Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss
Den Haushaltsplanentwurf finden Sie hier.
Unter 677102 (Planungen und Gutachten) wurden für das Radwegekonzept für 2024 80.000 € sowie für 2025 50.000 € angemeldet.
Bisher wurden noch keine Beträge eingestellt. Eine entsprechende Prioritätenliste wird erst nach Abschluss der Erarbeitung des Fuß- und Radverkehrskonzepts vorliegen
Das Hitzeschutzkonzept gehört in den Bereich Klimaschutz. Siehe hierzu bitte Antwort zu Frage Seite 66. Darüberhinaus werden von den Fachbereichen bereits einzelne Hitzeschutzmaßnahmen durchgeführt, insbesondere im Kita-Bereich. Siehe hierzu bitte Antwort zu Seite 44.
Die geplanten Ansätze rechtfertigen sich durch Anschaffungen und Betrieb von Hard- und Software für den Bereich IT-Sicherheit, Weiterentwicklung Datensicherungskonzept und zur Effizienzsteigerung der vorhandenen Systeme. Es erfolgt schrittweise ein Ausbau der Netzwerkinfrastruktur.
Hierzu wurde auch berichtet, vgl. zuletzt Magistratsbeschluss Vorlage – VO/0301/23 „Beschaffung und Einführung einer 24/7 Netzwerküberwachung – weiterer Ausbauschritt der IT-Sicherheit“.
Ferner muss sich die Stadt auf „NIS-2“ vorbereiten (EU-Richtlinie 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit). Hier soll und muss eine Umsetzung bis Oktober 2024 erfolgen.
Die Ausgaben im Ergebnishaushalt belaufen in 2024 sich auf 1,1 Mio. Euro. Bei den Investitionen sind folgende Ansätze veranschlagt:
2024: 609.640 Euro
2025: 604.990 Euro
2026: 460.340 Euro
2027: 460.340 Euro
2028: 460.340 Euro
Der im Bereich Investitionen noch zu ändernde Wirtschaftsplan, inklusive Jahresabschluss 2022, wird der
Betriebskommission in der Sitzung am 07.02.2024 zur Beratung vorliegen, am 14.02.2024 im Magistrat beraten und danach zur Verfügung gestellt werden.
Die Unterlagen der Berufsakademie liegen vor und sind den Antworten als Anlage beigefügt
Gemäß § 94 Absatz 3 HGO kann die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, enthalten. Von dieser Möglichkeit wurde für die Jahre 2024/2025 aufgrund der prekären Haushaltslage Gebrauch gemacht. Durch die Komplexität bei der Aufstellung eines genehmigungsfähigen Haushaltsplanes sind umfangreiche Überlegungen und Maßnahmen zu generieren, die für einen Einjahreszeitraum nicht sinnvoll darstellbar sind. Dieser Umstand und die zeitlich weit in das erste Haushaltsjahr hineinragende Beratungsphase würden bei einem Einzelhaushalt dazu führen, dass innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate erneut die gleichen Sachverhalte für den nächsten zu planenden Einzelhaushalt zu erarbeiten wären. Weiterhin ist im zweiten Jahr des Doppelhaushaltes eine vorläufige Haushaltsführung ausgeschlossen, wodurch die Investitionstätigkeit und das Eingehen der freiwilligen Leistungen erleichtert werden. Im Übrigen ist dies keine unübliche Verfahrensweise. Viele andere Städte wie z. B. die Landeshauptstadt Wiesbaden, Neu-Isenburg, Frankfurt etc. haben für die Haushaltsjahre 2024/2025 ebenfalls Doppelhaushalte erstellt.
Die Umstrukturierung erfolgt bereits. Hierzu wird auf die Beschlüsse und Maßnahmen des Magistrats und der Betriebskommission verwiesen. Doppelstrukturen werden dabei schrittweise abgebaut. Dies kann einerseits bedeuten, dass Aufgaben z.B. teilweise auf die Stadt verlagert werden (Finanzverwaltung des Eigenbetriebs). Andererseits ist nicht auszuschließen, dass ggfs. Aufgaben auch komplett auf den Eigenbetrieb verlagert werden. Vor grundsätzlichen Änderungen müssen aber steuerliche und andere Aspekte eingehend geprüft werden. Soweit die Prüfungen erfolgen und zu positiven Empfehlungen führen, werden den städtischen Organen entsprechende Beschlussvorschläge zur Beratung und Entscheidung unterbreitet. Wegen des Schwierigkeitsgrades der zu beurteilenden Sachverhalte, werden sich grundlegende Änderungen erst in den Haushalten 2026 ff. niederschlagen
Die Stadt steht im engen Austausch mit dem Kreis bzgl. des Ausbaus von Betreuungsplätzen an den beiden
Grundschulstandorten. Zudem wird mit Trägern, die Interesse am Bau einer Kita haben, in Gesprächen (FB 4 und bei der Erschließung von neuen Wohngebieten das Thema Kitaneubau mitberücksichtigt (FB 4/6). Auch zum Thema Mehrgenerationenwohnen und altersgerechtem Wohnen finden bereits Gespräche statt (FB 6)
Das vorläufige Jahresergebnis 2022 wurde der Stadtverordnetenversammlung am 18.07.23 mitgeteilt. Der Prüfungsbericht des Kreises Offenbach liegt noch nicht vor. Sobald dieser vorliegt, wird der Jahres-
abschluss den Gremien zur Entlastung des Magistrates zugestellt. Der vorläufige Jahresabschluss könnte den Gremien zur Verfügung gestellt werden
Der Ist-Stand zum 31.12.23 kann noch nicht abschließend beziffert werden, da noch Buchungen in das Jahr 2023 vorgenommen werden. Der Jahresabschluss 2023 ist zum 30.04.24 aufzustellen.
