Gehen die Lichter aus?
Ja? Dann wäre es wünschenswert, wenn sich zumindest die Opposition mal mahnend zur Lage der Finanzen in Rödermark zu Wort melden würde. Öffentlich zugänglichen Informationen zufolge könnte man darauf schließen, dass Rödermark langsam das Geld ausgeht. Die im Raum stehende Erhöhung der Grundsteuer um 85 Prozentpunkte wird der Stadt voraussichtlich keine Mehreinnahmen bescheren. Hier Infos zum Haushalt.
Das Bereitstellen von Informationen hat ja wohl den Sinn,
dass sich interessierte Bürger mit dem Informationsmaterial beschäftigen. Und wenn das der interessierte Bürger macht, kann es sein, dass er zu einem ganz schrecklichen Ergebnis kommt.
Mein Ergebnis möchte ich hier vorstellen. Für Korrekturen, die zu einem besseren Ergebnis führen könnten, wäre ich sehr dankbar.
Zum Jahresende 2024 fehlen im Finanzhaushalt
der Stadt Rödermark (ohne KBR) 5.373.938 Euro. Dieser Fehlbetrag entspricht in etwa 500 Prozentpunkten der Grundsteuer B. Da Rödermark noch über Rücklagen verfügt, kann dieser Betrag im Jahr 2024 ausgeglichen werden. Nach dem Ausgleich stehen jedoch nur noch Rücklagen in Höhe von 777.000 Euro zur Verfügung. Wie erwähnt, das ist der Plan. Die Wirklichkeit sieht jedoch sehr düster aus.
Im Plan ist vorgesehen, dass das Jahr 2025
mit einem Zahlungsmittelbestand von 9.064.048 Euro begonnen werden kann. Allerdings ist im Plan nicht berücksichtigt, dass die Kreisumlagen um etwa 2.240.000 Euro gestiegen sind und die Gewerbesteuereinnahmen erheblich eingebrochen sind. Einbruch um 3,5 Mio.? Allein durch diese beiden Posten dürfte der bestehende Plan bereits obsolet sein.
Es könnte am Jahresende 2024 sein,
dass der Zahlungsendbestand (also der Anfangsbestand für 2025) nur noch etwa 3.324.000 Euro beträgt. Da auch für 2025 im Plan die gestiegenen Kreisumlagen sowie der Einbruch der Gewerbesteuer nicht berücksichtigt sind, dürfte selbst nach dem Einsatz der Rücklagen von 777.000 Euro kein Geld mehr vorhanden sein, um die Hessenkasse und den Schuldendienst zu bedienen.1
2025 muss man neu berechnet und mit frischem Geld versorgt werden.
Man kann wohl davon ausgehen, dass die im Plan 2025 vorgesehene Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen um 6,5% nicht realisierbar sein wird.
Ebenfalls wird man die Summe, mit der die Steigerung errechnet wird, also die Einnahmen aus 2024, nach unten korrigieren müssen. Im Haushaltsplan 2024 ging man noch von Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 18.630.000 Euro aus.
Hat eine Kommune einen dauerhaften Fehlbetrag im Haushalt, gibt es mindestens zwei Möglichkeiten, den Fehlbetrag auszugleichen.
Grundsteuer
Man erhöht die Grundsteuer – schlecht für einen amtierenden Bürgermeister. Die Kosten werden den Bürgern durch den Gebührenbescheid und die mediale Berichterstattung bekanntgegeben.
Eine Grundsteuer kann man jedoch auch senken. Unnötige Planungsarbeiten sollten vermieden werden (siehe Kuddelmuddel). Projekte, die einige als Prunk und Protz bezeichnen, sollten überdacht werden. Z.B. Straßenbäume für 900.000,00 Euro u.v.a.m.
Kredit
Man kann den Fehlbetrag auch fast völlig geräuschlos ausgleichen – über eine Kreditaufnahme. Das ist zwar insgesamt teurer als eine Grundsteuererhöhung, fällt aber den wenigsten Bürgern auf. Positiv für den Bürgermeister ist, dass er die Grundsteuer nicht erhöhen muss, und daraus schließen die Bürger aber fälschlicherweise: „Gut gewirtschaftet hat der Bürgermeister. Alles ist gut.“
Was den Bürgern klar sein muss.
Geräuschlos ist teuer. Im Falle einer Kreditaufnahme zum Ausgleich des Fehlbetrags erhöhen sich dieser um den zu zahlenden Zins. Erhöht man beispielsweise die Grundsteuer B nicht um 100 Prozentpunkte und nimmt dafür einen Kredit auf, können die Kosten je nach gewählter Kreditart zwischen 62.000 und 120.000 Euro betragen (Zins: 2,23 % für 5 Jahre). Bei einem Kredit hat sich das Problem nur für ein Jahr erledigt. Die Kosten, die gedeckt werden müssen, sind im nächsten Haushaltsjahr wieder da.
Ober man glaubt daran, dass die Verwaltung sich einmal auf eine Sparkurs besinnt.
Bedenken Sie, die gewählte Verwaltungsspitze, die seit Jahren die Geschicke Rödermarks lenkt, wird wohl kaum den eingeschlagenen Kurs ändern wollen/können.
Haushaltssicherungskonzept
1 Wie erwähnt. Hessenkasse und Tilgung kann wahrscheinlich in 2025 nicht mehr bedient werden.
Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an
das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht. Quelle: HHP2024/2025
All das, was hier geschrieben steht, können Sie überprüfen.
» Haushaltsplan 2024/2025
» Links zu Haushalten, Berichten,, Abschlüsse
» Gewerbesteuereinnahmen.
» Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Siehe auch
» Bürgermeisterwahl
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?