sind die Personalkosten für die 40 Stellen auf das Jahr gerechnet (S67)
    Es wird hierzu auf die letzte Präsentation im FSIK zum Thema Personalgewinnung verwiesen. Es wird parallel zur Ausbildung auch um Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen geworben, die bei Vorliegen bestimmter Qualifikationen eingestellt und im Rahmen des § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 HKJGB auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden können. Dies verbessert die Personalsituation. Solche Beschäftigungsverhältnisse sollen genutzt werden, um diesen Personen mittelfristig eine berufsbegleitende Ausbildung zu Erziehern bzw. Erzieherinnen zu ermöglichen. Dann erfolgt eine Eingruppierung bzw. Einweisung in eine Stelle der EG S8b TVöD
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  • Wann wurde von welchem Gremium beschlossen die Zuschüsse zur Musikschule fast zu verdoppeln?
    Am 26.9.2023 hatte die Musikschule Rödermark ihre Situation im FSIK dargelegt. Unter TOP 2 „Darlegung der Musikschule Rödermark e. V. – Finanzielle Situation im Zusammenhang mit dem jährlichen Zuschuss der Stadt an die Musikschule“ der Niederschrift heißt es:
    „Die Musikschule stellt ihren Werdegang und insbesondere ihre finanzielle Situation vor. Das hierzu ausgeteilte Faltblatt ist dem Protokoll angefügt. Herr Eckmann und Frau Schrenk beantworten die Fragen zu Gebühren und Ermäßigungen, Gebäudekosten, Honoraren, Personalkosten usw. Herr Hagenlocher dankt für die Ausführungen. Die Zuschüsse der Stadt an die Musikschule werden in die Haushaltsberatungen aufgenommen.“
    Mit der Aufnahme der Zahlen in den Haushaltsentwurf ist keine Vorfestlegung über die tatsächliche Zuschusshöhe verbunden. Der Haushalt fasst dafür lediglich den Rahmen. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsplanberatung.
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  • Erachtet der Magistrat einen Kostendeckungsgrad von 43% bei den Bestattungsgebühren als zufriedenstellend? Wenn ja, warum? Wenn nein: Ist eine Erhöhung geplant? Wenn nein: Warum nicht? Wenn ja: In welcher Höhe und wann?
    Die letzte Anpassung der Bestattungsgebühren wurde 2015 vorgenommen. Turnusgemäß wurde für das Haushaltsjahr 2020 über eine Neukalkulation der Bestattungsgebühren nachgedacht. Um in der zu diesem Zeitpunkt gerade beginnenden Corona-Pandemie die Bürger nicht noch mit steigenden Kosten für Bestattungen zu belasten, wurde für die Dauer der Corona-Pandemie von einer Neukalkulation abgesehen. Mittlerweile ist die Neukalkulation der Gebühren weiter fortgeschritten und kann den Gremien nach Abschluss zur Meinungsbildung vorgelegt werden
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  • Wie hoch sind die Einnahmen aus Bußgeldern zum 31.12.23?
    Der Ist-Stand zum 31.12.23 kann noch nicht abschließend beziffert werden, da noch Buchungen in das Jahr 2023 vorgenommen werden (derzeitiger Buchungsstand 168.421 Euro, Ansatz 203.000 Euro). Der Jahresabschluss 2023 ist zum 30.04.24 aufzustellen.
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  • Einführung Hopper
    Wann wird ein fundierter Bericht vorgelegt? Siehe auch Seite 296 (3-2-90K)

    Die Stadt verfügt nicht über eigene Zahlen und Berichte, da der Hopper von der kvgOF betrieben wird. Ein Statusbericht kann im Fachausschuss durch die kvgOF gegeben werden
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  • Wie ist zu erklären, warum die Neuorganisation der Sirenen noch nicht durchgeführt wurde?
    Die Sirenen in Waldacker und auf der Bulau sind bereits ersetzt. Für die restlichen Sirenen wurden weitere Förderanträge gestellt, diese wurden Anfang 2024 zugestellt. Auf Grund der Auslastung der Firmen kommt es zu Verzögerungen. Im Mai 2024 werden zwei weitere Sirenen ersetzt. Es wurde durch eine Fachfirma ein Beschallungsplan erstellt, dieser wird jetzt umgesetzt.