Die Schwankungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Schlüsselzuweisung. Die Erläuterungen zur Veranschlagung der Schlüsselzuweisung finden sich auf Seite 27 des Haushaltsplans
Für den Zinsaufwand liegen durchgängig 4% Jahreszinssatz zugrunde
Grundsätzlich werden die Mittel der Heimatumlage nicht beantragt, sondern vom Land Hessen erhoben und errechnen sich aus dem Gewerbesteueraufkommen. In den Jahren 2024 und 2025 entzieht das Land Hessen der Stadt zunächst rund 2,2 Mio. Euro (Seite 560 Haushaltsplan) über die Heimatumlage, die ihr eigentlich, nach der Absenkung des Vervielfältigers bei der Gewerbesteuerumlage, zur freien Verfügung zustehen würden.
Im nächsten Schritt verteilt das Land Hessen Teile der entzogenen Gelder auf vom Land bestimmte Bereiche. So fließt z. B. ein Teil in die Gesamtschlüsselmasse ein und wird über die Schlüsselzuweisung ausgeschüttet. Weitere Teile sind veranschlagt bei der Kinderbetreuung und dem ÖPNV. Zusätzlich können Zuwendungen zum Ausbau der Digitalisierung beantragt werden, wovon die Stadt Rödermark bereits Gebrauch gemacht hat und auf zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund 87.000 Euro Zuwendungen in Höhe von 65.000 Euro (75%) zum Ausbau der Digitalisierung erhalten hat.
Im Vorbericht werden die Auszahlungen ohne die übertragenen Ausgabeermächtigungen dargestellt. Seite HH Stelle o.Ä. Frage Antwort Verwaltung Nachfrage Ist-Beträge 2022 (Laufender Haushalt und Haushaltsreste):
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden: 68.299 Euro
Baumaßnahmen: 1.942.847 Euro
Sonst. Sachanlagen und immaterielles Anlagevermögen: 1.718.354 Euro
Investitionszuweisungen und – zuschüsse: 35.266 Euro
Aufgrund des Schulausbaus der Trinkbornschule (Dependance Breidert) durch den Kreis Offenbach. Der Anteil der Stadt für den Schulausbau wurde in 2024 (1,7 Mio. €) und in 2025 (2,8 Mio. €) auf der Investition „Investitionszuschüsse Grundschulen“ veranschlagt
Frage 1: Ja
Erweiterung und Ausbau der Virenschutzsoftware und weitere Produkte für die IT-Sicherheit.
Vorbereitung auf NIS-2 (EU-Richtlinie 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit) Umsetzung
zwingend ab Oktober 2024
Zusätzliche Hard- und Software für den Bereich IT-Sicherheit, Weiterentwicklung Datensicherungskonzept, Effizienzsteigerung der vorhandenen Systeme. Ausbau Netzwerkinfrastruktur. Bsp. Magistratsbeschluss Vorlage – VO/0301/23 „Beschaffung und Einführung einer 24/7 Netzwerküberwachung – weiterer Ausbauschritt der IT-Sicherheit“. Vorbereitung auf NIS-2 (EU-Richtlinie 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit) Umsetzung bis Oktober 2024.
Errichtung eines Gefahrenabwehrzentrums und Umzug des FB 3 in die dort entstehenden Büros.
Die Investitionsmittel für die fest installierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen wurden auf Grundlage der Gespräche mit den Bürgerinitiativen vorsorglich für den Fall eingestellt, dass geeignete Standorte, die den rechtlichen Grundlagen entsprechen, gefunden werden können. Bisher liegen keine genehmigungsfähigen Standorte vor.
