FDP Rödermark zu Übermäßige Ausgaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei darf ich im Rahmen unserer Initiative „Transparenz2.0“ eine Aufstellung betreffend überplanmäßiger Ausgaben übersenden, über welche die Stadtverordnetenversammlung am vergangenen Dienstag vom Kämmerer informiert wurde.
Erläuterung:
Als überplanmäßige Ausgaben bezeichnet man alle aus sachlich und zeitlich unabweisbaren Gründen zu leistenden Ausgaben, welche die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben (Budgets) für den betreffenden Verwendungszweck (Produkt) überschreiten. Überplanmäßige Ausgaben dürfen lediglich geleistet werden, sofern an anderer Stelle Ausgaben gekürzt oder entsprechende Mehreinnahmen realisiert werden können.
Demgegenüber:
Der Begriff außerplanmäßige Auszahlungen fasst alle sachlich und zeitlich unabweisbare Auszahlungen zusammen, für deren Verwendungszweck im Haushaltsplan keinerlei Auszahlungsermächtigungen veranschlagt wurden und für die auch keine übertragenen Auszahlungsermächtigungen aus dem vergangenen Haushaltsjahr verfügbar sind. Außerplanmäßige Auszahlungen dürfen lediglich geleistet werden, wenn an anderer Stelle Auszahlungen entsprechend gekürzt oder Mehreinzahlungen realisiert werden können.
Mit besten Grüßen
Tobias Kruger
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.