Falsche Daten angegeben bei Abofallen

Internetnutzer, die auf sogenannte Abofallen hereingefallen sind, waren sich in den meisten Fällen NICHT darüber im Klaren gewesen, einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch genommen zu haben. Sie waren der Überzeugung, sich bei einem KOSTENLOSEN Dienst angemeldet zu haben. Da stellt sich die Frage, ob man sich bei der Falschangabe von persönlichen Daten strafbar macht? Ich habe dazu einen Artikel gefunden, der dieses Thema behandelt. Betrachten Sie das folgende NICHT als juristischen Rat, sondern nur als eine persönliche Meinung eines Blogbetreibers. Fragen Sie, wenn Sie das betreffen sollte, einen Rechtsanwalt.
 
Aus abofallen.info

Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?

Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, der glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: „Die Abofallenbetreiber drohen mir…“ mit dem Unterpunkt „… mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will“. Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechen. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.
Quelle: abofallen.info

 
Betrug nach StGB §263.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?