FDP zum kommunalen Rettungsschirm
Pressemeldung der FDP-Rödermark. Tobias Kruger
– Kommunaler Schutzschirm –
FDP: „Der Kommunale Schutzschirm – Schuldenabbau mit klarer liberaler Handschrift!“Der Hessische kommunale Schutzschirm, mittlerweile Landesgesetz, ist ein Meilenstein in der Entschuldung der öffentlichen Haushalte. „Dies wird auch durch die sehr hohe Akzeptanz bei den betroffenen Kommunen bestätigt“, teilt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger mit.
Weiter erklärt Kruger: „Mehr als 90 Prozent der berechtigten Kommunen werden laut Medienberichten am kommunalen Schutzschirm teilnehmen. Das zeigt, dass das Angebot der Landesregierung hochattraktiv ist und die Kommunen zugleich bereit sind, im Sinne der zukünftigen Generationen Einsparungen vorzunehmen. Die Doppelzüngigkeit der Opposition ist daher schon sehr abenteuerlich: Im Landtag verurteilt die SPD das Gesetz als Teufelszeug und vor Ort nehmen die SPD-Bürger¬meister und kommunale SPD-Mandatsträger die Entschuldungshilfe der Landesregierung gerne dankend an.
„Für Rödermark gilt jedoch festzuhalten“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Rüdiger Werner, „dass unter den heutigen Rahmenbedingungen es aus Sicht der FDP nicht möglich ist, die Forderungen des Rettungsschirms zu erfüllen, jedes Jahr so viel zu konsolidieren, dass man 2020 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen kann. Hier muss darauf gebaut werden, dass sich während des Konsolidierungsprozesses die Rahmenbedingungen ändern werden. Aber der Prozess muss aus unserer Sicht gestartet werden, das ist alternativlos, deshalb werden wir der aktuell zur Abstimmung stehenden Magistratsvorlage selbstverständlich auch unsere Zustimmung erteilen. Ziel der FDP ist es, erst die Hausaufgaben zu machen und alles aus eigener Kraft Mögliche zu unternehmen, das jährliche Defizit zu reduzieren. Parallel dazu müssen dann Mittel und Wege gefunden werden, den völligen Kahlschlag bei den kommunalen Aufgaben und Einrichtungen, den wir genauso wenig wie alle anderen Parteien wollen, abzuwenden.“
„Wichtig aus liberaler Sicht ist“, so Tobias Kruger abschließend, „dass die Entschuldung mit klaren Konsolidierungszielen der jeweiligen Kommunen einhergeht. Die Hilfe des Landes nutzt nichts, wenn die Kommunen danach weiter machen wie bisher und deutlich mehr Geld ausgeben als einnehmen. Das ist das Konzept der Opposition: Mehr Geld ohne Konsolidierung. Mit der FDP ist das nicht zu machen. Deshalb halten wir auch daran fest, dass die Einhaltung der Konsolidierungsziele fortwährend durch die Regierungspräsidien als Kommunalaufsicht geprüft werden und nicht (mehr) durch die Landräte, die mit ihren Kreisen zum großen Teil ebenfalls unter den Schutzschirm fallen.“ (tk)
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Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.