Wir bezahlen ja nur ein Drittel!

Wenn es um die Kosten von Projekten im Rahmen des Stadtumbaus (ISEK) geht, hört man oft: „Wir bezahlen ja nur ein Drittel!“

Diesen Spruch möchte ich etwas gerade rücken.

Bei solch einer pauschalen Aussage könnte bei den Bürgern der Eindruck entstehen, dass bei Gesamtkosten von 1.000.000,00 € WIR immer nur 330.000,00 Euro (ein Drittel) zu tragen haben. Die Wirklichkeit sieht anders aus.
Beispielrechnung: Straßenbaumaßnahme im Ortskern von Ober-Roden. Die Kosten, die WIR zu zahlen haben, könnten nicht 330.000,00 €, sondern satte 835.000,00 €1 betragen. Ausgehend von einer Gesamtsumme von 1 Mio.

Warum? Man muss RiLiSe kennen.1
Zunächst muss man wissen, von welcher Summe wir tatsächlich nur ein Drittel zu zahlen haben. Bezieht sich dieses Drittel auf die Gesamtkosten des Projekts oder auf eine andere Summe?
Grundsätzlich wird nur der sogenannte „förderfähige Anteil“ berücksichtigt. Dieser förderfähige Anteil könnte u.U. jedoch weniger als 25 % der Gesamtkosten betragen. Das bedeutet, dass bei einer Gesamtsumme von 1.000.000,00 € der förderfähige Anteil möglicherweise nur 250.000,00 € beträgt. Von diesen 250.000,00 € werden wir dann einen Zuschuss von ca. 165.000,00 € (zwei Drittel) erhalten.

Wer ist mit „wir“ gemeint? Meint derjenige, der diesen Spruch äußert, die Stadt? In diesem Fall wäre das grundsätzlich korrekt.

Doch eigentlich kann mit „wir“ nur die Bürger gemeint sein.
Die Einnahmen der Stadt bestehen hauptsächlich aus Steuern und Gebühren der Bürger. Andere Einnahmen, wie z.B. Verwarnungsgelder, Holz- oder Grundstücksverkäufe, machen nur einen geringen Anteil aus.

Letztlich tragen WIR, die Steuerzahler, nicht nur ein Drittel der Kosten, sondern 100%. Bund oder Land wird Steuergelder verwenden müssen, um die Zuschüsse zu finanzieren.

Beispielrechnung bei grundhafter Sanierung einer Straße.
1 RiLiSe bei einer Straße, die nach der Straßenbeitragssatzung mit einem Anwohneranteil von 75% und einem Stadtanteil von 25% bewertet wird. Siehe: 9.6.2



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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