Was man so auf Festen hört.
Nehmen wir einmal an, es besteht eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Vereinbarung, nehmen wir weiter an, besagt: »Wenn das mit dem Kauf des Bahnhofs nicht klappt, bekommen der Käufer ein Grundstück in der Albert-Einstein-Straße«
Nehmen wir weiter an, es handelt sich hier um das folgende, schon bebaute Grundstück.
Muss der Kindergarten jetzt abgerissen werden? (Garantiert nicht)
Die Lösung, wenn es das Problem überhaupt gibt, würde mich brennend interessieren.
Ist das Schild richtungsweisend für Geschäfte, die man mit der Stadt Rödermark macht? Es muss allerdings aus dem auf ein in gemacht werden.
Oh, der Nichtverkauf könnte sehr, sehr teuer werden für die Bürger von Rödermark.
Stadtverordnetenbeschluss vom 13.02.2007. Danach kam der Bahnhof und dann kam es wohl zu der o.g. Vereinbarung.
Weiter mit einem Beschluss der Stadtverordneten am 14.09.2010
[..]Bau einer U-3-Einrichtung für die freien Träger auf [..]
Siehe auch: Sachverhalt und Begründung
Warum ist nicht so, wie in dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gefordert, innerhalb von 2 Jahren gebaut worden? Ich würde das zunächst (unabhängig vom Bahnhof) so sehen. «Die Stadt braucht sicherlich eine gewisse Zeit, um einen Kaufvertrag erstellen zu lassen.»
Zu der Frist von 2 Jahren. Die Frage ist, ab wann beginnt die Zeit zu laufen. Wahrscheinlich ab gültigem Kaufvertrag. Und das Datum kenne ich nicht.
Wie mir berichtet wurde, kam nach dem STAVO-Beschluss dann vom IC-Rödermark der Vorschlag den Bahnhof Rödermark/Ober-Roden zu übernehmen und dort die Geschäftsräume/Gastronomie einzurichten.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man sich in Anbetracht der bevorstehenden Verhandlungen zum Erwerb eines Bahnhofs, Sicherheiten (zu dem o.g. Erwerb) haben wollte. Ich kann mir gut vorstellen, dass man durch entsprechende Vereinbarungen in etwa festgehalten wurde: „Der Baubeginn kann evtl. nicht innerhalb der in der STAVO aufgeführten 2 Jahre zu realisieren sein. Wenn das dann mit dem Bahnhof nicht klappt, werden wir, so wie in dem STAVO-Beschluss aufgeführt, bauen“
» Hat ein gültiger Kaufvertrag für die Carl-Zeiss-Straße vorgelegen?
» Wenn ja, welches Datum hat dieser?
» Wenn kein gültiger Kaufvertrag vorliegt, hat dann überhaupt die 2-Jahresfrist begonnen?
» Wenn kein Kaufvertrag vorliegt, muss doch eigentlich ein STAVO-Beschluss vorliegen mit, dem der Beschluss von 2007 aufgehoben wird
» Gibt es eine Absage für den Kauf ( Ober-Roden Flur 27 Nr. 255/2) von den Käufern?
» Gibt es eine Vereinbarung, wie oben beschrieben?
Siehe auch: Bahnhof Rödermark / Ober-Roden Zusammenfassung
Da werden die Juristen einen HAUFEN ARBEIT bekommen.
Siehe auch: Pressemitteilung Bürgermeister Roland Kern vom 05.06.2012
Siehe auch: Rödermark, Bahnhof. Wir sind darüber nicht informiert worden!
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?