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte: Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche Maßnahmen. Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld: Austausch von Elektrogeräten
Die Spielgeräte auf dem Außengelände der Kita Liebigstraße sind marode und müssen abgebaut werden, da sie vom TÜV nicht mehr abgenommen werden.
D. h., das Außengelände ist kaum noch bespielbar und muss komplett neugestaltet werden. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit den KBR eine Planungs- und Gestaltungsfirma beauftragt. Der Umbau wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen, da es sich um mehrere Bauphasen handelt (Eingangsbereich/Neuer Zugang zum Forschergarten/Bereiche vor den Gruppenausgängen).
Zum Zeitpunkt der Planung wurde vom Jugendzentrum am Standort Motzenbruch ausgegangen. Nach aktuellem Magistratsbeschluss vom 15.01.2024 ist dies auch bestätigt. Vorlage: VO/0002/24
Die Notwendigkeit von Erhöhungen bei den Investitionskostenzuschüssen an Vereine wird derzeit nochmals überprüf
Gem. der aktuellen Kostenberechnung ergibt sich aufgrund Kostensteigerungen, Planungsänderungen, etc. ein zusätzlicher Bedarf von 150.000 €
Um die Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) Maßnahme „Bereitstellung von Flächen“ zu erfüllen, müssen möglichst viele Flächen im Gewässerrandstreifen der Lache angekauft werden. Momentan finden entsprechende Eigentümergespräche statt. Da es in dem Bereich viele Eigentümergemeinschaften gibt, die das ganze Flurstück verkaufen wollen und nicht nur einen Anteil, werden höhere Kosten erwartet.
Im Nachgang müssen kleinere bauliche Maßnahmen an dem Gewässer getätigt werden, um die zweite
Wasserrahmenrichtlinienmaßnahme „Entwicklung naturnaher Gewässer-, Ufer- und Auenstrukturen“ zu erfüllen.
Hierzu sind Aufweitungen des Gewässers geplant. Die WRRL-Maßnahmen müssen bis 2027 abgeschlossen sein, sonst drohen Strafzahlungen. Wir erwarten im Programm „100 Wilder Bäche“ eine Förderung von 90% für die Maßnahme vom Land Hessen. Die Stadt muss jedoch zunächst in Vorleistung treten.
Auch bei vergleichsweise „geringen Posten“ können so die Kosten für die eigentliche Bauausführung um ein Jahr verschoben werden. Dies reduziert die Kreditaufnahme und der Fachbereich bleibt gleichzeitig handlungsfähig (z.B. für Ausschreibungen oder die Vergabe von Aufträgen)
Die Hauswirtschaftskraft soll auf Basis des interfraktionellen Antrages IFA/0079/23, der zum letzten Haushaltsplan beschlossen wurde, eingestellt werden. Die Umsetzung konnte bisher nicht vorgenommen werden, da wie bei den letzten Haushaltsberatungen erläutert, noch keine Küche zur Verfügung steht. Die Stelle wurde deshalb mit einem Sperrvermerk versehen.
Vgl. Haushaltsplan Seite 61, dritter Absatz. Es wird nicht auf den Vorbericht im Haushaltsplan sondern auf den Vorbericht zu den Stellenplänen 2024/2025 verwiesen – ab Seite 60. Auf Seite 61 findet sich hierzu folgende Erläuterung:
„Es ist beabsichtigt, eine Stabsstelle Klimaschutz in der Verwaltungsorganisation auszuweisen.
Hier besteht der Bedarf, eine Stelle der EG 11 neu einzurichten, die Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur CO2-Reduktion für die Gesamtverwaltung entwickelt und umsetzt (auch Hitzeschutzmaßnahmen) Mit Blick auf die Haushaltslage wurde im Entwurf aber auf die Ausweisung einer solchen Stelle verzichtet.“
Vgl. hierzu die Erläuterung auf Seite 66des Vorberichts zum Stellenplan. 1,0Stelle EG 10 neu. ImBereich Umweltsoll eine Stelle dauerhaft eingerichtet werden. Mit Blick auf weitere Aufgaben im Bereich Kommunale Wärmeplanung u.a. besteht entsprechender Bedarf insgesamt. Auch wenn das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) erst im Dezember im Bundesrat abschließend beschlossen worden ist, zeichnete sich früh ab, dass die Kommunen neben erheblichen Mittel zur Beauftragung externer Firmen auch eigenes Personal benötigen, um erstmalig eine eigene Kommunale Wärmeplanung mit Beteiligung durchzuführen. Die neu ausgewiesene Stelle ist dabei nicht nur für diese Aufgabe vorgesehen.
