Länder sollen Kita-Milliarden nicht zur Gebühren-Entlastung nutzen dürfen


Nachtrag 28.07.2024

Ein schräger Gedenkengang?

Nachdem ich in der Presse lesen konnte, dass sechs Bundesländer die Hälfte der Bundeszuschüsse zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden, könnte der schräge Gedanke aufkommen, dass Frau Paus (Grüne) einen hohen Betrag (max.2 Milliarden) für Ihren Haushalt gerettet hat bzw. irgendwann damit kommen wird, was sie Gutes für das KiTa-Personal der Kommunen getan hat. Weshalb? Warum?
Gelder, die für Personal an anderer Stelle hätten ausgegeben werden müssten, stehen jetzt einfach mal so zur Verfügung. Die max. 2 Milliarden haben nun die Länder zu zahlen.

Ähnliches haben wir in Hessen. Gelder der Gewerbesteuer werden den Kommunen vorenthalten, die dann über Förderprogramme an antragstellende Kommunen ausgezahlt werden (könnte). Das Land Hessen lobt sich natürlich über die geleisteten Wohltätigkeiten.
Siehe Heimatumlage (Starke Heimat Hessen)
Wie das Land ganz einfach Millionenbeträge einzutreibt.
Das gibt es in keinem anderen Bundesland.


Nachtrag 21.07.2024
In Bezug auf die Nutzung der Bundesmittel im Landeshaushalt.
[..]Allerdings machen dem Ministerium zufolge bislang nur sechs Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch.[..]
Quelle
Ob Hessen zu den sechs Bundesländern gehört, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.


[..]Die Bundesregierung will den Ländern neue Vorgaben machen, wie sie die Milliarden des Bundes zur Kita-Förderung nutzen dürfen. Nach einem Gesetzentwurf soll das Geld künftig nicht mehr dazu dienen, Eltern bei den Kita-Gebühren zu entlasten. Stattdessen soll es vorrangig verwendet werden, um Kita-Personal zu sichern und zu gewinnen.[..]
[..]Bislang konnten die Bundesländer knapp die Hälfte der jährlich zwei Milliarden Euro zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.[..]
Quelle: https:/www.mdr.de/


Die Länder konnten die Landesmittel zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.
 

Bei op-online konnte man am 22.07.2024 lesen. Krippe und Kita in Mainhausen werden teurer.
Dort steht: „Für viele Gemeinden geht die Rechnung trotz der Zuweisungen des Landes nicht mehr auf.“
Rechnet man in Mainhausen mit den Bundeszuschüssen, die das Land weitergibt?
Handelt es sich bei den Zuschüssen um Gelder, die im Land Hessen erwirtschaftet wurden? Also NICHT Bundeszuschuss.

Fazit: Wird dies Auswirkungen auf die KiTa-Gebühren haben?
Diese Frage sollten sie ihren Stadtverordneten oder Bürgermeister stellen.


Was sagt ChatGPT?

Baden-Württemberg: Verwendet die Mittel zur Qualitätsverbesserung und teilweise zur Entlastung bei den Gebühren, insbesondere für einkommensschwache Familien.

Bayern: Unterstützt einkommensschwache Familien und setzt Mittel zur Qualitätsverbesserung ein. Gebührenfreiheit gibt es teilweise für Vorschulkinder.

Berlin: Vollständige Gebührenfreiheit für Kitas. Der Bundeszuschuss wird zur Finanzierung der Gebührenfreiheit und zur Qualitätsverbesserung genutzt.

Brandenburg: Gebührenfreiheit im letzten Jahr vor der Einschulung. Der Zuschuss wird auch für Qualitätsmaßnahmen verwendet.

Bremen: Gebührenfreiheit für das zweite und dritte Kita-Jahr. Verwendet den Bundeszuschuss auch zur Qualitätsverbesserung.

Hamburg: Vollständige Gebührenfreiheit für Kitas. Mittel werden zur Finanzierung der Gebührenfreiheit und zur Qualitätsverbesserung eingesetzt.

