Hessens Kommunen bekommen 2025 so viel Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) des Landes wie noch nie: 7,13 Milliarden Euro. Dies ist ein Zuwachs von fast 200 Millionen Euro – trotz der angespannten Haushaltslage des Landes.
Siehe:
» https://finanzen.hessen.de/presse/
» https://finanzen.hessen.de
Gute Nachrichten aus Wiesbaden:
Rödermark wird voraussichtlich mehr Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) erhalten.
Das ist gut so.
Allerdings gibt es da die Planung des Magistrats.
Im Doppelhaushalt wurde mit deutlich höheren Einnahmen aus dem KFA gerechnet. Etwas mehr als 3,6 Mio. sollten es werden. Weitere Punkte, die den Doppelhaushalt 2024-2025 belasten.
– Die Gewerbesteuereinnahmen für 2024 bleiben hinter den Erwartungen zurück (Zwischenstand Q3).
– Die gestiegenen Kreisumlagen von insgesamt ca. 4,5 Mio. sind im Doppelhaushalt nicht berücksichtigt.
Ich befürchte, dass es nicht gut um Rödermarks Finanzen steht.
Mir bleibt nur noch die Hoffnung, dass es in den nicht öffentlichen Unterlagen zum Haushalt Hinweise auf Mehreinnahmen aus Sparmaßnahmen bzw. Zuwendungen von Bund und Land. Dazu muss sich der Bürgermeister öffentlich mit den aktuellen Zahlen zu Wort melden. Noch vor der Bürgermeisterwahl.
Voraussichtlich gibt es 2025 aus dem KFA 15.865.847 €.
Geplant sind im Haushalt 2025 19.511.522 €.
Siehe auch
» Der nächste Schock.
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?