Grundsteuerreform. Wir müssen dem Magistrat und der Koalition sehr genau auf die Finger schauen.


Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
Hier der Beschluss


Die Grundsteuer-Reform könnte eine Kommune zu einer versteckten Steuererhöhung nutzen.
Die Bürger müssen den Kommunalpolitikern, insbesondere denen der Koalition sowie dem Magistrat, sehr genau auf die Finger schauen.

Warum?
Mitte 2024 wird das Land Hessen jeder Gemeinde vorrechnen, welchen Hebesatz eine Kommune ansetzen muss, damit die Einnahmen vor/nach der Grundsteuerreform gleich bleiben. Die Zahlen werden den Kommunen zugestellt und was ganz wichtig ist, auch veröffentlicht.

Im verabschiedeten Haushaltsplan 2024-2025 ist keine Grundsteuererhöhung eingeplant.
Die Aussage bei den 10 Wahrheiten der CDU zum Haushaltsplan 2024-2025 besagt „Keine Steuererhöhung“.
Im Jahr 2025 greift die Grundsteuerreform. Es kann sein, dass durch die Grundsteuerreform die Einnahmen der Stadt gewaltig steigen und man den Grundsteuerhebesatz senken kann. Sollen die Einnahmen niedriger werden, ist es unabdingbar, dass der Hebesatz angehoben werden muss.

Die Politik hat das Ziel ausgegeben,
dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral ist. Aufkommensneutral bedeutet, dass eine Kommune nach der Reform INSGESAMT nicht mehr einnehmen soll wie vor der Reform. Dass evtl. ein Einzelner mehr zahlen muss, wird ganz sicher der Fall sein. Der Bürger muss darauf achten, dass der Magistrat die aufkommensneutralen Hebesätze anwendet. Es besteht NICHT die Pflicht, dies zu tun.

Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans wird damit geplant
(siehe auch Haushaltsplan), dass die Hebesätze nicht angehoben werden. Das bedeutet aber nicht, dass man diese bei Mehreinnahmen durch die Reform nicht senken muss. Der Hebesatz kann in 2025 eigentlich nur dann angehoben werden, wenn die Einnahmen nach der Reform niedriger sind wie vorher. Der eingenommene Betrag ist ausschlaggebend. Nicht der Hebesatz.

Was immer passieren mag.
Es wird sehr spannend. Ich denke, die Idee mit dem Doppelhaushalt in Hinblick auf die Bürgermeisterwahl in 2025 haben wir dann erst einmal Ruhe, dürfte eine schlecht durchdachte Idee bleiben.


 
Siehe auch
» Verabschiedung Doppelhaushalt 2024-2025
» Grundsteuerreform aufkommensneutral. Rödermark gehört scheinbar nicht dazu.


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

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