Hessen: Gebührenfreiheit für Kinder ab drei Jahren für sechs Stunden täglich. Der Bundeszuschuss wird zur Unterstützung dieser Maßnahme und zur Qualitätsverbesserung verwendet.

Mecklenburg-Vorpommern: Vollständige Gebührenfreiheit für Kitas. Der Zuschuss wird zur Finanzierung der Gebührenfreiheit und zur Qualitätsverbesserung genutzt.

Niedersachsen:
Gebührenfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung. Der Bundeszuschuss unterstützt diese Maßnahme und wird auch für Qualitätsverbesserungen verwendet.

Nordrhein-Westfalen:
Teilweise Gebührenfreiheit, abhängig vom Einkommen der Eltern. Verwendet Mittel zur Qualitätsverbesserung und zur Entlastung einkommensschwacher Familien.

Rheinland-Pfalz: Gebührenfreiheit für alle Kinder ab zwei Jahren. Der Bundeszuschuss wird zur Finanzierung der Gebührenfreiheit und zur Qualitätsverbesserung eingesetzt.

Saarland: Teilweise Gebührenfreiheit und einkommensabhängige Entlastungen. Der Zuschuss wird auch zur Qualitätsverbesserung verwendet.

Sachsen: Verwendet die Mittel hauptsächlich zur Qualitätsverbesserung und zur Entlastung einkommensschwacher Familien.

Sachsen-Anhalt
: Teilweise Gebührenfreiheit und einkommensabhängige Entlastungen. Der Bundeszuschuss wird auch zur Qualitätsverbesserung eingesetzt.

Schleswig-Holstein: Teilweise Gebührenfreiheit und einkommensabhängige Entlastungen. Verwendet den Bundeszuschuss zur Unterstützung dieser Maßnahmen und zur Qualitätsverbesserung.

Thüringen:
Gebührenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung. Der Bundeszuschuss wird auch zur Qualitätsverbesserung verwendet.
 
Siehe auch
» Kita-Gebühren in Sachsen-Anhalt und Thüringen könnten künftig steigen
» Länder sollen Geld für Personal ausgeben
» Fachinformation Starke Heimat Hessen bzw. Heimatumlage


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

2 Replies to “Länder sollen Kita-Milliarden nicht zur Gebühren-Entlastung nutzen dürfen”

  1. Was das bedeuten könnte, kann man der Kostenbeitragssatzung entnehmen: https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB1/Satzungsrecht/neu_Satzungsrecht/467-04Kita-KostenbeitragsSatzung.pdf

    Hier ein Beispiel:

    Kindergarten 7 bis 15 Uhr hat einen Kostenbeitrag im nächsten Kindergartenjahr von 208,32 €/ Monat (§2 Abs. 2b). Tatsächlich bezahlt man aber nur 67,20 €/Monat, weil das Land die ersten sechs Stunden (siehe §2 Abs. 2a) trägt. Zumindest den schlimmsten Fall kann man sich locker ausrechnen.

    Laut Sozialministerium kommt die Förderung allerdings aus Landesmitteln: „Das Land unterstützt die für die Kinderbetreuung zuständigen Städte und Kommunen bei ihrer Aufgabe im Rahmen der Landesförderung mit Landesmitteln, damit sie täglich sechs Stunden im Kindergarten beitragsfrei stellen können“ . (https://soziales.hessen.de/beitragsfreistellung)

  2. Wenn das Land Hessen die Zuschüsse an die Kommunen ohne Zugriff auf die Bundesmittel auszahlt, dürfte es wohl so bleiben, wie es ist. Ansonsten muss das Land neue Wege zur Finanzierung suchen. Siehe z.B. Sachsen-Anhalt und Thüringen. Link im Artikel.
    Warten wir mal ab.

    (Bislang konnten die Bundesländer knapp die Hälfte der jährlich zwei Milliarden Euro zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.)

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