Spieglein, Spieglein im Verkehr, bringst du für die Sicherheit mehr?
Wird durch einen Verkehrsspiegel eine Ausfahrt sicherer?
Mauern, Ecken und parkende Fahrzeuge können Autofahrern schnell die Sicht einschränken, sodass es mitunter schwierig zu erkennen ist, ob die Straße wirklich frei ist. Mit einem Sicherheitsspiegel soll eine Ausfahrt oder Kreuzung besser einsichtbar sein, zudem soll sich dadurch auch der tote Winkel bei Lkw reduzieren lassen. Daher wünschen sich Bürger nicht selten, dass mehr Verkehrsspiegel aufgestellt werden.
Doch wo kann ich einen Verkehrsspiegel für Ausfahrten beantragen? Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Wo ist zu beachten, wenn ich den Verkehrsspiegel selber aufstellen will? Und ist der Einsatz solcher Ausfahrtsspiegel überhaupt sinnvoll? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Verkehrsspiegel
Wer darf einen Verkehrsspiegel aufstellen?
Ob ein Straßenspiegel aufgestellt wird, entscheidet der zuständige Straßenbaulastträger. Es kommt somit darauf an, wer der Eigentümer der entsprechenden Straße ist. Bei einer Bundesstraße ist dies zum Beispiel der Bund und bei einer Landstraße das jeweilige Bundesland. Bei Privatgrundstücken besitzt ebenfalls der Eigentümer die Entscheidungsgewalt.
Wer zahlt Verkehrsspiegel?
Wer auf öffentlichen Verkehrsgrund einen Verkehrsspiegel anbringen möchte, muss einen Antrag beim Straßenbaulastträger stellen. Wird das Anliegen bewilligt, muss der Antragsteller die Kosten für die Anschaffung ebenso wie den Unterhalt tragen. Mit welchen Ausgaben in einem solchen Fall zu rechnen ist, lesen Sie hier.
Ist ein Verkehrsspiegel ein Verkehrszeichen?
Grundsätzlich zählt Verkehrsspiegel nach der StVO nicht als Verkehrseinrichtung und ist somit auch kein Verkehrszeichen. Stattdessen handelt es sich dabei lediglich um ein Hilfsmittel.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrsspiegel/
» Verkehrsspiegel entschärft brenzlige Situationen in Vorpommern
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.