Heute auf dem Heimweg von Klein-Umstadt kommend aufgefallen.
Bei der Podiumsdiskussion der Bürgermeisterkandidaten am 14.01.2025 hatte ein Bürger danach gefragt, ob man nicht aus Sicherheitsgründen einen – Verkehrsspiegel – an einer schlecht einsehbaren Stelle in Waldacker aufstellen könnte. Laut Bürgermeister Rotter sind diese Spiegel nicht erlaubt. Auch nicht auf Privatgrund.
OK. Die Aussage vom Bürgermeister muss man so hinnehmen. Es stellt sich aber die Frage, warum an schlecht einsehbaren Stellen in Münster bei Dieburg, solche Spiegel aufgestellt wurden. Auf privatem Grundstück und auch im öffentlichen Verkehrsraum.
Siehe auch
» Spieglein, Spieglein im Verkehr.
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Bestimm interessant für den Blog.
Aktueller Leserbrief der Bürgerinitiative.
Hallo werte Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
nach unserer letzten Mail an euch, vom 1. Dezember 2024, konnten wir tatsächlich noch vor der Bürgermeisterwahl am kommenden 26. Januar einen Gesprächstermin bei Herrn Rotter bekommen. Hintergrund des Gesprächs war es, den aktuellen Sachstand zu den Punkten abzufragen, die wir anlässlich der Bürgerversammlung vom 18. November 2024 gestellt und dazu zum Teil nur unbefriedigenden Antworten erhalten hatten; dazu gehörten:
a) Kontrolle des LKW-Durchfahrtsverbots
b) Tempo-30 auf der L-3097
c) Verkehrsberuhigung auf der Frankfurter- und Dieburger Str.; verbots- und rechtswidriges Gehwegparken
d) Stand der Messungen zu stationären „Blitzern“, in Abarbeitung unserer eingereichten Prioritätenliste.
Verkürzt, aber auf den Punkt gebracht, möchten wir hiermit die Antworten von Bgm. Rotter zu den Themen wiedergeben:
zu a): Mangels ausreichendem Personal bei der Ordnungspolizei fanden bisher keine Kontrollen statt.
Als BI wiesen wir darauf hin, dass wir bisher mehr als 35 Firmen, deren Fahrer das Verbot ignorierten, angeschrieben und im Hinblick auf mögliche Anzeigen sensibilisiert haben.
zu b): Bgm. Rotter konnte davon überzeugt werden, dass die weiterhin fehlende Verwaltungsorschrift zum geltenden StVO-Gesetz keine Auswirkung auf die bereits jetzt mögliche Anordnungsbefugnis der Stadt zu Tempo-30 auf allen innerörtlichen Straßen haben dürfte, so dass er unsere begründete Forderung (hier: Schulwegsicherheit, Straßenschäden, Lärm) für die Mainzer-, Hanauer- und Nieder-Röder-Str. zeitnah umgesetzt haben möchte.
zu c): Zum Thema „Verkehrsberuhigung“ auf der Hauptdurchgangsstraße äußerte Bgm. Rotter Verständnis, allerdings möchte er dieses komplexe Thema gerne „fremd betrachtet“ wissen, um mit möglichen Maßnahmen, wie z.B. Aufstellen von Bäumen/Grünflächen, auch den neueren Klimavorgaben gerecht zu werden (Anm.: vergleichbar mit Groß-Umstädter / Darmstädter Str. in Dieburg), wobei andere, zeitnahe durchaus möglich seien.
In dem Zusammenhang erinnerten wir den Bgm. an die „Rennstrecke“ zwischen Friedhofkreisel – Stadtmitte und umgekehrt. Hier „verbreitert“ das verbotswidrige Gehwegparken zwischen Kipferl-Kreuzung – Viehweidstr. die Straße und lädt trotz Tempo-30 Schild zum überschnellen Fahren ein.
Einschub: verbots- und deshalb rechtswidrig aus mehreren Gründen:
a) keine Erlaubnis-Beschilderung; b) Gehwegparken darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für unbehinderten Verkehr von Fußgängern ggf. mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer auch im Begegnungsverkehr bleibt; c) Entscheid des BVwG vom 6.6.2024, wonach Anwohner Gehwegparken vor ihrem Grundstück nicht dulden müssen.
Um möglichen Diskussionen vorzubeugen, möchten wir hinweisen, dass wir bezüglich dem Gehwegparken kein schwarz-weiß-denken haben, denn jede Straße sollte in dem Zusammenhang für sich betrachtet und behandelt werden.
zu d): Den aktuellen Sachstand zu den von uns initiierten Messstellen konnte Bgm. Rotter konkret nicht nennen. Zu berichten wußte er, das einige Messungen abgeschlossen und zur möglichen Genehmigung weitergereicht worden seien, eine davon sei bereits abgelehnt worden.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das von beiden Seiten offen und fair geführte Gespräch erwartungsgemäß zwar nicht alle unsere Probleme lösen konnte, wir aber zumindest was die L3097 und mögliche, zeitnahe Maßnahmen auf der o.g. „Rennstrecke“ Frankfurter Str. betrifft, kleine Teilerfolge erzielen konnten, die wir – so unsere jetzige Einschätzung – diesmal nicht nur als reines Wahlversprechen bewerten.
Also, schau’n wir mal.
Mit freundlichen Grüßen
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden