Ich war heute im Kaufland in Rödermark-Urberach und wollte einige dort gekaufte Pfandflaschen zurückgeben. Der Automat nahm die Flaschen wegen fehlender Banderole nicht an. Die Banderolen wurden von meinen Enkeln abgekratzt.
An der Information gab man mir (recht pampig) die Auskunft, dass Flaschen ohne Banderole nicht zurückgenommen werden. Das steht nicht auf den Flaschen/Banderolen.
Sind die im Recht?
Muss ich den Kassenbon vorlegen?
Wem ist Ähnliches passiert?
Hier finde ich jedenfalls keinen Hinweis, dass MEHR als die Flasche vorhanden sein muss. Siehe §9
BMU, Bundesumweltministerium
BMU wurde am 01.07.2009 mit der Bitte um eine verständliche Antwort angeschrieben. KEINE ANTWORT. Eine Nachfrage am 15.07.2009 wurde nicht beantwortet. Die haben wohl viel zu tun oder kennen die Antwort selber nicht.
BMU wurde am 29.07.2009 angeschrieben, ob noch mit einer verständlichen Antwort zu rechnen ist.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Ist mir auch passiert. Die Dame an der Information vom Kaufland war sehr unfreundlich und abweisend. Ob die im Recht sind ??
Evtl. versteht das ja einer?
Link auf Bundesumweltministerium
http://www.bmu.de/buergerforum/doc/41940.php
Hier der Textauszug.
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•Bei der Rückgabe der Verpackungen obliegt es dem Verbraucher, nachzuweisen, dass für die Verpackung Pfand entrichtet wurde. Er ist daher „gut beraten“, darauf zu achten, dass der Nachweis für die Pfandzahlung, wie hier das Etikett, nicht verloren geht.
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So wie hier geschreiben MUSS das Etikett/Bandarole (hier steht der EAN-Code sowie das Pfandzeichen) vorhanden sein.
*********sofort nach dem vorigen Absatz************
•Eine Pfanderstattung kommt dabei jedoch nur für solche Verpackungen in Betracht, für die nachweislich auch ein Pfand entrichtet wurde. Die Nachweispflicht trifft den Verbraucher. Der Nachweis muss dabei nicht zwingend über EAN-Code oder Etikett geführt werden, wenn sich aus anderen Umständen zweifelsfrei eine Pfandhaltigkeit ergibt.
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Vorausgesetzt: Das Ertikett/Bandarole ist nicht vorhanden.
–anderen Umständen zweifelsfrei eine —–
Ist die Tatsache ausreichend, das in dem entsprechenden Geschäft Getränke genau in diesen Flaschen verkauft werden ???
Das ist aber noch nicht alles. Es folgt noch weiteres:
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•Die Verpackungsverordnung verpflichtet gem. § 6 Abs. 1 Vertreiber zur Rücknahme gebrauchter, restentleerter Verpackungen. Weitergehende Anforderungen an den Zustand zurückzunehmender Einweg-Getränkeverpackungen enthält die Verpackungsverordnung nicht. Das heißt, Getränkevertreiber sind verpflichtet, auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten, wenn anhand der Kennzeichnung zu erkennen ist, dass für die Verpackung Pfand gezahlt wurde. Wenn die Verpackung nicht mehr vom Automaten zurückgenommen wird, muss die Rücknahme gegebenenfalls händisch erfolgen
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Hier wird jetzt betont das anhand der Kennzeichnung zu erkennen ist, dass Pfand gezahlt wurde. Diese Kennzeichnung befindet sich aber auf dem Etikett.
Also muss das Etikett vorhanden sein. Oder????????
Das dürfen die. Der Kaufland bei uns und auch Andere machen das auch. Nur pampig werden die meistens nur bei Kaufland. Bei uns sind die Automaten inzwischen weg und Angestellte überwachen die Kunden beim Einräumen ihrer Flaschen. Die nehmen aber auch nichts ohne Banderole und werden schnell sauer.
Admin
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Ist mir auch passiert.
Habe dann einfach die leeren Flaschen in eine zugehörige Getränkekiste mit anderen Flaschen gestellt. Da hat der Automat sie ohne Probleme angenommen.
Franziska