Das Land Hessen weist den 26 Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG) in der Erstaufnahme ankommende Asylsuchende zu. Als Ausgleich für deren Versorgung und Unterbringung erhalten die Kreise und Städte pro Person und Monat im Gegenzug eine Erstattung in Form der sogenannten LAG-Pauschale. Die Landesregierung hat jetzt verabredet, diese Pauschale rückwirkend zum 1. Januar 2024 pauschal um zehn Prozent zu erhöhen.
Quelle: finanzen.hessen.de
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.