BIVER informiert: Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen

Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen</p>

Von Seiten der Stadt „stiefmütterlich“ behandelt wurde in den letzten Jahren der Lärmaktionsplan Hessen, sodass wir als BIVER die Bürger hiermit über den Entwurf der 4. Runde dessen kurz informieren möchten.

Hintergrund:
EU-Recht verpflichtet (gesundheits)schädliche Lärmkonflikte bzw. Lärmprobleme in Form sog. „Lärmaktionspläne“ zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu wird alle fünf Jahre u.a. vom RP Darmstadt eine Lärmkartei erstellt, die sukzessive ab- und überarbeitet wird. Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse stammen aus 2022; neue Konfliktpunkte werden dann erst in der 5. Runde (2027) bearbeitet werden.

Ablauf:
Bis zum 7. August können Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen im Zuge dieser 2. Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich Stellung nehmen: per Post an RP Darmstadt – per E-Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de – per Post bzw. E-Mail an Stadt Rödermark.

Internetadressen:
1. Bekanntmachungen: Lärmaktionsplanung – 24.06.2024: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Lärmaktionsplanung | rp-darmstadt.hessen.de

2. LÄRMAKTIONSPLAN HESSEN (4. RUNDE) – ENTWURF:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2024-06/240618_entwurf_rpda_lap_landkreise_4._runde.pdf
 
In extra zu öffnendem PDF-Format informativ:
Seiten: 24-31 – 36-39 – 41-44 – 46-56 – 62-66 – 925
Infos zu RÖDERMARK Seiten 736-741

3. Zusammenfassung Kreis OF (extra zu öffnendes PDF-Format: RÖDERMARK Seite 61-66)
Landkreis Offenbach | 4. Runde Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise – 2. Öffentlichkeitsbeteiligung | Beteiligungsportal Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)
 
4. Lärmviewer Hessen
https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de

Beteiligen Sie sich jetzt!
Im Vorwort hat Regierungspräsident Hilligardt viele verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Stärkung der eigenverantwortlichen Entscheidungskompetenz der Kommunen und deren verbessertes Bewusstsein für solche Maßnahmen gelobt. Ziel sei es, den Straßenverkehrslärm weiter zu mindern.

Schon im Hinblick auf die seit langem bekannte und unmittelbar bevorstehende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO wird sich zeigen, ob unsere Stadt zeitnah bereit ist, die bekannten, innerstädtischen Verkehrsprobleme in diesem Sinne zu lösen. Konstruktive Lösungsvorschläge haben wir in der Vergangenheit genügend gemacht.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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