Was hat das Glühbirnenverbot mit der Buttonlösung gemeinsam?
Nicht zu Ende gedacht! Schlecht gemacht!
So sehe ich das.
Glühbirnen
Betrachten wir bitte nicht den Aspekt: „Ist die Sparlampe ein Segen oder ein Fluch“
Die Ökogesetzte gelten NUR für die Haushaltslampen. Nicht für Speziallampen. Die Glühlampen werden techn. modifiziert (Wendel) und gelten dann durch die Bezeichnung « stoßfest » als Speziallampe.
So gekennzeichnet dürfen diese, im Prinzip verbotene Glühlampen, wieder ganz normal verkauft werden.
14 Seiten Text, 40 Begriffsbestimmungen und 12 Formeln für die Katz.
Buttonlösung
Dem Endverbraucher muss eindeutig erklärt werden, dass ihm durch die Annahme des Angebotes (auch einer Dienstleistung) Kosten entstehen. So oder ähnlich muss es aussehen .
Bei einem Geschäft zwischen Gewerbetreibenden (B2B) braucht der Hinweis NICHT zu erscheinen. Jetzt gibt es Dienstleistungs-Anbieter, die versuchen, den Hinweis, dass sich NUR Gewerbetreibende anmelden dürfen, zu verschleiern. Meldet man das als Endkunden an, weil man den Hinweis auf Gewerbetreibende nicht gesehen hat, verlangen die Anbieter( nach Kenntnis kein Gewerbetreibender) den vollen Beitrag und sperren den Zugang.
Die Buttonlösung wiegt einen Endkunden in Sicherheit, weil beim letzten KLICK an dominanter Stelle auf die Kosten hingewiesen werden muss.
Schon (fast) ein Gefallen an Abofallenbetreiber. Durch den o.g. Trick wird die Buttonlösung ausgehebelt und wesentlich gefährlicher (durch die vermeintliche Sicherheit) als in der Vergangenheit. Der Internetnutzer muss jetzt zwischen B2B und Endkunde zu unterscheiden wissen.
Wie bei der Glühbirne. Da sitzen hochbezahlte Politiker zusammen, beraten über Jahre und denken eine Sache nicht zu Ende. Evtl. können die das auch nicht.
Ehrlich gesagt. Solche Halunkereien waren mir schon bekannt. Aber welche Gefahren in Verbindung mit der Buttonlösung daraus erwachsen können, daran hatte ich auch nicht gedacht. 🙁
Aber ich werde ja auch nicht dafür bezahlt.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Hat man gestern die Hetze im ZDF gesehen? Man benutzt seit Jahrzehnten Leuchtstoffröhren und da wird nicht so ein Aufstand, Hetze und „German Angst“ betrieben.
Gut, die Zukunft gehört der LED. Aber ich bin mir sicher, da findet man auch wieder was um es schlecht zu reden.
Und wegen der Buttonlösung und B2B und der Missbrauch der Nutzlosen: Was wohl passiert, wenn man die Ankündigungsministerin Ilse Aigner darauf ansprechen würde?