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  • Wie kommt die massive Verschiebung zu Gebühren mit MwSt zustande? (Konto 500201 und 500201
    Eintrittsgelder, Vorverkaufsgebühren)

    Um für die Vorsteueranmeldung beim Finanzamt die Mwst. besser auswerten zu können, wurden die Verschiebungen zwischen den Konten 500201/500203 und 500202/500204 vorgenommen
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  • Was genau ist das und warum steigen diesebis 2025 so stark an? (Konto 622221; Sonderzuwendungen Beschäftigte) (S161)
    Bei den Sonderzuwendungen handelt es sich um die Jahressonderzahlung (früher Weihnachtsgeld). Diese Sonderzuwendungen unterliegen den tariflichen Steigerungen.
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  • Welche Dienstleistung ist gemeint? Wieso so eine starke Erhöhung der Kosten? (613902) (S162)
    Hier werden Dienstleistungen Dritter geplant, z. B. Reinigungs- und Hausmeisterdienste vom Fremdfirmen.
    Hauptsächlich werden auf diesem Konto die Aufwendungen für die Helmeca-Kräfte (Erzieherinnen und Erzieher aus Spanien) veranschlagt. In 2023 war hierfür noch kein Ansatz eingeplant.
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  • Was ist mit Aufwand für den Betrieb gemeint? (613930) (S162)
    Aufwand für Betrieb Jugendzentrum, Schillerhaus sowie Bürgertreff Waldacker. Bis 2023 zusätzlich der Betrieb des Hoppers.
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  • Die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungen steigen deutlich an, während die Aufwendungen für die Ausbildung sinken. Bitte um Erläuterung (Konten 659030 und 659035) (S162)
    Es handelt sich um eine Verschiebung der Ansätze mit zusätzlicher Anpassung an die gestiegenen Ausbildungskosten
    Konto 659030:
    Fachbereichsübergreifender Ansatz für Aus- und Weiterbildungen.
    Konto 659035: Fachbereichsbezogener Ansatz für Ausbildung.
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  • Warum steigen die Kosten zur Druckerstellung um 10.000 Euro an? (601007)
    In 2024 werden im Fachdienst Finanzbuchhaltung erstmals 10.000 € für den Postversand über „Curalit“
    verschlagt. Dies ist ein Verfahren, bei dem die Bescheide im Rechenzentrum ausgedruckt, kuvertiert und versandt werden. Eine entsprechende Anpassung des Haushaltsansatzes beim Porto erfolgt über die Änderungsliste beim Fachbereich Zentrale Dienst
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  • Aufwendungen Wartung für EDV-Anlage steigen stark an. Warum? (616601)
    Erhöhung der vorhandenen Wartungskosten durch Hersteller. Zusätzlich Kosten in verschiedenen Bereichen durch Erneuerungen und Erweiterung vorhandener Programme
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  • Aufwendungen Wartung Verkehrsüberwachungsanlage = 23.000 Euro. Warum? (616603)
    Die Stromanschlüsse wurden mittlerweile gekündigt. Der Ansatz wurde beibehalten, falls alte Standorte reaktiviert bzw. zurückgebaut werden sollen.
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  • Kostenerstattung an KBR steigen stark an.
    Warum? (617901)

    Die Ausgaben erhöhen sich unter anderem aufgrund der für die KBR ebenfalls geltenden Tarifsteigerungen, welche durch die Stadt im Rahmen der Beauftragung des Betriebshofes zu zahlen sind.
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  • Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten steigen stark an. Warum? (677101)
    Die Kostensteigerung beruht auf der Veranschlagung der Rechtsberatung im Rahmen der Neuvergabe der Konzessionsverträge für Strom und Gas für die nächsten 20 Jahre
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  • Aufwendungen für Präsenz im Internet steigen um fast 40.000 Euro an. Warum? (686104)
    Hiervon ist auch die Anbindung Internet für die Stadtverwaltung umfasst. Die Steigerungen sind bedingt durch die Erhöhung der „Bandbreiten“ und den Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen den Verwaltungsgebäuden und Außenstellen
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  • Aufwendungen für Fortbildungen steigen drastisch an. Warum? (688000)
    Die Erhöhung der Fortbildungskosten ergibt sich unter anderem aufgrund von Schulungen für neue Mitarbeiter/-innen,geänderten Rechtsvorschriften, geänderten oder neuen Aufgabenzuordnungen (z. B. Vergabeberatung, Grundschulsozialarbeit) sowie im Personalwesen. Weiterhin werden die während der Corona-Pandemie ausgefallenen Fortbildungen nachgeholt.
