Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.

Ausgangspunkt
Ein Vorgang über 5.000,00 € wurde im Haushalt 2024-2025 mit unterschiedlichen Vorzeichen aufgeführt.
Ich habe die FDP gebeten, diesbezüglich eine inhaltliche Anfrage zu stellen. Die Antwort dazu wurde vom Magistrat in der letzten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung mündlich gegeben: Es handelt sich um eine Fehlbuchung.
Durch diese Fehlbuchung werden in der Gesamtrechnung die Einnahmen um 10.000,00 Euro (2 x die 5.000,00) niedriger ausgewiesen, als diese in Wirklichkeit sind. Es geht IN DER HAUPTSACHE NICHT um den Betrag, sondern darum, wie es eine Fehlbuchung (es könnte sich ja auch um einen wesentlich höheren Betrag handeln) schafft, bis zur Anfrage unbemerkt zu bleiben. Ein Buchungsfehler, der im DOPPELHAUSHALT festgestellt wurde.
Also für das Jahr 2024 UND 2025.

Daraus ist zu schließen.
Der den Stadtverordneten im Dezember 2023 zur INHALTLICHEN (nicht rechnerischen) Prüfung vorgelegte Haushaltsplan (Doppelhaushalt) und Haushaltssatzung war (und ist weiterhin) fehlerhaft. Kann sichergestellt werden, dass sich im Haushaltsplan nicht weitere Fehler befinden?

Es mag die Meinung vertreten werden,
dass es auf 10.000,00 € mehr oder weniger nicht ankommt. Doch ist gewährleistet, dass es nicht noch weitere Fehlbuchungen im Haushaltsplan der Stadt Rödermark gibt bzw. gab, die bisher unbemerkt geblieben sind? Wie sieht es mit den Haushaltsplänen der Vergangenheit aus?
Bereits vor der Verabschiedung des Haushalts musste für eine andere Unstimmigkeit auf Anfrage der SPD geklärt werden, welche der beiden Zahlen für denselben Posten korrekt ist. Siehe

Bei der Vorbesprechung der Stadtverordneten zum Haushalt
(Blätterrunde) geht es nicht darum, die ordnungsgemäße Buchführung bzw. den Rechenweg zur Summe zu überprüfen. Richtigkeit wird selbstverständlich vorausgesetzt. Vielmehr ist es das Ziel, Einsparpotenziale zu identifizieren und Wege zu finden, wie einem evtl. defizitären Haushalt zu mehr Einnahmen verholfen werden kann. Auskunft zur Kostenentwicklung sollen auch die angegebenen Kennzahlen geben. Muss man auch hier den gesamten Rechnungsweg überprüfen?

Dies wirft jetzt die Frage auf,
ob mit der Buchführung der Stadt etwas nicht stimmt. Ich bin kein Bilanzbuchhalter, aber gelernt habe ich, dass selbst kleinste Buchungsfehler ein Buchhaltungssystem (manuell oder maschinell) erkennen muss. Selbst, wenn es sich nur um einen Centbetrag handelt.

Wie kann eine Fehlbuchung durch ein Buchhaltungssystem unentdeckt
in den Haushalt gelangen, über den die Stadtverordneten entscheiden müssen? Wurden in der Buchhaltung oder im Berichtswesen verschiedene Quellen für denselben Vorgang genutzt?

Bevor man weiter darüber jammert,
dass man noch mehr Unterstützung vom Bund benötigt, um die gestellten Aufgaben bezahlen zu können, sollte man die Rödermärker Buchhaltung dahingehend untersuchen, ob es im aktuellen Haushaltsplan noch weitere buchhalterische Schätze gibt, die zum Wohle der Bürger gehoben werden können.

Folgen.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Fehler auch dann nicht aufgefallen wäre, wenn es sich bei der Fehlbuchung um 50.000 Euro gehandelt hätte. Der Fehlbetrag wäre damit 100.000 Euro, in etwa 10 Punkte Grundsteuer B.
Hätte es dazu führen können, dass man wegen einer Fehlinformation aus der Buchhaltung, die Grundsteuer B (oder andere Steuern) erhöhen muss?

