Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten
Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
Ich hatte doch fast vergessen.
Im Heimatblatt kann man auf Seite 3 lesen, dass Rödermark Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ist.
Nach einem SPD-Antrag hat Rödermark den Beitritt vollzogen. Damit hat sich Rödermark, zumindest auf dem Papier, auf eine Richtung für eine „angemessene Geschwindigkeit“ in Rödermark festgelegt.
Bedeutet eine Mitgliedschaft in der Initiative nur, dass man dabei ist, oder lassen sich daraus auch Aktivitäten im Ort ableiten? Wenn ja, welche sind in Rödermark sichtbar?
Liege ich falsch, wenn ich zu dem Schluss komme, dass die BI BIVER und die Verwaltung der Stadt die gleichen Ziele verfolgen und es daher kein Hindernis für eine wunderbare und harmonische Zusammenarbeit geben dürfte? Ganz im Gegenteil: Die Stadt kann die BI BIVER geschickt als Hebel bei übergeordneten Behörden nutzen, um den Forderungen, die sich aus der Mitgliedschaft in der o.g. Initiative ergeben, mehr Nachdruck zu verleihen.
Forderungen und Hintergründe der Städteinitiative
Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor bestimmten sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Siehe: Die Erklärung der Initiativstädte (aus dem Positionspapier, Stand Juli 2021):
Siehe auch
» BIVER verbucht Erfolg und erwartet temporeduzierende Maßnahmen.
» Positionspapier Städteinitiative Tempo 30
» 08.03.2022 Tempo 30 in eigener Verantwortung
» 24.05.2022 Verkehrs-BI droht der Stadt mit einer Klage
» 10.06.2022 Glauben ist gut. Kontrolle ist besser.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Leider werden die Hauptstraßen in Ober Roden am Wochenende zur Rennstrecke.
Einmal den mobilen Blitzer hinzustellen, wird daran leider nichts ändern.
Warum andere Bürgermeister im Kreis für stationäre Blitzer sind und hier nicht, kann ich mir nicht erklären.
Die Lebensqualität leidet so sehr darunter…..
Tempo 30 dient vor allem dazu, nichts für Fussgänger und Radfahrer zu machen.
Denn in einer Tempo 30 Zone darf es weder Zebrastreifen noch Radwege geben.
Meines Wissens gibt es nicht einen einzigen neuen Radweg in Rödermark seit den letzten 15 Jahren.
Die vorhandene werden sich selbst überlassen.
Mit Tempo 30 Braucht man dann ganz offiziell nichts mehr für Radfahrer und Fugänger investieren.
Ebenso ist eine Strassensanierung bei Tempo 30 auch nicht nötig…
Und alle wissen: Kein einziger Raser lässt sich von einem Tempo 30 Schild beeindrucken.