Während hinsichtlich der Stelle eines / einer Klimabeauftragten die Aufgabenerfüllung in einer Stabsstelle befürwortet wird, ist davon auszugehen, dass die hier anstehenden Aufgaben der Planung sinnvoll im Rahmen einer Fachabteilung erledigt werden sollten, die mit der Durchführung von Planungsverfahren vertraut ist (sowohl hinsichtlich der Vergabe externer Leistungen als auch der Planung und späteren Umsetzung). Aktuell ist auch in den anderen Kommunen zu beobachten, dass mit der Aufgabe der KWP idR der Bereich Stadtplanung betraut wird, während interne und externe Maßnahmen zum Klimaschutz oftmals durch Stabsstellen besorgt werden
Der Hintergrund dieser Darstellung und damit auch der Einschub wird im Vorbericht zum Stellenplan, Seite 60, ausführlicher erläutert. Mit Beschluss können diesen Stellen dann die teilweise bereits vorhandenen Beschäftigten iSd § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 HKJGB zugeordnet werden.
Bisher werden die Beschäftigten auf Stellen der EG S 8b TVöD ausgewiesen. Aktuell sind Stundenanteile von insgesamt 13 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) über Beschäftigte in den Entgeltgruppen S2 bis S4 TVöD so besetzt.
Es wird hierzu auf die letzte Präsentation im FSIK zum Thema Personalgewinnung verwiesen. Es wird parallel zur Ausbildung auch um Quereinsteiger und Quereinsteigerinnen geworben, die bei Vorliegen bestimmter Qualifikationen eingestellt und im Rahmen des § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 HKJGB auf den Fachkräfteschlüssel angerechnet werden können. Dies verbessert die Personalsituation. Solche Beschäftigungsverhältnisse sollen genutzt werden, um diesen Personen mittelfristig eine berufsbegleitende Ausbildung zu Erziehern bzw. Erzieherinnen zu ermöglichen. Dann erfolgt eine Eingruppierung bzw. Einweisung in eine Stelle der EG S8b TVöD
Am 26.9.2023 hatte die Musikschule Rödermark ihre Situation im FSIK dargelegt. Unter TOP 2 „Darlegung der Musikschule Rödermark e. V. – Finanzielle Situation im Zusammenhang mit dem jährlichen Zuschuss der Stadt an die Musikschule“ der Niederschrift heißt es:
„Die Musikschule stellt ihren Werdegang und insbesondere ihre finanzielle Situation vor. Das hierzu ausgeteilte Faltblatt ist dem Protokoll angefügt. Herr Eckmann und Frau Schrenk beantworten die Fragen zu Gebühren und Ermäßigungen, Gebäudekosten, Honoraren, Personalkosten usw. Herr Hagenlocher dankt für die Ausführungen. Die Zuschüsse der Stadt an die Musikschule werden in die Haushaltsberatungen aufgenommen.“
Mit der Aufnahme der Zahlen in den Haushaltsentwurf ist keine Vorfestlegung über die tatsächliche Zuschusshöhe verbunden. Der Haushalt fasst dafür lediglich den Rahmen. Die abschließende Entscheidung trifft die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsplanberatung.
Die letzte Anpassung der Bestattungsgebühren wurde 2015 vorgenommen. Turnusgemäß wurde für das Haushaltsjahr 2020 über eine Neukalkulation der Bestattungsgebühren nachgedacht. Um in der zu diesem Zeitpunkt gerade beginnenden Corona-Pandemie die Bürger nicht noch mit steigenden Kosten für Bestattungen zu belasten, wurde für die Dauer der Corona-Pandemie von einer Neukalkulation abgesehen. Mittlerweile ist die Neukalkulation der Gebühren weiter fortgeschritten und kann den Gremien nach Abschluss zur Meinungsbildung vorgelegt werden
Der Ist-Stand zum 31.12.23 kann noch nicht abschließend beziffert werden, da noch Buchungen in das Jahr 2023 vorgenommen werden (derzeitiger Buchungsstand 168.421 Euro, Ansatz 203.000 Euro). Der Jahresabschluss 2023 ist zum 30.04.24 aufzustellen.
Wann wird ein fundierter Bericht vorgelegt? Siehe auch Seite 296 (3-2-90K)
Die Stadt verfügt nicht über eigene Zahlen und Berichte, da der Hopper von der kvgOF betrieben wird. Ein Statusbericht kann im Fachausschuss durch die kvgOF gegeben werden
Die Sirenen in Waldacker und auf der Bulau sind bereits ersetzt. Für die restlichen Sirenen wurden weitere Förderanträge gestellt, diese wurden Anfang 2024 zugestellt. Auf Grund der Auslastung der Firmen kommt es zu Verzögerungen. Im Mai 2024 werden zwei weitere Sirenen ersetzt. Es wurde durch eine Fachfirma ein Beschallungsplan erstellt, dieser wird jetzt umgesetzt.
