Kommunalpolitik. Bürgermeister, Erster Stadtrat, Magistrat, Stadtverordnete

Hier ausdrücklich Kommunalpolik.
Beruflich: Bürgermeister, Erster Stadtrat. Hauptamtliche Mitglieder des Magistrats.
Ehrenamtlich: Stadtverordnetenvorsteher, Stadtverordnete und weitere Magistratsmitglieder.
Gemeindeverwaltung = Magistrat
Gemeindevertretung = Stadtverordnete, Stadtveordnetenversammlung (StaVo)

Halten wir einmal fest, welche Bereiche die Kommunalpolitik beeinflusst.
Auf alles, was die Gemeinde oder Stadt (bei kreisangehörigen Gemeinden auch die Kreisverwaltung) betrifft, hat die Kommunalpolitik großen Einfluss. Je weiter man in der der politischen Hierarchie (Land, Bund) aufsteigt, desto mehr verwässert sich die kommunale Einflussnahme.

Verweilen wir in Rödermark. Hier Verwaltung.
Hauptamtlich sind der Bürgermeister und die erste Stadträtin eingesetzt. Sie sind Teil des hauptamtlichen Magistrats. Die weiteren Mitglieder des Magistrats arbeiten ehrenamtlich. Der ehrenamtliche Magistrat wird nach der Kommunalwahl von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Bürgermeister wird in Hessen alle sechs Jahre direkt gewählt. Der Erste Stadtrat wird von den Stadtverordneten eingesetzt. Obwohl diese Stelle (Erster Stadtrat) öffentlich ausgeschrieben werden muss, wird der Posten meist nach Parteienproporz und vorausgegangener Absprache für ebenfalls sechs Jahre besetzt.

Aufgaben des Magistrats. Hier nur Bürgermeister. Beamter auf Zeit.
Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung und:
» verwaltet das Personal und den Haushalt der Gemeinde.
» hat die Aufsicht über die Verwaltung.
» hat die die Beschlüsse der Stadtverordneten umzusetzen. (Exekutive)
» hat die Aufsicht über die Verwaltung.
» vertritt die Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.
» repräsentiert die Gemeinde in der Öffentlichkeit
» ist für die Kommunikation mit den Bürgern zuständig.

Das oberste Beschlussorgan der Stadt ist jedoch die Stadtverordnetenversammlung /StaVo).

Die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung wird durch die Kommunalwahl (nächste in 2026) festgelegt.

Aufgaben der Stadtverordneten. Alle ehrenamtlich. Die Stadtverordnetenversammlung wird im Schnitt von 0.11% der wahlberechtigten Bürger besucht. 🙁

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Darunter Satzungen, Bebauungspläne, Haushaltspläne und andere rechtliche Regelungen und:
» entscheidet über die Einführung, Änderung und Abschaffung kommunaler Steuern und Abgaben.
» überwacht die Arbeit des Magistrats (Exekutive) und der Verwaltung.
» hat das Recht, Auskünfte und Berichte vom Magistrat zu verlangen.
» beschließt den Haushaltsplan der Stadt
» kontrolliert die Haushaltsführung und genehmigt die Jahresabschlüsse.
» entscheidet über die Aufnahme von Krediten und die Bewilligung von Ausgaben.
» beschließt über städtebauliche Planungen und Entwicklungsprojekte, einschließlich der Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.
» entscheidet über die Durchführung von Bauprojekten und Infrastrukturmaßnahmen.

Bei vorigem kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Um die Forderungen der Stadtverordneten umzusetzen, sind in den jeweiligen Dezernaten der Verwaltung die notwendigen Fachleute vorhanden. Für die Besetzung dieser Posten ist ausschließlich der Bürgermeister verantwortlich.

Das Wichtigste: Das Geld.
Der Haushaltsplan wird von der Verwaltung (Stadtkämmerer) zur Beratung und Beschlussfassung den Stadtverordneten vorgelegt. Unterstützt wird der Stadtkämmerer durch Mitarbeiter des Dezernats Finanzen der Stadt Rödermark. Der Haushalt erhält durch die Zustimmung der Mehrheit der Stadtverordneten seine Gültigkeit.

Wenn die Verwaltung die Beschlüsse der Stadtverordneten umzusetzen hat,
dann trägt der Bürgermeister doch keine Schuld, wenn, wie es in Rödermark der Fall ist, der Schuldenberg förmlich explodiert.
Natürlich muss der Bürgermeister die Beschlüsse der Stadtverordneten umsetzen. Er hat aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt im Auge zu behalten. Das heißt, wenn Forderungen finanziell nicht erfüllbar sind, kann der Bürgermeister sein Veto einlegen.
Tut er das nicht, hat er auch wohl die volle Verantwortung für ein eventuelles finanzielles Fiasko zu übernehmen.

Hat der Bürgermeister (Verwaltung) ein Anliegen-
Hat die Verwaltung (hier der Bürgermeister) den Wunsch, z.B. ein neues Gewerbegebiet auszuweisen, geht das nur mit der Zustimmung der Stadtverordneten. Erst durch erfolgte Zustimmung, wie bei dem Gewerbegebiet Germania, kann die Verwaltung mit der Umsetzung beginnen.
Hier haben wir es aber mit einem Kuriosum zu tun. Dem Wunsch der Verwaltung nach einem neuen Gewerbegebiet wurde mit Mehrheitsbeschluss entsprochen. Nur, die Verwaltung hat bis heute noch nicht begonnen, ihren eigenen, genehmigten Auftrag Leben einzuhauchen.


Organigramm der Stadt Rödermark. Keine Gewähr auf Aktualität.

Siehe auch
» Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung
» Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat …
» Biergarten bei der TS-Ober- Roden
» Streaming der Stavo. Antrag der SPD.
Ergebnis:
94. Sitzung – Innenausschuss. 23. November 2023


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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