Die Zahlen in der Haushaltssatzung (Entwurf und Final)
dürften auch falsch sein.
Die Stadtverordneten müssen doch wohl darauf bestehen, dass die fehlerhafte Haushaltssatzung korrigiert wird und anschließend durch die Stadtverordnetenversammlung neu beschlossen wird.

Was würde wohl passieren, wenn z.B. in einer beschlossenen und verabschiedeten Satzung über die Hundesteuer die Jahressteuer mit 12,00 Euro anstatt 120,00 Euro ausweisen wurde? Würde die Satzung geändert, oder würde man die so stehen lassen und einfach den Hundebesitzern 120,00 vom Konto abbuchen?


  • Wie kann eine Fehlbuchung über ein Buchhaltungssystem unerkannt den Weg in einen Haushalt finden, über den die Stadtverordneten zu entscheiden haben?
  • Werden in der Buchhaltung oder Berichtswesen unterschiedliche Quellen für ein gleichen Vorgang genutzt?
  • Man kann ja wohl kaum mit 100% Sicherheit sagen, dass nicht noch mehr Fehler im beschlossenen Haushalt befinden.
  • Wird man, so wie es sich gehört,eine neue Haussahltssatzung beschließen?

Die Bedeutung der Ziffern (Kursiv z.B. 100, 190, 200 ….) entnehmen Sie dem Haushaltsplanentwurf ab Seite 171

Seite 171 + 172
100 = 77.350.432

200 –> 100 ./. 190
100 77.350.432 Summe mit dem Fehler. Richtig wäre 77.360.423
190 84.834.623
==============
= – 7.484.191 Entspricht dem Ergebnis mit dem falschen Vorzeichen

240 –> 100 + 210
100 77.350.432
210 457.984
==============
= 77.808.416 (Einnahmen) Mit Fehler

250 –> 190 + 220
190 84.834.623
220 956.621
==============
= 85.791.244 (Ausgaben)

Ordentliches Ergebnis
260 ——> 240 – 250
240 77.808.416 ( 100 + 210)
250 85.791.244 ( 190 + 220)
===============
7.982.828 Defizit so auch in der Haushaltssatzung
gerechnet mit den Einnahmen in Höhe vom falschen Ergebnis bei 100. Richtig wäre: 7.972.828

Ergebnis (7.982.828) so auch auf Seite 41. Mit dem falschen Zahlen aus 100

Haushaltssatzung vor den Korrekturen für 2024
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf – 77.808.416 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 85.791.244
mit einem Saldo von 7.982.828

####################################
Haushaltssatzung NACH den Korrekturen für 2024
Die Korrektur war eine Einsparung bei den Ausgaben
7.982.828 VON
5.523.954 AUF
=============
2.458.874 Einsparung.

Ziehen wir diese Einsparungen von der Haushaltssatzung vor der Korrektur ab, dann haben wir das folgende Ergebnis:

77.808.416 EUR Erträge (Bleibt wie im Entwurf. Also MIT dem Fehler
83.332.370 EUR Aufwendungen (83.332.370 + 2.458.874 = 85.791.244)
mit einem Saldo von 5.523.874

###################################
########## Fehlerhafter Haushalt #########################


 
Siehe auch
» 5.000,00€ mal mit und mal ohne Vorzeichen.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

5 Replies to “Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.”

  1. Wie Sie richtig feststellen. Es geht nicht um den Betrag. Dass ein fehlerhafter Haushalt den Stadtverordneten vorgelegt wird, ist ein Skandal..

  2. Es stellt sich die Frage ob die Kommune im Rahmen ihrer gesamten Verwaltungstätigkeit (eigener Wirkungskreis) Recht und Gesetz einhält. Wo bleibt die Kommunalaufsicht???

  3. Man kann sich die Frage stellen, ob der hauptamtliche Magistrat für die anstehenden Aufgaben mit den richtigen Personen besetzt ist.
    Ob sich die Verwaltung an Recht und Gesetz hält, diese Frage stellt sich für mich überhaupt nicht.

  4. Wie ist der schöne Spruch, stets bemüht,
    Sie können es einfach nicht besser.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert