Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin

Nachtrag 8.03.2025
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Es wird auch über eine Änderung der Hauptsatzung beraten. Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung.
Man sollte folgendes aufnehmen: [..] die Anzahl der Stadträte auf gesamt 6 reduziert werden. Hiervon sollen 6 Positionen ehrenamtlich besetzt werden. [..] Siehe: Änderung der Hauptsatzung
Dann könnte man sich die Abstimmung zur Wiederwahl sparen.


Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
(Vorberatung) 13.03.2025
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
(Entscheidung) 25.03.2025

Beschlussvorschlag:
1. Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin. Unter diesem Tagesordnungspunkt möge die StadtverordnetenversammIung beschließen:
Es ist eine Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin Andrea Schülner gemäß § 39a Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen. [….]

Begründung:
Die Amtszeit der Ersten Stadträtin Andrea Schülner läuft am 30. Juni 2025 ab. Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark sieht einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat bzw. eine Erste Stadträtin vor. Angesichts der Größe der Stadtverwaltung und gut etablierten Aufgabenwahrnehmung sollte die Stadtverwaltung auch weiterhin durch zwei Dezernenten 2/2 geführt werden.
 
Frau Erste Stadträtin Schülner hat in den vergangenen Jahren eindrücklich bewiesen, dass Sie die Aufgaben als Dezernentin und Erste Stadträtin hervorragend erfüllt. Für den Fall, dass Amtsinhaber/innen ihre Eignung unter Beweis gestellt haben, gibt die Hessische Gemeindeordnung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Wiederwahl der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers. Angesichts ihrer Leistungen soll deshalb nach unserer Auffassung rechtzeitig vor dem Ende der Amtszeit eine Wiederwahl erfolgen.

Hier der ganze Antrag der AL/Die Grünen und CDU-Fraktion


» Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

#Grundsteuerverdoppler

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