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  • Diese steigen stark an. Warum? (712813 bis 712818 Zuschüsse Kindergärten)
    Die Ausgaben erhöhen sich aufgrund der Tarifsteigerungen, welche sich in den Finanzierungsplänen der freien Träger niederschlagen
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  • Aufwendungen für Betriebs- und Amtsarzt /
    Arbeitssicherheit steigen um ca. 30%. Wie ist das zu erklären? (8306590)

    2024: Eine Neuvergabe der arbeitsmedizinischen Leistungen (Betriebsarzt/-ärztin) ist erforderlich. Der Ansatz beruht auf gesetzlichen
    Vorgaben.
    2025: Neuorganisation und -vergabe der arbeitsmedizinischen Leistungen und Leistungen der Arbeitssicherheit durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung
    in 2024 geplant. Im Rahmen der Vergabeverfahren wird mit entsprechenden Preissteigerungen zu rechnen sein
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  • “Ist-Stand” 31.12.23? (130 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen)
    Der Ist-Stand zum 31.12.23 kann noch nicht abschließend beziffert werden, da noch Buchungen in das Jahr 2023 vorgenommen werden (Plan: 16.286.353 Euro, derzeitiger Buchungsstand: 15.376.914 Euro; Mieten und Nebenkosten an die KBR noch nicht vollständig gezahlt). Der Jahresabschluss 2023 ist zum 30.04.24 aufzustellen
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  • Große Investitionssummen für IT-Dienste.
    Bitte um genaue Erläuterung.

    Zusätzliche Hard- und Software für den Bereich IT-Sicherheit, Weiterentwicklung
    Datensicherungskonzept, Effizienzsteigerung der vorhandenen Systeme. Ausbau Netzwerkinfrastruktur.
    Bsp. Magistratsbeschluss Vorlage – VO/0301/23 „Beschaffung und Einführung einer 24/7 Netzwerküberwachung – weiterer Ausbauschritt der IT-Sicherheit“. Vorbereitung auf NIS-2 (EU-Richtlinie 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit) Umsetzung bis Oktober 2024
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  • Was verbirgt sich hinter dem Begriff Stellenbewertungen?
    Unter dem Begriff versteht sich das Verfahren zur Feststellung der richtigen Eingruppierung eines Tarifbeschäftigten. Es müssen die Tätigkeiten der zu bewertenden Stelle erhoben werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die gutachterliche Bewertung. Für Tarifbeschäftigte ist dies in § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD VKA geregelt. Bei Beamten erfolgt eine Dienstpostenbewertung, vgl. auch § 21 HBesG. Letztlich wird durch die Stellenbewertung die korrekte Bezahlung ermittelt. Ziel ist, dass die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf Grundlage einer Stellenbewertung ausgewiesen werden. Es findet derm Abgleich der Tätigkeiten/Anforderungen/Aufgaben und der Bezahlung entsprechend der jeweiligen Vorschriften statt. Neben der Bewertung neu ausgewiesener Stellen kann z. B. auch eine arbeitsrechtliche Streitigkeit Grund für ein
    Stellenbewertungsverfahren sein, weil die Eingruppierung überprüft werden soll oder muss
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  • er Aufwand für Veranstaltungen steigt bis 2025 sehr stark an – warum?
    er Ansatz war bisher nicht ausreichend. Insbesondere finden „nach Corona“ wieder Ehrungsveranstaltungen
    u.a. der städtischen Organe (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung) im früheren Umfang statt. Die Ansätze wurden auf Grundlage der Vergangenheit gewählt
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  • Was verspricht man sich mit dem Erreichen einer bestimmten Anzahl an TOPs pro Jahr? (Kennzahlen)
    Unter der Annahme, dass mit TOPs die Mehrzahl von Tagesordnungspunkten
    (Tagesordnungspunkts) gemeint ist, wird die Frage wie folgt beantwortet: Ziel der Kennzahl „Tagesordnungspunkte“ ist nicht das Erreichen der Kennzahl, sondern die Darstellung, wie
    viele Tagesordnungspunkte mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abgearbeitet werden. Diese Frage wurde in der Blätterrunde zum letzten Haushalt gleichlautend beantwortet
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  • Was sind Tul-Anwendungen und -Systeme? Tul-System Plan 2023 (66) ein Fehler?