Eintrittsgelder, Vorverkaufsgebühren)
Um für die Vorsteueranmeldung beim Finanzamt die Mwst. besser auswerten zu können, wurden die Verschiebungen zwischen den Konten 500201/500203 und 500202/500204 vorgenommen
Bei den Sonderzuwendungen handelt es sich um die Jahressonderzahlung (früher Weihnachtsgeld). Diese Sonderzuwendungen unterliegen den tariflichen Steigerungen.
Hier werden Dienstleistungen Dritter geplant, z. B. Reinigungs- und Hausmeisterdienste vom Fremdfirmen.
Hauptsächlich werden auf diesem Konto die Aufwendungen für die Helmeca-Kräfte (Erzieherinnen und Erzieher aus Spanien) veranschlagt. In 2023 war hierfür noch kein Ansatz eingeplant.
Aufwand für Betrieb Jugendzentrum, Schillerhaus sowie Bürgertreff Waldacker. Bis 2023 zusätzlich der Betrieb des Hoppers.
Es handelt sich um eine Verschiebung der Ansätze mit zusätzlicher Anpassung an die gestiegenen Ausbildungskosten
Konto 659030:
Fachbereichsübergreifender Ansatz für Aus- und Weiterbildungen.
Konto 659035: Fachbereichsbezogener Ansatz für Ausbildung.
In 2024 werden im Fachdienst Finanzbuchhaltung erstmals 10.000 € für den Postversand über „Curalit“
verschlagt. Dies ist ein Verfahren, bei dem die Bescheide im Rechenzentrum ausgedruckt, kuvertiert und versandt werden. Eine entsprechende Anpassung des Haushaltsansatzes beim Porto erfolgt über die Änderungsliste beim Fachbereich Zentrale Dienst
Erhöhung der vorhandenen Wartungskosten durch Hersteller. Zusätzlich Kosten in verschiedenen Bereichen durch Erneuerungen und Erweiterung vorhandener Programme
Die Stromanschlüsse wurden mittlerweile gekündigt. Der Ansatz wurde beibehalten, falls alte Standorte reaktiviert bzw. zurückgebaut werden sollen.
Warum? (617901)
Die Ausgaben erhöhen sich unter anderem aufgrund der für die KBR ebenfalls geltenden Tarifsteigerungen, welche durch die Stadt im Rahmen der Beauftragung des Betriebshofes zu zahlen sind.
Die Kostensteigerung beruht auf der Veranschlagung der Rechtsberatung im Rahmen der Neuvergabe der Konzessionsverträge für Strom und Gas für die nächsten 20 Jahre
Hiervon ist auch die Anbindung Internet für die Stadtverwaltung umfasst. Die Steigerungen sind bedingt durch die Erhöhung der „Bandbreiten“ und den Ausbau der Verbindungsleitungen zwischen den Verwaltungsgebäuden und Außenstellen
Die Erhöhung der Fortbildungskosten ergibt sich unter anderem aufgrund von Schulungen für neue Mitarbeiter/-innen,geänderten Rechtsvorschriften, geänderten oder neuen Aufgabenzuordnungen (z. B. Vergabeberatung, Grundschulsozialarbeit) sowie im Personalwesen. Weiterhin werden die während der Corona-Pandemie ausgefallenen Fortbildungen nachgeholt.
Die Ausgaben erhöhen sich aufgrund der Tarifsteigerungen, welche sich in den Finanzierungsplänen der freien Träger niederschlagen
Arbeitssicherheit steigen um ca. 30%. Wie ist das zu erklären? (8306590)
2024: Eine Neuvergabe der arbeitsmedizinischen Leistungen (Betriebsarzt/-ärztin) ist erforderlich. Der Ansatz beruht auf gesetzlichen
Vorgaben.
2025: Neuorganisation und -vergabe der arbeitsmedizinischen Leistungen und Leistungen der Arbeitssicherheit durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung
in 2024 geplant. Im Rahmen der Vergabeverfahren wird mit entsprechenden Preissteigerungen zu rechnen sein
Der Ist-Stand zum 31.12.23 kann noch nicht abschließend beziffert werden, da noch Buchungen in das Jahr 2023 vorgenommen werden (Plan: 16.286.353 Euro, derzeitiger Buchungsstand: 15.376.914 Euro; Mieten und Nebenkosten an die KBR noch nicht vollständig gezahlt). Der Jahresabschluss 2023 ist zum 30.04.24 aufzustellen
Bitte um genaue Erläuterung.
Zusätzliche Hard- und Software für den Bereich IT-Sicherheit, Weiterentwicklung
Datensicherungskonzept, Effizienzsteigerung der vorhandenen Systeme. Ausbau Netzwerkinfrastruktur.
