Straßenbeiträge. Gesetzentwurf der CDU und FDP

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben
 

Um den Gemeinden mit defizitärer Haushaltswirtschaft bei der Verpflichtung zur Einführung von Straßenbeiträgen entgegenzukommen, sieht das Gesetz jetzt in einem neuen § 11a vor, dass statt einmaliger Straßenbeiträge für die Grundstückseigentümer an der zu sanierenden Straße alternativ wiederkehrende Straßenbeiträge von allen Grundstückseigentümern eines Abrechnungsgebietes gefordert werden können. Gerade Gemeinden, die bisher noch keine Straßenbeiträge verlangt haben, tun sich oftmals mit der Bestimmung der ersten beitragspflichtigen Straße schwer. Diese Gemeinden haben vielfach den Wunsch geäußert, wiederkehrende Beiträge einführen zu dürfen.
Zugleich fallen bei der Einführung wiederkehrender Beiträge die bisher oftmals sehr hohen Beiträge für einzelne Grundstücke weg, da die Kosten auf eine breite Solidargemeinschaft verteilt werden. Aufgrund des im Beitragsrecht erforderlichen besonderen Vorteils für die Beitragspflichtigen muss das Abrechnungsgebiet derart gebildet werden, dass die einbezogenen Verkehrsanlagen in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen. Den Gemeinden steht bei der Bestimmung dieses Zusammenhangs im konkreten Fall ein normgeberischer Gestaltungsspielraum zu.
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Wichtiger Hinweis der Stadt Rödermark.
Um zwei Wochen verschoben wird die für den 8. Mai vorgesehene Sitzung der Rödermärker Stadtverordnetenversammlung. Neuer Termin: 22. Mai. Darauf haben sich Stadtverordnetenvorsteher Jörg Rotter und die Vorsitzenden der Fraktionen nach Abstimmungsgesprächen mit dem Magistrat geeinigt. Grund: Wichtige Vorlagen zu den Themen „Breitband“ und „Schülerverkehr“ sollen in angemessener Weise behandelt und dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden können.

Entsprechend früher wird in den Ausschüssen beraten: am 8. (Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur), 9. (Bau, Umwelt, Stadtplanung und Energie) und 10. Mai (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) jeweils ab 19.30 Uhr im Raum Tramin des Rathauses Urberach.
Quelle: Stadt-Rödermark

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