    TuI-Anwendungen sind Fach- und Standardsoftware für Benutzer (User).
    TuI-System sind Systeme für die Netzwerkinfrastruktur. Das Ergebnis aus 2022 ist eine Fehleingabe
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  • Bearbeitungen Grundsatzfragen(…) ein Fehler mit 0 für 2024 und 2025?
    Die Kennzahlen wurden dem neuen Produkt 01.5.01 „Digitalisierung und Datenschutz“ zugeordnet und sind ab 2024 auf Seite 234 ausgewiesen
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  • Warum halbiert sich der Personalaufwand, aber die Kosten für Präsenz im Internet steigt von 0 auf 100.000 Euro? (Digitalisierung)
    Das Leistungen zum Produkt Digitalisierung wurden bisher vom Fachdienst IT erbracht. Die Bereiche IT und Digitalisierung wurden inzwischen separat organisiert. Ab 2024 ist ein Fachdienst Digitalisierung eingerichtet, dem nun der ausgewiesene Personalaufwand zuzuordnen ist. Der Personalaufwand reduziert sich mithin nur im ausgewiesenen Produkt. Über den Sachaufwand sollen neben der Fortsetzung OZG-Umsetzung auch eigenständige Digitalisierungsprojekte vorgesehen werden. Neu aufgenommen sind Mittel zur Teilnahme an Maßnahmen zu „Smart City“, also nicht nur die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.
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  • Steigerung sonstiger Aufwendungen um 27,36% – warum ist das so? Nicht klar
    ersichtlich.

    Die Steigerung der Aufwendungen wird auf den Seiten 249, 259 und 267 dargestellt. Im Wesentlichen betrifft die Steigerung Aufwendungen im IT-Bereich (ca. 53 TSD Euro) und werden benötigt für die Einführung der Webkasse, des Freigabeworkflows im Zusammenhang mit der Umstellung im Umsatzsteuergesetz (§ 2b), Faktura (einheitliche Rechnungsstellung in der Gesamtverwaltung), Tax-Compliance (Risikomanagement zur Absicherung der Verwaltungsführung) sich auf das Aufwandsvolumen gemäß Haushaltssatzung. Unter Beteiligungen werden die städtischen Beteiligungen, wie z. B. die Berufsakademie abgebildet.
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  • Wie ist zu erklären, dass bei einem Ansatz von 40.000 beförderten Personen in 2024 bei den Erträgen der Ansatz null ist?
    Die Stadt hat keine Erträge im ÖPNV sondern nur die kvgOF / RMV
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  • 34.000 Euro für EDV? Was genau und warum? (Soziales EDV-Anschaffungen Kindergärten)
    Das sind die Kosten des Jahres 2024 für den Austausch alter Geräte und die Beschaffung von Tablets für die Kita. Ansparmodell.
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  • Wohin zieht das JUZ Ober Roden um, aufgrund welcher Beschlusslage?
    Zum Planungszeitraum und nach aktuellem Stand wird das Jugendzentrum vorübergehend in den Motzenbruch ziehen, VO/0002/24
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  • 27.000 Euro für Gestaltung Außenbereich JUZ – was ist genau gemeint?
    Motzenbruch: Es soll ein Sportfeld entstehen, alte Geräte müssen abgebaut und im kompletten Außengelände muss Grünpflege betrieben werden.
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  • Bei den Maßnahmen für die Kita-Betreuung
    sind 280.000 Euro für Klimaschutzprojekte veranschlagt – was bedeutet das genau?

    Es handelt sich hier um eine Fördermaßnahme, bei der die Stadt als Klimakommune bis zu 90 % erstattet bekommt, wenn in öffentlichen Gebäuden für Klimaverbesserung bzw. Beschattung gesorgt wird. Konkret heißt dies, dass Bäume gepflanzt werden, Markisen, feststehende Sonnenschirme und Überdachungen eingebaut werden.