Bsp. Magistratsbeschluss Vorlage – VO/0301/23 „Beschaffung und Einführung einer 24/7 Netzwerküberwachung – weiterer Ausbauschritt der IT-Sicherheit“. Vorbereitung auf NIS-2 (EU-Richtlinie 2016/1148 zur Netzwerk- und Informationssicherheit) Umsetzung bis Oktober 2024
Unter dem Begriff versteht sich das Verfahren zur Feststellung der richtigen Eingruppierung eines Tarifbeschäftigten. Es müssen die Tätigkeiten der zu bewertenden Stelle erhoben werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die gutachterliche Bewertung. Für Tarifbeschäftigte ist dies in § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD VKA geregelt. Bei Beamten erfolgt eine Dienstpostenbewertung, vgl. auch § 21 HBesG. Letztlich wird durch die Stellenbewertung die korrekte Bezahlung ermittelt. Ziel ist, dass die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf Grundlage einer Stellenbewertung ausgewiesen werden. Es findet derm Abgleich der Tätigkeiten/Anforderungen/Aufgaben und der Bezahlung entsprechend der jeweiligen Vorschriften statt. Neben der Bewertung neu ausgewiesener Stellen kann z. B. auch eine arbeitsrechtliche Streitigkeit Grund für ein
Stellenbewertungsverfahren sein, weil die Eingruppierung überprüft werden soll oder muss
er Ansatz war bisher nicht ausreichend. Insbesondere finden „nach Corona“ wieder Ehrungsveranstaltungen
u.a. der städtischen Organe (Magistrat und Stadtverordnetenversammlung) im früheren Umfang statt. Die Ansätze wurden auf Grundlage der Vergangenheit gewählt
Unter der Annahme, dass mit TOPs die Mehrzahl von Tagesordnungspunkten
(Tagesordnungspunkts) gemeint ist, wird die Frage wie folgt beantwortet: Ziel der Kennzahl „Tagesordnungspunkte“ ist nicht das Erreichen der Kennzahl, sondern die Darstellung, wie
viele Tagesordnungspunkte mit den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln abgearbeitet werden. Diese Frage wurde in der Blätterrunde zum letzten Haushalt gleichlautend beantwortet
TuI-Anwendungen sind Fach- und Standardsoftware für Benutzer (User).
TuI-System sind Systeme für die Netzwerkinfrastruktur. Das Ergebnis aus 2022 ist eine Fehleingabe
Die Kennzahlen wurden dem neuen Produkt 01.5.01 „Digitalisierung und Datenschutz“ zugeordnet und sind ab 2024 auf Seite 234 ausgewiesen
Das Leistungen zum Produkt Digitalisierung wurden bisher vom Fachdienst IT erbracht. Die Bereiche IT und Digitalisierung wurden inzwischen separat organisiert. Ab 2024 ist ein Fachdienst Digitalisierung eingerichtet, dem nun der ausgewiesene Personalaufwand zuzuordnen ist. Der Personalaufwand reduziert sich mithin nur im ausgewiesenen Produkt. Über den Sachaufwand sollen neben der Fortsetzung OZG-Umsetzung auch eigenständige Digitalisierungsprojekte vorgesehen werden. Neu aufgenommen sind Mittel zur Teilnahme an Maßnahmen zu „Smart City“, also nicht nur die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.
ersichtlich.
Die Steigerung der Aufwendungen wird auf den Seiten 249, 259 und 267 dargestellt. Im Wesentlichen betrifft die Steigerung Aufwendungen im IT-Bereich (ca. 53 TSD Euro) und werden benötigt für die Einführung der Webkasse, des Freigabeworkflows im Zusammenhang mit der Umstellung im Umsatzsteuergesetz (§ 2b), Faktura (einheitliche Rechnungsstellung in der Gesamtverwaltung), Tax-Compliance (Risikomanagement zur Absicherung der Verwaltungsführung) sich auf das Aufwandsvolumen gemäß Haushaltssatzung. Unter Beteiligungen werden die städtischen Beteiligungen, wie z. B. die Berufsakademie abgebildet.
Die Stadt hat keine Erträge im ÖPNV sondern nur die kvgOF / RMV
Das sind die Kosten des Jahres 2024 für den Austausch alter Geräte und die Beschaffung von Tablets für die Kita. Ansparmodell.
Zum Planungszeitraum und nach aktuellem Stand wird das Jugendzentrum vorübergehend in den Motzenbruch ziehen, VO/0002/24
Motzenbruch: Es soll ein Sportfeld entstehen, alte Geräte müssen abgebaut und im kompletten Außengelände muss Grünpflege betrieben werden.
sind 280.000 Euro für Klimaschutzprojekte veranschlagt – was bedeutet das genau?
