Änderung der Erklärung von Waldflächen Ober-Roden

Änderung der Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Offenthal, Stadt Dreieich, in den Gemarkungen Urberach und Ober-Roden, Stadt Rödermark, Landkreis Offenbach, zu Schutzwald vom 21. April 1999 (StAnz. 31/1999 S. 2429}

Auf Grund des§ 13 Abs. 1 des Hessischen Waldgesetzes vom_27. Juni 2013 (GVBI. 1. S. 458}, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Februar 2022 (GVBI. S. 126), wird erklärt:
Die Erklärung von Waldflächen in der Gemarkung Offenthal, Stadt Dreieich, in den Gemarkungen Urberach und Ober-Roden, Stadt Rödermark, Landkreis Offenbach, zu Schutzwald vom 21. April 1999 (StAnz. 31/1999 S. 2429) wird wie folgt geändert:

1.Änderungen
1.Die Erklärung wird für die in der als Anlage 2 zu der Erklärung veröffentlichten Abgrenzungskarte im Maßstab 1 : 4.000 schwarz umrandeten und schwarz schraffierte Fläche aufgehoben. Die Karte ist Bestandteil dieser Erklärung.
2.Die örtliche Lage des aus dem Schutzwald entlassenen Bereichs ist in der als Anlage 1 zu dieser Erklärung veröffentlichen Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25.000 durch ein schwarzes Viereck gekennzeichnet [..]

Lesen Sie die ganze Bekanntmachung im Heimatblatt aus Seite 4


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

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