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  • Erneut 30.000 + sowohl für EDV als auch für Lizenzen (auch 30.000 +) im Kindergartenbereich – was genau und warum?
    Das sind die Kosten des Jahres 2025 für den Austausch alter Geräte und die Beschaffung von Tablets für die Kita. Ansparmodell
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  • Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Geburtenzahl zu erhöhen?
    Es werden keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um die Geburtenzahlen zu erhöhen. Jedoch ziehen Neubaugebiete, familienfreundliches Wohnen, eine ausreichende Zahl an Kitaplätzen und weitere Angebote für Familien i.d.R. auch eine höhere Geburtenanzahl nach sich.
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  • Alle Kennzahlen werden niedriger angesetzt. Gibt es eine Erklärung dazu, warum die Jugendarbeit in diesen Punkten reduziert wird?
    Die Jugendarbeit wurde nicht reduziert, das SchillerHaus wird nun nur gesondert und nicht mehr gemeinsam mit dem JuZ bewertet. Hierzu gibt es neue Auswertungen unter Quartiersarbeit, Seite 372 (Jugendarbeit im SchillerHaus)
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  • Erreichte Schüler/innen: Gibt es so viele Schüler/innen in Rödermark?
    An der NBS gibt es knapp 1.500 Schülerinnen und Schüler. Hier werden die Zahlen von einerseits Schulsozialarbeit und andererseits Berufswegebegleitung zusammengefasst dargestellt, so dass ca. die doppelte Schüler/-innenzahl entsteht.
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  • Womit sind die reduzierten Personalaufwendungen zu begründen?
    Zum Haushalt 2024/2025 wurde das neue Produkt 04.4.04 „Grundschulsozialarbeit“ eingerichtet. Die Personalaufwendungen für das in 2023 eingestellte Personal waren ursprünglich Produkt 04.2.03 zugeordnet. Ab 2024/2025 sind diese nun Produkt 04.4.04 zugeordnet. Zusätzlich wird über die Änderungsliste noch Personal (2 Schulsozialarbeiter/-innen) zum Produkt 04.4.04 zugeordnet, sodass die Anzahl der Mitarbeitenden zu den veranschlagten Zuschüssen passt.
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  • Zahl der Besuche Willk. i. Leben: Wie kommen 366 Besuche zustande bei 146 Geburten im Jahr 2022?
    Willkommen im Leben ist 2022 vom FD Kinder in den FD Soziale Stadt gewechselt. Dabei gab es scheinbar
    einen Eingabefehler und die Zahlen wurden doppelt gezählt. Die uns vorliegende Zahl ist 183, also genau die
    Hälfte. Während Corona wollten nicht alle Eltern einen Besuch, diese haben teilweise erst später stattgefunden.
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  • Zuschüsse Elternselbsthilfegruppen = 1,4 Mio (2023), dann 170.000 (2024), dann 1,7 Mio. (2025). Bitte um Erläuterung
    Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Der korrekte Betrag lautet 1.700.000 Euro statt 170.000 Euro
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  • Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung ist der Zuschuss zur
    Musikschule nahezu verdoppelt worden? Wie ist das zu rechtfertigen angesichts der Tatsache, dass die Summe für die sonstige Vereinsförderung unverändert bleiben soll, obwohl laut Kennzahlen ein Mitgliederzuwachs von mehr als 1000 Vereinsmitgliedern angenommen wird?

    a) vgl. Stellungnahme zu 89
    b) Die Förderbereiche haben unterschiedliche Grundlagen:
    Während die Zuschüsse an die Musikschule Rödermark von der Stadtverordnetenversammlung per separatem Beschluss festgelegt und durch entsprechenden Bescheid fixiert werden, sind die „Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Rödermark“ in der von der Stadtverordnetenversammlung am 28.3.2017 beschlossenen Fassung Grundlage für die Zuschüsse an die Vereine.