Es handelt sich hier um eine Fördermaßnahme, bei der die Stadt als Klimakommune bis zu 90 % erstattet bekommt, wenn in öffentlichen Gebäuden für Klimaverbesserung bzw. Beschattung gesorgt wird. Konkret heißt dies, dass Bäume gepflanzt werden, Markisen, feststehende Sonnenschirme und Überdachungen eingebaut werden.
Das sind die Kosten des Jahres 2025 für den Austausch alter Geräte und die Beschaffung von Tablets für die Kita. Ansparmodell
Es werden keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um die Geburtenzahlen zu erhöhen. Jedoch ziehen Neubaugebiete, familienfreundliches Wohnen, eine ausreichende Zahl an Kitaplätzen und weitere Angebote für Familien i.d.R. auch eine höhere Geburtenanzahl nach sich.
Die Jugendarbeit wurde nicht reduziert, das SchillerHaus wird nun nur gesondert und nicht mehr gemeinsam mit dem JuZ bewertet. Hierzu gibt es neue Auswertungen unter Quartiersarbeit, Seite 372 (Jugendarbeit im SchillerHaus)
An der NBS gibt es knapp 1.500 Schülerinnen und Schüler. Hier werden die Zahlen von einerseits Schulsozialarbeit und andererseits Berufswegebegleitung zusammengefasst dargestellt, so dass ca. die doppelte Schüler/-innenzahl entsteht.
Zum Haushalt 2024/2025 wurde das neue Produkt 04.4.04 „Grundschulsozialarbeit“ eingerichtet. Die Personalaufwendungen für das in 2023 eingestellte Personal waren ursprünglich Produkt 04.2.03 zugeordnet. Ab 2024/2025 sind diese nun Produkt 04.4.04 zugeordnet. Zusätzlich wird über die Änderungsliste noch Personal (2 Schulsozialarbeiter/-innen) zum Produkt 04.4.04 zugeordnet, sodass die Anzahl der Mitarbeitenden zu den veranschlagten Zuschüssen passt.
Willkommen im Leben ist 2022 vom FD Kinder in den FD Soziale Stadt gewechselt. Dabei gab es scheinbar
einen Eingabefehler und die Zahlen wurden doppelt gezählt. Die uns vorliegende Zahl ist 183, also genau die
Hälfte. Während Corona wollten nicht alle Eltern einen Besuch, diese haben teilweise erst später stattgefunden.
Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Der korrekte Betrag lautet 1.700.000 Euro statt 170.000 Euro
Musikschule nahezu verdoppelt worden? Wie ist das zu rechtfertigen angesichts der Tatsache, dass die Summe für die sonstige Vereinsförderung unverändert bleiben soll, obwohl laut Kennzahlen ein Mitgliederzuwachs von mehr als 1000 Vereinsmitgliedern angenommen wird?
a) vgl. Stellungnahme zu 89
b) Die Förderbereiche haben unterschiedliche Grundlagen:
Während die Zuschüsse an die Musikschule Rödermark von der Stadtverordnetenversammlung per separatem Beschluss festgelegt und durch entsprechenden Bescheid fixiert werden, sind die „Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Rödermark“ in der von der Stadtverordnetenversammlung am 28.3.2017 beschlossenen Fassung Grundlage für die Zuschüsse an die Vereine.
Die Kennzahl für die Vereinsmitglieder liegt seit Jahren bei 17.000 und wurde bislang nicht verändert, da nach den Einschränkungen der Corona-Jahre nicht abzuschätzen war, wie sich die Mitgliederzahlen der Vereine entwickeln. Tatsächlich waren diese Zahlen ab 2021 zunächst rückläufig und im Jahr 2022 mit 15.695 auf den tiefsten Stand gefallen; erst im letzten Jahr war eine leichte Zunahme (15.827) zu verzeichnen.
Die Kennzahlen wurden dahingehend angepasst, dass die Trennung zwischen „Belegstunden“ und „Belegstunden Vereine“ aufgehoben wurde. Die Gesamtsumme ist bei 9.100 geblieben.
