BIVER informiert: Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen

Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen<

Von Seiten der Stadt „stiefmütterlich“ behandelt wurde in den letzten Jahren der Lärmaktionsplan Hessen, sodass wir als BIVER die Bürger hiermit über den Entwurf der 4. Runde dessen kurz informieren möchten.

Hintergrund:
EU-Recht verpflichtet (gesundheits)schädliche Lärmkonflikte bzw. Lärmprobleme in Form sog. „Lärmaktionspläne“ zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu wird alle fünf Jahre u.a. vom RP Darmstadt eine Lärmkartei erstellt, die sukzessive ab- und überarbeitet wird. Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse stammen aus 2022; neue Konfliktpunkte werden dann erst in der 5. Runde (2027) bearbeitet werden.

Ablauf:
Bis zum 7. August können Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen im Zuge dieser 2. Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich Stellung nehmen: per Post an RP Darmstadt – per E-Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de – per Post bzw. E-Mail an Stadt Rödermark.

Internetadressen:
1. Bekanntmachungen: Lärmaktionsplanung – 24.06.2024: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Lärmaktionsplanung | rp-darmstadt.hessen.de

2. LÄRMAKTIONSPLAN HESSEN (4. RUNDE) – ENTWURF:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2024-06/240618_entwurf_rpda_lap_landkreise_4._runde.pdf
 
In extra zu öffnendem PDF-Format informativ:
Seiten: 24-31 – 36-39 – 41-44 – 46-56 – 62-66 – 925
Infos zu RÖDERMARK Seiten 736-741

3. Zusammenfassung Kreis OF (extra zu öffnendes PDF-Format: RÖDERMARK Seite 61-66)
Landkreis Offenbach | 4. Runde Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise – 2. Öffentlichkeitsbeteiligung | Beteiligungsportal Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)
 
4. Lärmviewer Hessen
https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de

Beteiligen Sie sich jetzt!
Im Vorwort hat Regierungspräsident Hilligardt viele verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Stärkung der eigenverantwortlichen Entscheidungskompetenz der Kommunen und deren verbessertes Bewusstsein für solche Maßnahmen gelobt. Ziel sei es, den Straßenverkehrslärm weiter zu mindern.

Schon im Hinblick auf die seit langem bekannte und unmittelbar bevorstehende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO wird sich zeigen, ob unsere Stadt zeitnah bereit ist, die bekannten, innerstädtischen Verkehrsprobleme in diesem Sinne zu lösen. Konstruktive Lösungsvorschläge haben wir in der Vergangenheit genügend gemacht.


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

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