    Die Kennzahl für die Vereinsmitglieder liegt seit Jahren bei 17.000 und wurde bislang nicht verändert, da nach den Einschränkungen der Corona-Jahre nicht abzuschätzen war, wie sich die Mitgliederzahlen der Vereine entwickeln. Tatsächlich waren diese Zahlen ab 2021 zunächst rückläufig und im Jahr 2022 mit 15.695 auf den tiefsten Stand gefallen; erst im letzten Jahr war eine leichte Zunahme (15.827) zu verzeichnen.
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  • Wieso werden die Belegstunden mit jeweils null Stunden geplant? (S414)
    Die Kennzahlen wurden dahingehend angepasst, dass die Trennung zwischen „Belegstunden“ und „Belegstunden Vereine“ aufgehoben wurde. Die Gesamtsumme ist bei 9.100 geblieben.
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  • 435.000 Euro für den Ausbau von Feld- und Wirtschaftswegen – was genau (S432)
    Ausbau Eulerweg/Radroute gemeinsam mit Kreis, Hessen Mobil und Dietzenbach 6-3-81K (180.000 €); Grundhafte Erneuerung Weg bei Germania Richtung Waldacker 6-3-80K (255.000 € + Restmittel 2023)
    siehe auch Investitionsprogramm S. 48
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  • Nochmal 120.000 Euro für den Ausbau von Feld- und Wirtschaftswegen – was genau? (S434)
    Sanierung Asphaltdecke bzw. Hocheinbau von Asphalt im Weg parallel B486 ab Bulauweg 6-3-82K siehe auch Investitionsprogramm S. 4
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  • Die Zahl der Beratungsgespräche insgesamt sinkt. Die Zahl der Beratungsgesprächen mit Betrieben sinkt stark. Die Gespräche mit Existenzgründern sollen auf gleichem Niveau bleiben. Die Gespräche zur Neuansiedlung von Betrieben soll sich von 0 auf 5 erhöhen und die Gespräche zum Verkauf/zur Vermietung von Gewerbeflächen nahezu verdoppeln. Uns erscheinen diese Kennzahlen nicht nachvollziehbar bis willkürlich, vor allem angesichts der herrschenden konjunkturellen Lage in Deutschland. Wir bitten um eine detaillierte Erläuterung, wie die Verwaltung zu diesen Kennzahlen gelangt ist – vor allem dazu, warum die Zahl der Beratungsgespräche mit Betrieben so stark sinkt und die Gespräche zum Verkauf/
    zur Vermietung von Gewerbeflächen gleichzeitig so stark ansteigen sollen. (S544)

    Die geplante Zahl der Beratungsgespräche insgesamt sinkt nicht, sondern, wie im Haushalsplan auf
    Seite 544 ausgeführt, bleibt im Zeitraum 2023 bis 2025 auf gleicher Höhe bei 855. Aber, das ist die geplante Zahl. In der ersten Spalte der Tabelle ist die im Jahr 2022 tatsächlich erreichte Zahl aufgeführt, die höher liegt als der geplante Wert, nämlich bei 946. Damit ist der Planwert um absolut 91 und prozentual ca. 10,8% übertroffen worden.
    Da in jedem Jahr die tatsächlich erreichten Zahlen variieren, z.B. fiel die Zahl der Beratungsgespräche während der Coronapandemie extrem hoch aus, bildet der Gesamtwert von 855 einen gemittelten Erfahrungswert, ebenso wie die diesen Gesamtwert ergebenden einzelnen Planzahlen für die Beratungsgespräche mit Betrieben, dieBeratungsgespräche mit Existenzgründern, die Gespräche zur Neuansiedlung und die Gespräche zu Verkauf/Vermietung. Von einer jährlich angepassten Planzahl, die das tatsächliche über- oder untertreffenden dieser unmittelbar widerspiegelt, wurde aufgrund der jährlich auftretenden Varianzen bisher verzichtet.
    Die Kennzahlen ergeben sich aus der jährlichen Auswertung der Gespräche die von den Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung mit Betrieben und Existenzgründern sowie mit Firmen, Selbständigen, gewerbetreibenden Einzelpersonen und sonstigen Personen zur Neuansiedlung und zum Verkauf/Vermietung geführt werden.
