Die geschätzte Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen für 2025 ist nicht mehr 6,5 %, sondern nur noch 3 %.
Schon interessant:
Von 442 hessischen Kommunen erreichten 312 ein jahresbezogen ausgeglichenes ordentliches Ergebnis. […] Die Überschüsse von knapp 750 Mio. Euro im Jahr 2023 haben das Rücklagenpolster der hessischen Kommunen weiter gesteigert.
Anmerkung: Das stimmt sehr nachdenklich.
Kann es sein, dass die 312 Kommunen dem im Finanzplanungserlass aufgeführten Prinzip des ‚vorsichtigen Kaufmanns‘ gefolgt sind?
Quelle: Finanzplaungserlass 2025
Nach dem gestrigen Schock zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA) heute der nächste. In 2025 kann man nicht, wie geschehen, mit einer Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen von 6,5% rechnen, sondern nur noch mit 3%. Was das für Rödermark bedeuten kann, entnehmen Sie der folgenden Überschlagsrechnung.
Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt im Jahr 2024 unverändert 380%.
Die Prognose für das Gewerbesteueraufkommen 2023 in Rödermark beträgt 18 Mio. €. Der Finanzplanungserlass vom Oktober 2023 sieht für das Jahr 2024 bei der Gewerbesteuer einen Zuwachs von 3,5 % vor. Auf dieser Basis wurde der Haushaltsansatz 2024 auf 18.630.000€ festgesetzt. Der Haushaltsansatz 2023 war noch durch die Coronakrise geprägt und lag bei 16,0 Mio. €. Für 2025 wird laut Finanzplanungserlass mit einem Zuwachs von 6,5 bei der Gewerbesteuer gerechnet (Ansatz 2025: 19.840.000 €).
Quelle: Doppelhaushalt 2024/20265 Seite 27(26)
» Siehe Finanzplanungserlass für 2025. Seite 5
Orientierungsdaten für die Finanzplanung.
Geplant waren in Rödermark: (Siehe: Finanzplanungserlass 2024)
Gewerbesteuereinnahmen 2024: 18.630.000
Steigerung von 6,5% ca . 1.210.000 (950 nicht berücksichtigt)
Planung für 2025 (+6,5%) ca. 19.840.000
Da die Planung der Gewerbesteuereinnahmen in 2024 wohl nicht zu erreichen sind, gehen wir für unsere Überschlagsrechnung von 17.630.000 Euro aus.
Neu. Planung 2025
Gewerbesteuereinnahmen 2024: 17.630.000
Steigerung von 3 % ca. 528.000 (900 nicht berücksichtigt)
Planung für 2025 (+6,5%) ca. 18.158.000
Die Planung der Einnahmen (Brutto) für 2025 muss man um mindestens 1.682.000 Euro zurücknehmen, wenn der Gewerbesteuerertrag Ende 2025 17.630.000 Euro nicht unterschreitet.
Weiter Veränderungen:
Gemeindeanteil an Lohnsteuer,
Einkommensteuer und Zinsabschlag — 2024 +7,5 % // 2025 +8 %
Gemeindeanteil an den
Steuern vom Umsatz — 2024 + 5% // 2025 +2 %
Siehe auch
» Weniger Geld aus der Schlüsselzuweisung (KFA)
Rödermark intern.
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