Anfrage der FDP-Rödermark an den Magistrat
Sachverhalt:
Hinsichtlich der beschlossenen grundhaften Sanierung der Ortsdurchfahrt (OD) von Waldacker haben sich aktuell Fragen zur baulichen Ausführung der Maßnahme, speziell hinsichtlich des Straßenoberbaus, ergeben.
Hier die ganze Anfrage der FDP-Rödermark und die Antwort vom Magistrat
Nachtrag
[..]Interessant dabei u.a. die Antwort zu Punkt 4, dass nie eine grundhafte Sanierung, sondern immer nur eine rein erhaltende Deckenerneuerung geplant war. Ich wiederum kann mich jedoch spontan nicht erinnern, dass nur über eine erhaltende Deckenerneuerung und keine grundhafte Sanierung in den langwierigen politischen Beratungen besprochen wurde. Ich werde dazu zeitnah meine alten Unterlagen durchsehen. Aus meiner (jetzigen) Sicht macht es doch wenig Sinn, dass die Stadt in ihrer Zuständigkeit die Seitenstraßen grundhaft saniert und die viel mehr beanspruchte Hauptstraße nur temporär „erhalten“, aber nicht grundhaft erneuert wird. Dafür dieser ganze Aufwand? Es gibt mithin noch Klärungsbedarf!
Mit besten Grüßen
Tobias Kruger
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.