Ausbau Eulerweg/Radroute gemeinsam mit Kreis, Hessen Mobil und Dietzenbach 6-3-81K (180.000 €); Grundhafte Erneuerung Weg bei Germania Richtung Waldacker 6-3-80K (255.000 € + Restmittel 2023)
siehe auch Investitionsprogramm S. 48
Sanierung Asphaltdecke bzw. Hocheinbau von Asphalt im Weg parallel B486 ab Bulauweg 6-3-82K siehe auch Investitionsprogramm S. 4
zur Vermietung von Gewerbeflächen gleichzeitig so stark ansteigen sollen. (S544)
Die geplante Zahl der Beratungsgespräche insgesamt sinkt nicht, sondern, wie im Haushalsplan auf
Seite 544 ausgeführt, bleibt im Zeitraum 2023 bis 2025 auf gleicher Höhe bei 855. Aber, das ist die geplante Zahl. In der ersten Spalte der Tabelle ist die im Jahr 2022 tatsächlich erreichte Zahl aufgeführt, die höher liegt als der geplante Wert, nämlich bei 946. Damit ist der Planwert um absolut 91 und prozentual ca. 10,8% übertroffen worden.
Da in jedem Jahr die tatsächlich erreichten Zahlen variieren, z.B. fiel die Zahl der Beratungsgespräche während der Coronapandemie extrem hoch aus, bildet der Gesamtwert von 855 einen gemittelten Erfahrungswert, ebenso wie die diesen Gesamtwert ergebenden einzelnen Planzahlen für die Beratungsgespräche mit Betrieben, dieBeratungsgespräche mit Existenzgründern, die Gespräche zur Neuansiedlung und die Gespräche zu Verkauf/Vermietung. Von einer jährlich angepassten Planzahl, die das tatsächliche über- oder untertreffenden dieser unmittelbar widerspiegelt, wurde aufgrund der jährlich auftretenden Varianzen bisher verzichtet.
Die Kennzahlen ergeben sich aus der jährlichen Auswertung der Gespräche die von den Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung mit Betrieben und Existenzgründern sowie mit Firmen, Selbständigen, gewerbetreibenden Einzelpersonen und sonstigen Personen zur Neuansiedlung und zum Verkauf/Vermietung geführt werden.
Sowohl in 2024 als auch in 2025 geht die Wirtschaftsförderung von einem weltwirtschaftlich schwierigen Umfeld für die Unternehmen aus. In diesen betriebswirtschaftlich schwierigen Zeiten, ist die Kontaktaufnahmefreudigkeit der Unternehmen zur Wirtschaftsförderung eher verhalten.
Insofern wird der in 2022 erreichte Wert von 588 Gesprächen mit Betrieben 2024 nicht wieder erreicht werden, sondern darunter liegen und sich dem Planwert nähern.
In der Anzahl der Gespräche zum Verkauf/Vermietung von Gewerbeflächen (hierbei ist unter Gewerbefläche zu verstehen: Halle, Lager, Büro, Praxis, Einzelhandelsfläche, Gastronomiefläche, Sportfläche, Grundstück) ist ein Fehler aufgetreten. Dieser hat für 2024 und 2025 als Planwert 200 anstatt 300.
Die Steigerung in 2025 bezieht sich auf die Schlüsselzuweisung, die Erläuterung hierzu findet sich auf Seite 27. Die Berechnung der Zahlen basiert auf dem Finanzplanungserlass – siehe Erläuterung zur Schlüsselzuweisung auf Seite 27.
Nein
Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte: Beschattung öffentlicher Gebäude durch bauliche Maßnahmen. Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld: Austausch von Elektrogeräten.
Bewegliches Anlagevermögen Kulturhalle:
Ansatz 2024: 90.000 €
Brücke Saal: Stufenlinsenscheinwerfer (15.000 €), Profilscheinwerfer (30.000 €).
Bühne: Profilscheinwerfer (28.000 €), Fluter (14.000 €), Zubehör wie Leitungen, Switches
etc. (2.600 €)
Ansatz 2025: 31.000 €
Seitengeländer für die Schubtribüne (15.000 €) und Pauschale (16.000 €)
Ansatz 2026: 44.000 €
Hubeinrichtung für vorhandene Schubtribüne zum sicheren Transport (28.000 €) und
Pauschale (16.000 €).
Ansatz 2027: 16.000 € (Pauschale)
Ansatz 2028: 40.000 €
Movinglights (24.000 €) und Pauschale (16.000 €
Ein Teil der freien Liquidität (Höhe noch unbestimmt) wird zum Ausgleich des Finanzhaushaltes herangezogen werden müssen.
Den Budgetbereichen soll eine einprozentige Steigerung zur Verfügung gestellt werden, die wie in den vergangenen Jahren auskömmlich sein muss.
Einmalig in 2024 veranschlagte Bedarfe bzw. Maßnahmen wurden nicht in die Folgejahre übernommen. Dies gilt ebenfalls für die Abweichung in den Planjahren 2025/2026, z. B. Umgestaltung Kreuzungsbereiche (Straßenbegleitgrün), Nachpflanzungen Stadtgebiet, Seniorenmesse. Darüber hinaus wurden im Bereich Orts- u. Regionalplanung Ansätze an den jeweiligen Projektstand angepasst.