Wer sich als Partei mit dem Staat verwechselt, der verwechselt Regierungskritik schnell mit Staatskritik. Auch die ist nach dem Grundgesetz erlaubt. Demnächst allerdings in deutlich engeren Grenzen, wenn es nach den Grünen geht.[..]
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Laut Artikel braucht es Meldeportale, bei denen der aufmerksame Bürger diskriminierendes Verhalten melden kann.
Siehe auch
» Neues Meldeportal für antimuslimischen Rassismus
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.