    Sowohl in 2024 als auch in 2025 geht die Wirtschaftsförderung von einem weltwirtschaftlich schwierigen Umfeld für die Unternehmen aus. In diesen betriebswirtschaftlich schwierigen Zeiten, ist die Kontaktaufnahmefreudigkeit der Unternehmen zur Wirtschaftsförderung eher verhalten.
    Insofern wird der in 2022 erreichte Wert von 588 Gesprächen mit Betrieben 2024 nicht wieder erreicht werden, sondern darunter liegen und sich dem Planwert nähern.
    In der Anzahl der Gespräche zum Verkauf/Vermietung von Gewerbeflächen (hierbei ist unter Gewerbefläche zu verstehen: Halle, Lager, Büro, Praxis, Einzelhandelsfläche, Gastronomiefläche, Sportfläche, Grundstück) ist ein Fehler aufgetreten. Dieser hat für 2024 und 2025 als Planwert 200 anstatt 300.
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  • Wodurch werden 2025 7 Millionen mehr Zuwendungen erwartet? Wie sicher sind die Zahlen für 2024 und 2025? (S26)

    Die Steigerung in 2025 bezieht sich auf die Schlüsselzuweisung, die Erläuterung hierzu findet sich auf Seite 27. Die Berechnung der Zahlen basiert auf dem Finanzplanungserlass – siehe Erläuterung zur Schlüsselzuweisung auf Seite 27.
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  • Ist bei den Einnahmen der Gewerbesteuer einkalkuliert worden, dass ein großer Steuerzahler möglicherweise durch höhere Abschreibungen in Zusammenhang mit Bautätigkeiten am neuen Standort wenigerGewerbesteuer zahlen könnte? Wenn ja, in welcher Höhe? (S41)
    Nein
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  • Welche Maßnahmen für den Kita Ausbau sind darin enthalten? (4-1-09K)

    Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte: Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche Maßnahmen. Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld: Austausch von Elektrogeräten.
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  • Welches bewegliche Anlagevermögen ist in dieser Position enthalten? (5-1-10K)
    Bewegliches Anlagevermögen Kulturhalle:
    Ansatz 2024: 90.000 €
    Brücke Saal: Stufenlinsenscheinwerfer (15.000 €), Profilscheinwerfer (30.000 €).
    Bühne: Profilscheinwerfer (28.000 €), Fluter (14.000 €), Zubehör wie Leitungen, Switches
    etc. (2.600 €)
    Ansatz 2025: 31.000 €
    Seitengeländer für die Schubtribüne (15.000 €) und Pauschale (16.000 €)
    Ansatz 2026: 44.000 €
    Hubeinrichtung für vorhandene Schubtribüne zum sicheren Transport (28.000 €) und
    Pauschale (16.000 €).
    Ansatz 2027: 16.000 € (Pauschale)
    Ansatz 2028: 40.000 €
    Movinglights (24.000 €) und Pauschale (16.000 €
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  • Inwieweit ist geplant, die „freie“ Liquiditätsreserve von 15.297.312€ für den Ausgleich des Defizits heranzuziehen? (S124)
    Ein Teil der freien Liquidität (Höhe noch unbestimmt) wird zum Ausgleich des Finanzhaushaltes herangezogen werden müssen.
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  • Weshalb wird die Kostensteigerung bei den Sachaufwendungen lediglich mit 1% prognostiziert, bei einer aktuellen Inflationsrate von ca. 4%. (S37)
    Den Budgetbereichen soll eine einprozentige Steigerung zur Verfügung gestellt werden, die wie in den vergangenen Jahren auskömmlich sein muss.
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  • Weshalb werden die Kosten für Sach- und Dienstaufwendungen für 2025 und 2026 im Vergleich zu 2024 trotz angenommer Kostensteigerung 1% (siehe S. 37) geringer veranschlagt (S41)
    Einmalig in 2024 veranschlagte Bedarfe bzw. Maßnahmen wurden nicht in die Folgejahre übernommen. Dies gilt ebenfalls für die Abweichung in den Planjahren 2025/2026, z. B. Umgestaltung Kreuzungsbereiche (Straßenbegleitgrün), Nachpflanzungen Stadtgebiet, Seniorenmesse. Darüber hinaus wurden im Bereich Orts- u. Regionalplanung Ansätze an den jeweiligen Projektstand angepasst.
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