Antrag des Antrags willen?

Ein kurzer Anruf hätte für Klarheit gesorgt!
Ohne Haushalt! (Anträge)
 
Ich bekomme immer mehr das Gefühl, die Stadtverordneten treffen sich zur Fraktionssitzung und knobeln aus, was denn da mal für einen Antrag gestellt werden kann. Es wird evtl. darüber geredet, was gerade modern ist oder was die im Mitbewerb befindlichen Parteien da so auf die Beine stellen.
 
Da stellt man mal in 2007 einen Antrag für eine Großküche und hat damit eine tolle Arbeit geleistet. Nach fast fünf Jahren der absoluten Stille in der Stadtverordnetenversammlung wollte doch die FDP endlich den ach so wichtigen Beschluss aus dem Geschäftsgang nehmen. Aber nein, wir lassen den drin, sagt die Koalition. Jetzt soll der NEUE CDU/AL Antrag bearbeitet werden. Was für eine Posse. Das ist nur ein Beispiel von vielen.
 

So geht es weiter mit der Windkraft. Die SPD stellt den Antrag, den eigentlich die AL hätte stellen müssen. Flugs wird von den Tontäflern, die meinen, es besser zu können bzw. damit über einen Antrag von der Koalition abgestimmt wird, ein Änderungsantrag gestellt. Diesem Änderungsantrag folgt ein Ergänzungsantrag der SPD .
 
Nicht kompliziert genug. Hier die Auflösung. Natürlich wird der Antrag der Koalition akzeptiert und der Ergänzungsantrag der SPD abgelehnt. Was eigentlich auch vernünftig ist. Der Koalition ist das zu diesem Zeitpunkt aber nicht bewusst. Aber dazu später.
Auszug aus dem Ergänzungsantrag der SPD

[..]In einem nächsten Schritt soll in einem Bürgerbeteiligungsverfahren (Mediation, Planungswerkstatt o. Ä.) Vorschläge für Standorte entwickelt werden.

 
Aber jetzt zu dem Antrag der Koalition

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich grundsätzlich für die Nutzung der Windenergie und die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Gebiet von Rödermark aus.
 
Als Grundlage für weitere Entscheidungen wird der Magistrat beauftragt:
 
1. In Rödermark Flächen zu ermitteln, auf denen Windkraftanlagen unter Zugrundelegung des Windaufkommens wirtschaftlich zu betreiben sind.
2. Die Flächen im städtischen Eigentum in diesen Bereichen darzustellen.
3. Die Umweltverträglichkeit der Windkraftnutzung auf diesen Flächen zu prüfen.
4. Die möglichen Auswirkungen auf den Flugverkehr zu ermitteln.
5. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Landschafts-Ästhetik darzustellen.
6. Die Flächen aufzuzeigen, welche aufgrund früherer Untersuchungen und Planungen für die Nutzung der Windenergie für geeignet erachtet wurden.

Die Ergebnisse sind bis zur Sommerpause vorzulegen.

Was um Himmels willen soll da geprüft/ermittelt werden?
Es gibt eine „Potenzialanalyse erneuerbare Energien“, erstellt von der FH-Frankfurt für die 75 Mitgliedsgemeinden des Pilotgebiets des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main.
 
Hier ist das Ergebnis zu sehen.

Potentialkarte Windenergie
Potentialkarte Windenergie
Potential Windkraftanlagen in Rödermark

Wie sie sehen, hat die Gruppe um Prof. Dr. Martina Klärle, Leiterin des Forschungsprojektes ERNEUERBAR KOMM! Rödermark mit „nicht geeignet“ ausgezeichnet.
 
Wie man auf der Webseite lesen kann, ist man Mitglied im „Regionalverband Frankfurt“ und bekommt scheinbar keine Informationen. Oder die Stadt bekommt Informationen und gibt die nicht weiter.
 
Ich bin kein Mitglied. Da mich Windanlagen in Rödermark interessieren, habe ich mich kurz im Internet informiert. Warum machen das die Antragsteller nicht? Die Antragsteller müssen sich vorhalten lassen, Anträge zu stellen und sich nicht informieren. Da fragt man sich als Bürger schon, wofür die Sitzungsgelder bekommen. Aber man hat mal wieder einen Antrag gestellt.
 
Jetzt stellen Sie sich als Bürger einmal vor, der Ergänzungsantrag der SPD bezüglich der Bürgerbeteiligung wäre beschlossen worden. Da hätte man zu einer Versammlung eingeladen und den Bürgern die Zeit gestohlen.
 

Partizipation
ERNEUERBAR KOMM! ist die erste Potenzialanalyse für erneuerbare Energien, die online für jedermann zugänglich ist. Die interaktive Oberfläche verspricht durch Elemente des game-based-learning eine hohe Motivation des Nutzers.
 
Der Online-Rechner ERNEUERBAR KOMM! stellt eine moderne und transparente Form der Bürgerbeteiligung dar. Jeder Bürger kann sich objektiv über die Erneuerbaren-Energie-Potenziale seiner Gemeinde informieren und Berechnungen und Szenarien selbst durchführen.
 
Bürgermeister und Gemeinderatsmitglieder können dieses Instrument für ihre energiepolitischen Entscheidungen nutzen.
 
Seit der Freischaltung des Online-Rechners für die Region Frankfurt/Rhein-Main Ende März 2011 wurden über 4.000 Einzelanalysen und Szenarien-Berechnungen durchgeführt.
Quelle: fh-frankfurt.de“ tagret=“_blank“

 
» Leitfaden für Kommunen und Landkreise
» Online-Rechner
 

Inwieweit der Zeitraum der erhöhten Anfangsvergütung verlängert ist, hängt u.a. vom sogenannten Referenzertrag ab. Weitaus einschneidender jedoch ist die Regelung, dass für Anlagen, die nicht mindestens 60% des Referenzertrages erzielen, kein Anspruch auf eine gesetzliche Vergütung besteht. Damit entfallen die ökonomischen Anreize zur Installation von Windkraftanlagen an windschwachen Standorten.
Quelle: dwd.de

Rödermark liegt laut Karte vom Deutschen Wetterdienst unter diesen 60%.
 
Kann man die Stadtverordnetenversammlung noch ……….
 
Siehe auch:
» Karte der Eignung für die Nutzung der Windkraft in Deutschland nach dem EEG
 
» Windpark Waldacker.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

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