Länder sollen Kita-Milliarden nicht zur Gebühren-Entlastung nutzen dürfen

[..]Die Bundesregierung will den Ländern neue Vorgaben machen, wie sie die Milliarden des Bundes zur Kita-Förderung nutzen dürfen. Nach einem Gesetzentwurf soll das Geld künftig nicht mehr dazu dienen, Eltern bei den Kita-Gebühren zu entlasten. Stattdessen soll es vorrangig verwendet werden, um Kita-Personal zu sichern und zu gewinnen.[..]
[..]Bislang konnten die Bundesländer knapp die Hälfte der jährlich zwei Milliarden Euro zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.[..]
Quelle: https:/www.mdr.de/


Die Länder konnten die Landesmittel zur Senkung oder Abschaffung von Kita-Gebühren verwenden.
 

Bei op-online konnte man am 22.07.2024 lesen. Krippe und Kita in Mainhausen werden teurer.
Dort steht: „Für viele Gemeinden geht die Rechnung trotz der Zuweisungen des Landes nicht mehr auf.“
Rechnet man in Mainhausen mit den Bundeszuschüssen, die das Land weitergibt?
Handelt es sich bei den Zuschüssen um Gelder, die im Land Hessen erwirtschaftet wurden? Also NICHT Bundeszuschuss.

Fazit: Wird dies Auswirkungen auf die KiTa-Gebühren haben?
Diese Frage sollten sie ihren Stadtverordneten oder Bürgermeister stellen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

One Reply to “Länder sollen Kita-Milliarden nicht zur Gebühren-Entlastung nutzen dürfen”

  1. Was das bedeuten könnte, kann man der Kostenbeitragssatzung entnehmen: https://roedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB1/Satzungsrecht/neu_Satzungsrecht/467-04Kita-KostenbeitragsSatzung.pdf

    Hier ein Beispiel:

    Kindergarten 7 bis 15 Uhr hat einen Kostenbeitrag im nächsten Kindergartenjahr von 208,32 €/ Monat (§2 Abs. 2b). Tatsächlich bezahlt man aber nur 67,20 €/Monat, weil das Land die ersten sechs Stunden (siehe §2 Abs. 2a) trägt. Zumindest den schlimmsten Fall kann man sich locker ausrechnen.

    Laut Sozialministerium kommt die Förderung allerdings aus Landesmitteln: „Das Land unterstützt die für die Kinderbetreuung zuständigen Städte und Kommunen bei ihrer Aufgabe im Rahmen der Landesförderung mit Landesmitteln, damit sie täglich sechs Stunden im Kindergarten beitragsfrei stellen können“ . (https://soziales.hessen.de/beitragsfreistellung)

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